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Coronavirus - Risikogebiete: Was Reisende jetzt wissen müssen

Corona - Omikron-Studienergebnisse, aktuelle Risikogebiete und Empfehlungen für Ihre Reise
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 Welche Vorschriften und Regeln gelten für mein Reiseziel und meine Rückkehr ?

Das Infektionsgeschehen flaut ab, die derzeit dominierende Omikron-Variante des Coronavirus verursacht weniger schwere Krankheitsverläufe als die zuvor zirkulierenden Varianten wie Delta. Das Bundeskabinett hat vor diesem Hintergrund Lockerungen bei der Einreise beschlossen  Bundesregierung.de, 25.05.2022:

  • Vom 1. Juni an brauchen Einreisende keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

  • Ausnahme: Einreise aus einem Virusvariantengebiet. Hier gelten nach wie vor die bestehenden strengen Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen.

  • Für den Impfnachweis ist es künftig ausreichend, wenn man mit einem von der WHO anerkannten Impfstoffen geimpft ist. Das sind dann auch Impfstoffe wie Sinova, Sinopharm oder Coronavac von chinesischen Herstellern oder Covaxin eines indischen Herstellers.

  • Die Kategorie Hochrisikogebiete wird gestrichen.

Weitere Informationen zu den Vorschriften und Regeln der einzelnen Reiseziele finden Sie unter den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes:  Auswaertiges-Amt.de

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Corona Urlaub  Internationale Virusvarianten- und Hochrisikogebiete

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Ab Donnerstag, 3. März 2022 um 0:00 Uhr, gelten mit Inkrafttreten der „Dritten Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnung“ keine Staaten/Regionen mehr als Hochrisikogebiete:

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1. Neue Virusvarianten-Gebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten

  • Keine neuen Virusvariantengebiete seit der letzten Änderung (s. aktuelle Liste unten).

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2. Neue Hochrisikogebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2Keine neuen Virusvariantengebiete seit der letzten Änderung (s. aktuelle Liste unten). 

  • Keine neuen Hochrisikogebiete seit der letzten Änderung (s. aktuelle Liste unten).
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Risikogebiete: Virusvarianten- und Hochrisikogebiete

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1. Folgende Staaten gelten aktuell als Virusvarianten-Gebiete mit verbreitetem Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten:

  • Keine Staaten/Regionen gelten derzeit als Virusvariantengebiete.
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 2. Folgende Staaten gelten aktuell als Hochrisikogebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko:

    • Keine Staaten/Regionen gelten derzeit als Hochrisikogebiete..

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     pdf-Dokument: Internationale Risikogebiete SARS-CoV-2 / Covid-19 - Deutsch

     pdf-Dokument: Information on the designation of international risk areas - Englisch

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    Aktuelle Informationen über Reisebeschränkungen innerhalb der EU

    Reiseziel auswählen auf  Re-Open EU 

    Auf Re-Open EU erfahren Sie

    • ob Sie in Ihr Reiseziel ohne Quarantäne einreisen dürfen.
    • in welchen Situationen Sie Alltagsmasken tragen sollten / müssen.
    • ob Restaurants, Sehenswürdigkeiten und Strände offen sind.

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     Ist Reisen in Zeiten von Covid-19 gefährlich?

    Mit der Lockerung der weltweiten Corona-Maßnahmen rückt auch das Thema Reisen wieder in den Vordergrund. Die Frage, ob Reisen in Zeiten von Covid-19 besonders gefährlich sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

    • Wieviele Corona-Fälle gibt es in dem Land?
    • Wie stabil ist das dortige Gesundheitssystem?
    • Wie reist man durch das Land und wie verhält man sich dort?

    Grundsätzlich gilt: Je geringer die Covid-19-Fallzahlen dort sind und je mehr "Isolation" während der Reise möglich ist, desto sicherer ist die Reise.

    Ein Auto ist einem überfüllten Bus vorzuziehen, ein Essen zu zweit im Freien ist sicherer als ein Buffet mit vielen Menschen in einem geschlossenen Raum, ein Abend am Strand birgt weniger Infektionsrisiko als eine Großveranstaltung auf engem Raum mit vielen Menschen.

    Bei einem Reiseziel mit geringeren Covid-19 Fallzahlen als in Deutschland und einer Reiseart, die eine entsprechende Isolation und Hygienemaßnahmen ermöglicht, kann das Risiko auf Reisen auch geringer sein als Zuhause. Die Liste der internationalen Risikogebiete finden Sie  hier.

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    Hygiene-Regeln auf Reisen

    Natürlich gilt es, auch im Ausland die geltenden Hygiene-Vorschriften einzuhalten. Reisende sollten die folgende Vorsorge treffen, um sich und andere vor Covid-19 zu schützen:

    AHA-Regel: Abstand - Hygiene - Alltagsmasken

    Abstand
    • In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

    Hygiene
    • Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen und drehen Sie sich weg; halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase oder benutzen Sie ein Taschentuch, das Sie sofort entsorgen.
    • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife, vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund.

    Alltagsmasken
    • In bestimmten öffentlichen Bereichen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

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      Ist ein Corona-Test vor einer Reise sinnvoll bzw. notwendig?

    Verschiedene Länder verlangen für die Einreise den Nachweis eines negativen Corona-Tests. Sie sollten sich bereits vor der Einreise erkundigen, ob diese Forderung auch für Ihr Reiseziel zutrifft. Neben den Reiseländern gibt es auch einige Fluglinien, Kreuzfahrtschiffe und Hotels die einen Nachweis verlangen. Das Test-Zertifikat darf zumeist nicht älter als 72 Stunden sein, zum Teil gilt aber auch nur eine Frist von 48 Stunden. 

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     Darf ich in ein Land mit Reisewarnung reisen?

    Reisewarnungen werden von den Experten im Auswärtigen Amt und den deutschen Auslandsvertretungen erstellt und bieten eine gute Orientierung für die jeweilige Sicherheitslage vor Ort. Eine Reisewarnung ist jedoch nur eine Warnung aber kein Reiseverbot. Sie erhalten also keine Strafe wenn Sie sich nicht an eine Reisewarnung halten. Der Staat kann die Reisefreiheit seiner Bürger nur dann einschränken, wenn dadurch „die innere oder äußere Sicherheit (…) der Bundesrepublik gefährdet wird“ (§ 7 PassG). Die Reisenden können demnach selbst entscheiden, ob Sie in ein Land reisen oder nicht.

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     Bin ich versichert, wenn ich in ein Land mit Reisewarnung reise oder mich dort bereits aufhalte?

    Die Mehrzahl der Reiseversicherungen (Reiserücktritt / Reiseabbruch) schließen den Versicherungsschutz für Ziele mit Reisewarnung aus. Man muss hier jedoch zwei Fälle unterscheiden:

    • Wenn Sie sich bei Bekanntgabe einer Reisewarnung bereits im betroffenen Reiseland befinden, endet der Versicherungsschutz erst 14 Tage nach Bekanntgabe der Reisewarnung. Können Sie die Reise aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht beenden, sind Sie auch über diesen Zeitraum hinaus versichert.
    • Reisen sie dagegen in ein Land, für das bereits zum Zeitpunkt Ihrer Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand, sind Sie nicht versichert.

    Entscheidend ist damit, ob eine Reisewarnung bereits bei Einreise besteht oder erst während des Aufenthalts ausgesprochen wird.

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     Wann muss ich nach meiner Rückkehr in Quarantäne?

    Wenn Ihr Reiseziel zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland nicht als Virusvarianten- bzw. Hochrisikogebiet ausgewiesen ist, gibt es bei Ihrer Rückkehr auch keine Quarantänevorschriften zu beachten. 

    Haben Sie sich jedoch innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Virusvarianten - oder Hochrisikogebiet aufgehalten, müssen Sie folgendes berücksichtigen:

    • Spezielle Test- und Nachweispflichten sowie Quarantänepflicht für Einreisende nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Hochrisiko- oder Virusvarianten-Gebiet.

    • Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und befreien von der Einreisequarantäne. Dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet.

    • Bereits vor der Einreise muss die digitale Einreiseanmeldung vorgenommen werden, wenn Sie sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Hochrisikogebiet oder einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben.
      Auf dem Einreiseportal https://einreiseanmeldung.de  geben Sie die Informationen zu Ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage an. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhalten Sie eine PDF-Datei als Bestätigung.
      Ihr Beförderer wird in der Regel vor der Beförderung kontrollieren, ob Sie eine Bestätigung vorweisen können.
      Von der Anmeldepflicht ausgenommen sind Personen, die lediglich ohne Aufenthalt durch ein Risikogebiet durchgereist sind und sich dort weniger als 24 Stunden aufgehalten haben, etwa beim kleinen Grenzverkehr.
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    Einreiseverordnung Deutschland

    Überblick über die verschiedenen Test- und Nachweispflichen  Grafik: Bundesregierung


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     Kann ich die Quarantäne-Zeit mit einem Corona-Test abkürzen bzw. umgehen?

    Bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses unterliegen die Einreisenden aus Hochrisikogebieten der Quarantäne. Wenn keine Krankheitssymptome vorliegen, kann die Quarantäne-Zeit auch nach dem Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet durch Vorlage eines negativen Corona-Tests abgekürzt werden:

    Nach frühestens fünf Tagen der Quarantäne können sich die Einreisenden auf SARS-CoV-2 testen lassen, um die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis zu beenden

    Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet.


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    Mundschutz anlegen

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     Coronavirus - Covid-19 Häufige Fragen & Antworten

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    Autor

    08.06.2022, Dr. med. Andrea Gontard (AG), Fachärztin für Allgemeinmedizin