Was gilt es im Zielgebiet zu beachten?

Prinzipiell muss bei jeder Reise, die mit einer chronischen Erkrankung oder mit einer Behinderung angetreten wird, der Auswahl des Zielgebietes besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Vorbereitung
In keinem Fall darf eine Flugreise ins Ausland ohne eingehende Erkundigungen über die medizinische Infrastruktur, Betreuungs- und Notfallversorgungsmöglichkeiten angetreten werden. Hier sind neben dem Betreuungsbedarf des Reisenden z.B. auch seine Kenntnis über das Ziel und seine individuellen Möglichkeiten bzw. Fähigkeiten zu berücksichtigen:
- Ist eine Kommunikation in der Landessprache möglich oder sollte deutschsprachiges Personal vor Ort erreichbar sein ?
- Kennt der Reisende das Zielgebiet aus eigener Erfahrung oder handelt es sich um eine ungeprüfte Empfehlung "aus dem Bekanntenkreis"?
Um böse Überraschungen im Zielgebiet zu vermeiden, sind eingehende Anfragen bei Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften und ggf. Fremdenverkehrsämtern und Hilfsverbänden unabdingbar; hierbei sollten ggf. auch Kontaktadressen von deutschsprachigen Ärzten und Hilfsdiensten im Zielgebiet erfragt werden.
Erfahrungsgemäß entstehen die größten Probleme für Behinderte und chronisch Kranke vor allem durch die (nicht vorhandene) Infrastruktur am Ziel:
Nahverkehrsmittel und Transfers sind häufig nicht behindertengerecht ausgelegt, das Netz an Apotheken, Krankenhäusern und Arztpraxen ist unter Umständen nicht so dicht wie in Mitteleuropa. Auch die Versorgung mit modernen Medikamenten im Zielgebiet kann bei interkontinentalen Flugreisen in die sogenannte "Dritte Welt" problematisch sein.
Hinweis
Ist die Bestätigung von besonderen Erfordernissen durch Reiseveranstalter oder Reisebüro nicht möglich, muss von einer Flugreise abgeraten werden.
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Autor
26.01.2017, Dr. med. Andrea Gontard (AG), Fachärztin für Allgemeinmedizin
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