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Reise-Versicherung
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Reiseberatung
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Reiseversicherung
Trotz optimaler Urlaubsvorbereitung ist nicht alles planbar. Unvorhergesehene Ereignisse können dazu führen, dass Sie oder Angehörige Ihren Urlaub nicht antreten können. Damit Sie im Fall der Fälle nicht auf Ihren hohen Kosten sitzen bleiben, gibt es Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherungen.
Bei unserem Partner ELVIA können Sie diese Versicherungen online abschließen:
Reiserücktrittsversicherung
Rücktrittsversicherungen, erstatten Ihnen in den folgenden Fällen die Kosten:
- wenn der Versicherte, ein Mitreisender oder ein Angehöriger einen schweren Unfall hat oder unerwartet schwer erkrankt,
- wenn ein Mitreisender oder Angehöriger stirbt,
- wenn Schwangerschaft oder Impfuntauglichkeit die Reise unmöglich macht,
- wenn das Eigentum des Versicherten zum Beispiel durch einen Brand oder Einbruch stark beschädigt wird.
Tipp: Informieren Sie den Versicherer schon über den kleinsten Zweifel an der Reisefähigkeit. Warten Sie damit, in der Hoffnung rechtzeitig wieder gesund zu werden, kann nicht nur der Urlaub in Wasser fallen, sondern auch Ihr Versicherungsschutz (LG München, Az. 15 S 4319/02).
Auslandskrankenversicherung
Für die private Auslandsreise empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Ist diese nicht vorhanden, müssen Sie für ärztliche Leistungen erhebliche Summen zahlen. Sollte ein krankheits- oder unfallbedingter Rücktransport notwendig werden, ist dieser nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt, da Sie diese Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet bekommen.
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