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Welt: Aktualisierte Liste der Corona Risikogebiete

Meldung vom: 01.03.2022

Corona - Omikron-Studienergebnisse, aktuelle Risikogebiete und Empfehlungen für Ihre Reise
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 Studien zum Krankheitsverlauf bei Omikron


Aus bislang 12 Ländern liegen 20 Studienergebnisse - die Mehrzahl noch im Peer-Review-Verfahren - mit realen Daten (real-world data) über den Krankheitsverlauf bei der Omikron-Variante vor:

  • Der Anteil der Krankenhauseinweisungen liegt zwischen 53 bis 90 Prozent niedriger als bei der Delta-Variante.

  • Die Wahrscheinlichkeit für einen Aufenthalt auf der Intensivstation ist laut den Studien um 70 bis 87 Prozent geringer.

  • Der Anteil an Patienten, die an ein Beatmungsgerät angeschlossen werden müssen, ist um 84 bis 100 Prozent niedriger.

  • Das Risiko an der Omikron-Variante zu versterben, ist im Vergleich zur Delta-Variante um 70 bis 91 Prozent geringer.

  • Auch die Erkrankungen bei Kindern verlaufen bei der Omikron-Variante deutlich milder als bei der Delta-Variante.

  • Der Anteil asymptomatischer Verläufe könnte bei Omikron 7 bis 12-mal höher als bei den vorangegangenen Varianten sein.

  • Die Omikron Variante wird das Gesundheitssystem in Deutschland sowie in der Schweiz bei R-Werten < 2 nicht an die Kapazitätsgrenze bringen.

  • Hospitalisierung und Sterblichkeit: Mit oder wegen Corona? Viele Corona-Fälle mit aber nicht wegen des Virus in der Klinik. Auch Todesfälle mit positivem Test deutlich häufiger als Todesfälle mit Covid-19 als Hauptursache.

  • Die Wahrscheinlichkeit für einen Krankenhausaufenthalt oder einen schweren Krankheitsverlauf unterscheidet sich nicht zwischen Personen mit einer BA.2-Infektion und Personen mit einer BA.1-Infektion.

  • Geringe Anzahl an Reinfektionen spricht gegen das Auftreten einer zweiten Omikron Welle durch die Variante BA.2.
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  • Bei ungeimpften Personen ist die Wahrscheinlichkeit eines schweren Krankheitsverlaufs höher als bei geimpften Personen.

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Hier die Studienergebnisse zu den Krankheitsverläufen aus 12 Ländern sowie zu den Krankheitsverläufen bei Kindern - die Mehrzahl der Studien befindet sich noch im Peer-Review-Verfahren..

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 Welche Vorschriften und Regeln gelten für mein Reiseziel und meine Rückkehr ?

Ab dem 15. Juni 2020 wurde die generelle Reisewarnung für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie für Schengen-assoziierte Staaten und für das Vereinigte Königreich aufgehoben und durch individuelle Reisehinweise ersetzt. Am 30. September 2020 endete auch die pauschale Reisewarnung für mehr als 160 Länder außerhalb der EU und des Schengen-Raums. So gelten ab dem 1. Oktober weltweit wieder differenzierte Reisehinweise, die auf die Lage in den einzelnen Staaten zugeschnitten sind.

 Ihr Reiseziel

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Einreiseverordnung Deutschland

Überblick über die verschiedenen Test- und Nachweispflichen  Grafik: Bundesregierung

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Corona Urlaub  Internationale Virusvarianten- und Hochrisikogebiete

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Stand: 01.03.2022 21:00 Uhr

Unten aufgeführte Staaten werden aktuell als Hochrisikogebiete ausgewiesen, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Eine Reisewarnung wird für die Länder ausgesprochen, die den Grenzwert von deutlich über 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschreiten.

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem der u.g. Risiko- oder Hochrisikogebiete aufgehalten haben, besteht gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer, eine Pflicht zur Absonderung.

  Wann muss ich mich in Quarantäne begeben?
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Neu seit der letzten Aktualisierung
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Welt Corona

Ab Donnerstag, 3. März 2022 um 0:00 Uhr, gelten mit Inkrafttreten der „Dritten Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnung“ keine Staaten/Regionen mehr als Hochrisikogebiete.

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1. Neue Virusvarianten-Gebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten

  • Keine neuen Virusvariantengebiete seit der letzten Änderung (s. aktuelle Liste unten).

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2. Neue Hochrisikogebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2Keine neuen Virusvariantengebiete seit der letzten Änderung (s. aktuelle Liste unten). 

  • Keine neuen Hochrisikogebiete seit der letzten Änderung (s. aktuelle Liste unten).
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    3. Länder und Gebiete, die nicht mehr als Hochrisikogebiete gelten:

    • Ägypten
    • Armenien
    • Aserbaidschan
    • Bahrain
    • Barbados
    • Belarus
    • Bhutan
    • Brasilien
    • Chile
    • Costa Rica
    • Dänemark inklusive der Färöer und Grönland
    • Die Arabische Republik Libyen
    • Die Arabische Republik Syrien
    • Die Malediven
    • Die Mongolei
    • Die Niederlande
    • Die Palästinensischen Gebiete
    • Die Russische Föderation
    • Die Salomonen
    • Die Schweiz
    • Die Tschechische Republik
    • Die Türkei
    • Dominica
    • Estland
    • Finnland
    • Frankreich – Festland und die französischen Übersee-Departements Réunion, Neukaledonien, Martinique
    • Georgien
    • Griechenland
    • Guatemala
    • Haiti
    • Iran
    • Island
    • Israel
    • Japan
    • Jemen
    • Jordanien
    • Korea (Demokratische Volksrepublik)
    • Kuwait
    • Lettland
    • Libanon
    • Liechtenstein
    • Litauen
    • Mexiko
    • Monaco
    • Norwegen
    • Oman
    • Österreich inklusive der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee
    • Palau
    • Papua-Neuguinea
    • Paraguay
    • Portugal inkl. der Azoren und Madeira
    • Rumänien
    • Singapur
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Tadschikistan
    • Trinidad und Tobago
    • Turkmenistan
    • Uruguay
    • Venezuela, Bolivarische Republik
    • Vietnam
    • Zypern
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    Risikogebiete: Virusvarianten- und Hochrisikogebiete

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    1. Folgende Staaten gelten aktuell als Virusvarianten-Gebiete mit verbreitetem Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten:

    • Keine Staaten/Regionen gelten derzeit als Virusvariantengebiete.
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     2. Folgende Staaten gelten aktuell als Hochrisikogebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko:

        • Keine Staaten/Regionen gelten derzeit als Hochrisikogebiete.
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        Achtung

        Bitte beachten Sie, dass am 15. Januar 2022 um 0:00 Uhr die Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft getreten ist. Es gelten die folgenden Regelungen:

        Es gilt aufgrund der zunehmenden weltweiten Verbreitung von leicht übertragbaren SARS-CoV-2-Varianten (insb. der Delta-Variante), eine generelle Nachweispflicht. Dies bedeutet, dass Personen ab 6 Jahren grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenen-Nachweis verfügen müssen. Die generelle Nachweispflicht gilt unabhängig von der Art des Verkehrsmittels und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat.

        Daneben sind bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet eine spezielle Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht zu beachten.

        Bei Einreise aus Virusvariantengebieten gilt – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen – ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.

        Risikogebiete werden seit dem 1. August 2021 nur noch in zwei Kategorien ausgewiesen - die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete ist entfallen:

        • Hochrisikogebiete
        • Virusvariantengebiete
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        Wann muss ich mich in Quarantäne begeben? 

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         pdf-Dokument: Internationale Risikogebiete SARS-CoV-2 / Covid-19 - Deutsch

         pdf-Dokument: Information on the designation of international risk areas - Englisch

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        Mit der Öffnung der Grenze werden einige Länder voraussichtlich ein "Corona-Free Zertifikat" verlangen: Der negative Abstrich darf dann nicht älter als 72 bzw. 96 Stunden sein und kann daher erst kurz vor der Abreise durchgeführt werden. Ob auch ein Impf-Nachweis, Anti-Körper-Tests oder Immunitäts-Ausweise nach einer bereits durchgemachten Infektion akzeptiert werden, ist aktuell noch offen und hängt auch von einer möglichen Mutation des Corona-Virus ab.

        In den meisten Reiseländern ist mit Fragebögen und der Erfassung Ihrer Daten zu rechnen. Die konkreten Regeln für Ihr Reiseziel sowie für die Ein- und Ausreise sollten Sie unbedingt vor Ihrer Reise in Erfahrung bringen, da es je nach Reiseziel unterschiedliche Vorschriften geben kann:

        Wann muss ich mich in Quarantäne begeben?

        Ihr Reiseziel 

         Ihre Reiseberatung

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        Aktuelle Informationen über Reisebeschränkungen innerhalb der EU

        Reiseziel auswählen auf  Re-Open EU 

        Auf Re-Open EU erfahren Sie

        • ob Sie in Ihr Reiseziel ohne Quarantäne einreisen dürfen.
        • in welchen Situationen Sie Alltagsmasken tragen sollten / müssen.
        • ob Restaurants, Sehenswürdigkeiten und Strände offen sind.

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         Ist Reisen in Zeiten von Covid-19 gefährlich?

        Mit der schrittweisen Lockerung der weltweiten Corona-Maßnahmen rückt auch das Thema Reisen wieder in den Vordergrund. Die Frage, ob Reisen in Zeiten von Covid-19 besonders gefährlich sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

        • Wieviele Corona-Fälle gibt es in dem Land?
        • Wie stabil ist das dortige Gesundheitssystem?
        • Wie reist man durch das Land und wie verhält man sich dort?

        Grundsätzlich gilt: Je geringer die Covid-19-Fallzahlen dort sind und je mehr "Isolation" während der Reise möglich ist, desto sicherer ist die Reise.

        Ein Auto ist einem überfüllten Bus vorzuziehen, ein Essen zu zweit im Freien ist sicherer als ein Buffet mit vielen Menschen in einem geschlossenen Raum, ein Abend am Strand birgt weniger Infektionsrisiko als eine Großveranstaltung auf engem Raum mit vielen Menschen.

        Bei einem Reiseziel mit geringeren Covid-19 Fallzahlen als in Deutschland und einer Reiseart, die eine entsprechende Isolation und Hygienemaßnahmen ermöglicht, kann das Risiko auf Reisen auch geringer sein als Zuhause. Die Liste der internationalen Risikogebiete finden Sie  hier.

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        Hygiene-Regeln auf Reisen

        Natürlich gilt es, auch im Ausland die geltenden Hygiene-Vorschriften einzuhalten. Reisende sollten die folgende Vorsorge treffen, um sich und andere vor Covid-19 zu schützen:

        AHA-Regel: Abstand - Hygiene - Alltagsmasken

        Abstand
        • In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

        Hygiene
        • Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen und drehen Sie sich weg; halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase oder benutzen Sie ein Taschentuch, das Sie sofort entsorgen.
        • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife, vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund.

        Alltagsmasken
        • In bestimmten öffentlichen Bereichen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

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          Ist ein Corona-Test vor einer Reise sinnvoll bzw. notwendig?

        Verschiedene Länder verlangen für die Einreise den Nachweis eines negativen Corona-Tests. Sie sollten sich bereits vor der Einreise erkundigen, ob diese Forderung auch für Ihr Reiseziel zutrifft. Neben den Reiseländern gibt es auch einige Fluglinien, Kreuzfahrtschiffe und Hotels die einen Nachweis verlangen. Das Test-Zertifikat darf zumeist nicht älter als 72 Stunden sein, zum Teil gilt aber auch nur eine Frist von 48 Stunden. 

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         Darf ich in ein Land mit Reisewarnung reisen?

        Reisewarnungen werden von den Experten im Auswärtigen Amt und den deutschen Auslandsvertretungen erstellt und bieten eine gute Orientierung für die jeweilige Sicherheitslage vor Ort. Eine Reisewarnung ist jedoch nur eine Warnung aber kein Reiseverbot. Sie erhalten also keine Strafe wenn Sie sich nicht an eine Reisewarnung halten. Der Staat kann die Reisefreiheit seiner Bürger nur dann einschränken, wenn dadurch „die innere oder äußere Sicherheit (…) der Bundesrepublik gefährdet wird“ (§ 7 PassG). Die Reisenden können demnach selbst entscheiden, ob Sie in ein Land reisen oder nicht.

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         Bin ich versichert, wenn ich in ein Land mit Reisewarnung reise oder mich dort bereits aufhalte?

        Die Mehrzahl der Reiseversicherungen (Reiserücktritt / Reiseabbruch) schließen den Versicherungsschutz für Ziele mit Reisewarnung aus. Man muss hier jedoch zwei Fälle unterscheiden:

        • Wenn Sie sich bei Bekanntgabe einer Reisewarnung bereits im betroffenen Reiseland befinden, endet der Versicherungsschutz erst 14 Tage nach Bekanntgabe der Reisewarnung. Können Sie die Reise aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht beenden, sind Sie auch über diesen Zeitraum hinaus versichert.
        • Reisen sie dagegen in ein Land, für das bereits zum Zeitpunkt Ihrer Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand, sind Sie nicht versichert.

        Entscheidend ist damit, ob eine Reisewarnung bereits bei Einreise besteht oder erst während des Aufenthalts ausgesprochen wird.

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         Wann muss ich nach meiner Rückkehr in Quarantäne?

        Wenn Ihr Reiseziel zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland nicht als Virusvarianten- bzw. Hochrisikogebiet ausgewiesen ist, gibt es bei Ihrer Rückkehr auch keine Quarantänevorschriften zu beachten. 

        Haben Sie sich jedoch innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Virusvarianten - oder Hochrisikogebiet aufgehalten, müssen Sie folgendes berücksichtigen:

        • Spezielle Test- und Nachweispflichten sowie Quarantänepflicht für Einreisende nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Hochrisiko- oder Virusvarianten-Gebiet.

        • Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und befreien von der Einreisequarantäne. Dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet.

        • Bereits vor der Einreise muss die digitale Einreiseanmeldung vorgenommen werden, wenn Sie sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Hochrisikogebiet oder einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben.
          Auf dem Einreiseportal https://einreiseanmeldung.de  geben Sie die Informationen zu Ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage an. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhalten Sie eine PDF-Datei als Bestätigung.
          Ihr Beförderer wird in der Regel vor der Beförderung kontrollieren, ob Sie eine Bestätigung vorweisen können.
          Von der Anmeldepflicht ausgenommen sind Personen, die lediglich ohne Aufenthalt durch ein Risikogebiet durchgereist sind und sich dort weniger als 24 Stunden aufgehalten haben, etwa beim kleinen Grenzverkehr.
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        Einreiseverordnung Deutschland

        Überblick über die verschiedenen Test- und Nachweispflichen  Grafik: Bundesregierung

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        Unter den nachfolgenden Links finden Sie Informationen zu den Quarantänevorschriften der einzelnen Bundesländer:

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         Kann ich die Quarantäne-Zeit mit einem Corona-Test abkürzen bzw. umgehen?

        Bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses unterliegen die Einreisenden aus Hochrisikogebieten der Quarantäne. Wenn keine Krankheitssymptome vorliegen, kann die Quarantäne-Zeit auch nach dem Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet durch Vorlage eines negativen Corona-Tests abgekürzt werden:

        Nach frühestens fünf Tagen der Quarantäne können sich die Einreisenden auf SARS-CoV-2 testen lassen, um die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis zu beenden

        Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet.


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        Mundschutz anlegen

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         Coronavirus - Covid-19 Häufige Fragen & Antworten

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        Autor

        05.03.2022, Dr. med. Andrea Gontard (AG), Fachärztin für Allgemeinmedizin

         

         

         

         

         

         

         

         

         

         

         

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