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Neue Grippe
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Neue Grippe (Schweinegrippe) - Antworten auf Ihre Fragen
Wie melde ich als Arzt / Ärztin Verdachtsfälle?
Durch die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 30.April 2009 sind alle Ärzte verpflichtet den Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung selbst, sowie den Todesfall eines Menschen bei der neuen Influenza A (H1N1) an das Gesundheitsamt zu melden. Eine Zusammenfassung mit Hinweise für Ärzte zur Feststellung und Meldung eines Verdachtes auf eine
Neue Influenza hier. Ein Formblatt zur Meldung eines Falles gibt es für Ärzte hier. Bei der Meldung von Fällen werden diese von den Gesundheitsämter ausgewertet und anschließend über die Landesstellen an das Robert-Koch-Institut weitergeleitet.
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