Wie sollte die Buchung erfolgen?
Hier ist besonders wichtig, schon im Vorfeld auf die bestehenden Behinderung / Einschränkung hinzuweisen und eventuelle Sonderarrangements schriftlich bestätigen zu lassen.
Wichtig ist auch die frühzeitige Buchung: Die Rückbestätigung durch den Reiseveranstalter kann gerade bei Sonderarrangements für Behinderte längere Zeit in Anspruch nehmen. Von kurzfristig geplanten Flugreisen und "Last-minute"-Angeboten ist bei schwereren Behinderungen und chronischen Erkrankungen grundsätzlich abzuraten, da die Zeit zu einer gründlichen medizinischen Vorbereitung der Reise nicht ausreicht.
Hinweis auf benötigte Hilfsmittel
Schon bei der Buchung und im Beratungsgespräch im Reisebüro sollte auf die benötigten Hilfsmittel hingewiesen werden. Für Reiseveranstalter und Fluggesellschaften ist es wichtig zu wissen, ob z.B. die Reise mit einem eigenen Rollstuhl erfolgt oder ob lediglich für den Abfertigungs-, Einstiegs- oder Ausstiegsvorgang Hilfe benötigt wird.
Gemeinsam mit dem Agenten im Reisebüro bzw. dem Reiseveranstalter sollte auch der Transport besprochen werden, denn nicht alle Fluggesellschaften oder Bahnen bieten einen vollständigen Sonderservice für behinderte Passagiere an. Nur wenige internationale Fluggesellschaften verfügen beispielsweise über spezielle Rollstühle, die den problemlosen Transport von gehbehinderten Fluggästen in der Kabine gewährleisten und so während eines längeren Fluges den Besuch der Waschräume möglich machen. Im Zweifelsfalle ist die direkte Nachfrage bei der jeweiligen Fluggesellschaft sinnvoll.
Ernährung
Viele Fluggesellschaften bieten im Rahmen ihres Bordservices auch Sondermenüs z.B. für Diabetiker und Nahrungsallergiker an. Eine genaue Übersicht über die Auswahl - darunter auch gluten-, laktose- oder kochsalzarme Kost - ist jeweils bei der Fluggesellschaft zu erfragen bzw. rechtzeitig (Faustregel: spätestens 3 Tage vor Abflug) zu bestellen.
Reiseunterlagen & Sitzplatz
Bei Abholung bzw. Zustellung der Reiseunterlagen müssen alle erforderlichen Sonderarrangements noch einmal eingehend geprüft werden. Wenn eine oder mehrere Betreuungspersonen mitreisen, sollte eine Sitzplatzreservierung vorgenommen werden, so dass die betreffenden Personen einen Sitzplatz in räumlicher Nähe zueinander und ggf. den Erfordernissen der Behinderung entsprechend bekommen; fast alle deutschen Linien- und Ferienfluggesellschaften nehmen eine Sitzplatzreservierung entgegen, wenn eine Behinderung oder Erkrankung dies erfordert. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte im Falle einer Flugreise auch das Formblatt der jeweiligen Fluggesellschaft für die Beförderung von Behinderten ausgefüllt und an die betroffene Fluggesellschaft weitergeleitet werden.
Bei einer Behinderung der Bewegungsfähigkeit kann an deutschen Flughäfen auf die Hilfsdienste zurückgegriffen werden, die dort von Wohlfahrtverbänden oder der Flughafengesellschaft für den Passagier kostenlos zur Verfügung stehen.
Weitere Ansprechpartner
Trotz großer Bemühungen können jedoch Reisebüros, Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften nicht immer die besonderen Belange von Behinderten und chronisch Kranken richtig einschätzen und z.B. Fragen zu medizinischen Einrichtungen im Reiseziel beantworten. In solchen Fällen lohnt die Anfrage bei Verbänden und Hilfsgemeinschaften, die neben nützlichen allgemeinen Tipps teilweise auch eigene Hotel- und Reiseführer bereithalten, die auf die Erfordernisse der jeweiligen Behinderung oder Erkrankung eingehen.
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Autor
26.01.2017, Dr. med. Andrea Gontard (AG), Fachärztin für Allgemeinmedizin
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