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Neue Grippe
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Neue Grippe (Schweinegrippe) - Antworten auf Ihre Fragen
Wer hat Anspruch auf eine Impfung?
Alle Versicherten, die sich impfen lassen wollen, haben Anspruch auf die Impfung gegen die Schweinegrippe. Nach der Rechtsverordnung der Bundesregierung sollen in einem ersten Schritt zunächst bestimmte Risiko-gruppen geimpft werden. Die aktuellen Empfehlungen vom Robert-Koch Institut dazu lauten :
1.
Beschäftigte in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege mit Kontakt zu Patienten oder infektiösem Material
2.
Personen ab einem Alter von 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grund-leidens, wie zum Beispiel: chronische Krankheiten der Atmungsorgane, chronische Herz-Kreislauf-, Leber und Nierenkrankheiten, Malignome, Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten, neurologische und neuromuskuläre Grundkrankheiten, angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- oder B-zellulärer Restfunktion, HIV-Infektion
3.
Schwangere (vorzugsweise ab dem zweiten Trimenon) und Wöchnerinnen
4.
Haushaltskontaktpersonen, die eine mögliche Infektionsquelle für ungeimpfte Risikopersonen (s. 2. und 3. und Säuglinge unter 6 Monaten) sein können
5.
alle übrigen Personen ab dem Alter von 6 Monaten bis 24 Jahren
6.
alle übrigen Personen im Alter von 25 bis 59 Jahren
7.
alle übrigen Personen ab 60 Jahre
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