Gesetzliche Bestimmungen

Die gesetzlichen Bestimmungen werden von den Gesundheitsbehörden der einzelnen Länder erlassen und betreffen hauptsächlich Impfmaßnahmen gegen Gelbfieber und Meningitis (Gehirnhautentzündung).

Gelbfieber

Fast alle Staaten, besonders in den süd- und mittelamerikanischen, afrikanischen sowie asiatischen Kontinenten, verlangen bei der Einreise eine Gelbfieberimpfung, wenn der Reisende aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet kommt. Die meisten Länder richten sich hierbei in der Regel nach den Veröffentlichungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die die aktuellen Infektionsherde und Endemiegebiete regelmäßig bekannt gibt.

Hinweis

2016 hat die WHO erklärt, dass eine Auffrischung der einmaligen Gelbfieberimpfung nicht notwendig ist, sondern das eine Impfung lebenslang hält. Inzwischen haben fast alle Länder Ihre Einreisebestimmung entsprechend angepasst und verlangen nur noch einen einmaligen Impfnachweis. Auch neuere internationale Impfpässe weisen auf die lebenslange Wirksamkeit der Gelbfieber-Impfung hin.

Ausnahme: Impfung vor dem vollendeten zweiten Lebensjahr, unter Immunsuppressiion oder bei Stammzelltransplantation.

Meningitis & Cholera

Bei der Einreise nach Saudi-Arabien (Mekka) ist eine Impfung gegen bakterielle Hirnhautentzündung (Meningokokkenmeningitis) vorgeschrieben. In seltenen Fällen kann in Abweichung von den WHO-Empfehlungen von einigen Ländern eine Choleraimpfung verlangt werden, wenn die Einreise über ein Cholerainfektionsgebiet erfolgt.

 Da die Impfvorschriften von Land zu Land verschieden sind und sich häufig ändern, können Sie sich unter "Ihr Reiseziel" über die aktuelle Situation in über 350 Reiseländern informieren. Darüber hinaus geben oftmals auch die Reiseveranstalter oder das Konsulat des Reiselandes Tipps, ob Impfungen obligatorisch sind.

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Autor

22.06.2020, Dr. med. Andrea Gontard (AG), Fachärztin für Allgemeinmedizin

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