Was sollte im Flughafen und im Flugzeug beachtet werden?

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Am Flughafen

Im Flugzeug

Am Flughafen

Bei eingeschränkter Bewegungsfähigkeit sollten die Zeiten für die Anreise und die Orientierung am Flughafen möglichst großzügig kalkuliert werden. Prinzipiell ist es ausreichend, sich 90 Minuten vor Abflug am Check-In-Counter der Fluggesellschaft einzufinden, bei Linienflügen 60 Minuten.

Viele Fluggesellschaften bieten inzwischen eigene Transferservices (z.B. die direkte Abholung mit Kleinbussen vor der eigenen Haustür) an, kooperieren mit Mietwagengesellschaften oder subventionieren die Anreise mit der Deutschen Bahn bzw. öffentlichen Nahverkehrsmitteln, so dass auch behinderten Fluggästen eine breite Auswahl an Anreisemöglichkeiten zur Verfügung steht.

Bei Anreise mit dem PKW sollte berücksichtigt werden, dass spezielle Behindertenparkplätze häufig rar sind und z.T. weit von der Passagierabfertigung entfernt liegen. Im Zweifelsfall können die notwendigen Informationen bei der Flughafenbetreibergesellschaft direkt abgefragt werden.

In allen größeren europäischen Flughäfen sind inzwischen besondere Waschräume und Einrichtungen für Behinderte einheitlich durch Piktogramme ausgewiesen, aber nicht immer sind Anzahl und Ausstattung ausreichend.

Bei rechtzeitig erfolgter Anmeldung steht an allen deutschen Flughäfen Personal bereit, das beim Ein- und Aussteigen aus dem Flugzeug behilflich ist, gegebenenfalls wird auch ein Sanitätsfahrzeug für den Transport zum Flugzeug bereitgestellt. Diese Sonderservices sind fast immer kostenlos.

Die Gepäckaufgabe von Rollstühlen etc. muss meist am Sondergepäckschalter erfolgen. Bei elektrischen Rollstühlen kann die Beförderung nur erfolgen, wenn es sich um auslaufsichere Nass- oder Trockenbatterien handelt. Die Fluggesellschaften achten meist darauf, dass solches Sondergepäck im Zielflughafen schnellstmöglich wieder ausgeladen und dem Inhaber übergeben wird.

Bei den üblichen Personen-Sicherheitskontrollen müssen Patienten mit Herzschrittmachern, implantierten oder am Körper getragenen Insulinpumpen, mobilen Dialyseeinheiten o.ä. unbedingt das Personal der Fluggesellschaft sowie das Sicherheitspersonal auf diese Geräte aufmerksam machen, bevor die Sicherheitskontrolle beginnt. Die Steuerelektronik dieser Geräte kann möglicherweise durch Induktionsfelder der Kontrollschranken bzw. der Handkontrollgeräte lebensgefährdend gestört werden. Insbesondere an ausländischen Flughäfen mit teilweise veralteten Einrichtungen zur Sicherheitsüberprüfung von Gepäckstücken ist auch Vorsicht angesagt, wenn empfindliche medizinische Geräte im Gepäck mitgeführt werden - z.B. Blutzuckermessgeräte oder elektronische Blutdruckkontrollhilfen. Im Zweifelsfalle auf einer händischen Kontrolle bestehen! Auch Prothesenträger sollten im Vorfeld der Kontrollen - über die Reiseleitung oder das Flughafenbüro der Fluggesellschaft - auf ihre besonderen Belange hinweisen, um sich entwürdigende "Durchsuchungs- Prozeduren" vor den Augen von Mitreisenden zu ersparen.

Im Flugzeug

Alle internationalen Fluggesellschaften und Flughäfen sind über die Empfehlungen der IATA (International Air Transport Association) dazu gehalten, speziell ausgebildetes Personal und die notwendigen Infrastruktur-Einrichtungen für Behinderte vorzuhalten. Die IATA-Mitgliedschaft ist also ein erster Anhaltspunkt bei der Wahl der Fluggesellschaft. Etablierte Marken-Fluggesellschaften und IATA-Mitglieder bemühen sich, das Reisen für behinderte und chronisch Kranke so angenehm wie möglich zu machen.

Dennoch gibt es von Fall zu Fall Unterschiede, die bei der Reisebuchung berücksichtigt werden und kritisch hinterfragt werden sollten. So gibt es keine weltweiten Standards etwa beim Kabinenservice.

Das Angebot an besonderen Mahlzeiten (z.B. vegetarische Kost, Diabetiker Menüs oder gluten-, laktose- und natriumchloridarme Kost) hängt vom Service-Konzept der einzelnen Fluggesellschaft ab. Ist der Reisende auf eine solche diätetische Kost angewiesen, empfiehlt sich gerade vor längeren Flügen die Anfrage und Anmeldung bei der Fluggesellschaft selbst. Gleiches gilt bei Behinderungen: Einige Fluggesellschaften haben eigens konstruierte Rollstühle, die den Transport von gehbehinderten Passagieren bei den beengten Verhältnissen in der Kabine deutlich erleichtern und so - bei längeren Flüge extrem wichtig - einen Besuch der Waschräume etc. möglich machen.

Das Klima an Bord entspricht dem von ca. 2.500 Meter Höhe über Normalnull, bei einer Luftfeuchtigkeit von nur 20 Prozent. Dieses Klima kann die Wirkung von Medikamenten und Alkohol verstärken und bei längeren Flügen von mehr als zwei Stunden Dauer zur Austrocknung von Schleimhäuten bzw. Reizung der Haut selbst führen. Besonders Hautallergiker und Asthmatiker sollten dies beachten und die notwendigen Medikamente im Handgepäck mitführen! Zwar befindet sich an Bord eine Ausrüstung für Ärzte zur Behandlung von akut erkrankten Passagieren ("Doctor´s Kit"), doch sind Hilfsmittel wie z.B. Hautsalben, Nasensprays und Augentropfen hierin nicht notwendigerweise enthalten oder dürfen von der Kabinenbesatzung nicht ohne ärztlichen Rat ausgegeben werden. Hingegen dürften Pollenallergiker an Bord eines Passagierflugzeugs kaum Probleme haben; ein hocheffizientes Filtersystem sorgt an Bord aller größeren Passagierflugzeuge von über 17 Tonnen Fluggewicht für extrem reine Luft.

Es empfiehlt sich bei jeder Flugreise, einen Sitzplatz nach Wunsch zu reservieren; bei Behinderten und chronisch Kranken ist diese Reservierung eine Notwendigkeit, um zu verhindern, dass beispielsweise ein Asthmatiker einen Platz in der Raucherzone zugewiesen bekommt. Ist die Hilfe einer Begleitperson auch während des Fluges notwendig, sollte eine gemeinsame Reservierung erfolgen, die alle IATA-Fluggesellschaften bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit kostenlos vornehmen. Die beliebten Sitzplätze mit großer Beinfreiheit vor Flugzeugtüren und Notausgängen sind jedoch für Passagiere mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit durch internationale Regelungen strikt verboten, um bei einer Evakuierung der Kabine im Notfall diese Sitze schnell räumen zu können.

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Autor

26.01.2017, Dr. med. Andrea Gontard (AG), Fachärztin für Allgemeinmedizin

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