Tropeninstitut.de - gesund reisen & gesund heimkehren
Tropeninstitut.de
gesund reisen & gesund heimkehren

Flugreisen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen

.

 Bei Klappenfehlern, koronarer Herzkrankheit, Herzschwäche (Herzinsuffizienz) und Herzrhythmusstörungen sollte grundsätzlich vor Antritt einer Reise eine entsprechende Beratung durch den behandelnden Arzt eingeholt werden, da die Entscheidung über die Reisefähigkeit maßgeblich vom Schweregrad der Erkrankung abhängt.

Grundsätzlich entscheidend ist, ob die Erkrankung stabil ist und der Patient sich körperlich ausreichend belasten kann.  Bei einer vorbekannten koronaren Herzerkrankung oder Zustand nach Herzinfarkt muß der Patient auch unter Belastung (evtl. Belastungs-EKG) beschwerdefrei sein. Wenn es bei begleitender Herzschwäche schon zu Wassereinlagerungen und Atemnot (Dekompensation) gekommen ist, sollte von einer strapaziösen Reise eher abgesehen werden. Wie beim Bluthochdruck ist auch hier die regelmäßige Einnahme der verschriebenen Medikamente wichtig um eine erneute Dekompensation zu vermeiden.

Hinweis

Direkt nach einem Herzinfarkt sollten Sie mindestens 6 Wochen warten, bis Sie sich zu einer Flugreise aufmachen. Nach einer Bypass-Operation ist ein Flug nach frühestens 3 Wochen möglich.

Stent 

Besonders wichtig ist, dass nach Einlage einer Gefäßstütze (Stent) die Blutplättchenhemmer wie empfohlen eingenommen werden. Ein Stentverschluss in einem wenig besiedelten Gebiet kann tödlich sein.

Klappenfehler

Bei Klappenfehlern, die im fortgeschrittenen Stadium auch von Herzschwäche begleitet sein können, ist auf körperliche Schonung zu achten und Reisen in tropische Gebiete sind kontraindiziert.
Auch die Strapazen durch einen längeren Flug und der Einfluß des Druckunterschieds und des geringeren Sauerstoffgehaltes in der Atemluft auf das Kreislaufsystem und die Herzkranzgefäße sind nicht zu unterschätzen.

Rhythmusstörung

Patienten mit Rhythmusstörungen können längere Reisen antreten, wenn Ihre Erkrankung medikamentös gut eingestellt ist und von der Art der Rhythmusstörung keine vitale Bedrohung ausgeht. Da Alkohol Rhythmusstörungen (z.B. Vorhofflimmern) auslösen kann, sollten Patienten mit zurückliegenden Rhythmusstörungen gerade im Flugzeug auf Alkohol verzichten.

Herzschrittmacher

Träger von Herzschrittmachern und internen Kardiovertern können reisen und auch fliegen. Wichtig ist den Schrittmacherausweis mit sich zu führen, die Wartung eines defekten Gerätes ist nur in einem kardiologischen Zentrum möglich. Vor der Röntgenkontrolle im Flughafen sollten Sie das Personal darüber informieren, dass Sie Schrittmacher- / Kardioverterträger sind.
.

Hinweis

Bei allen oben beschriebenen Herzerkrankungen ist neben einem ausführlichen Gespräch mit dem behandelnden Arzt vor Abreise besonders wichtig, die Qualität und Verfügbarkeit ärztlicher Versorgung am Reiseziel sicherzustellen.

.

Autor

11.12.2019, Prof. Dr. med. Christian Thilo (CT), Facharzt für Kardiologie / Internist

Ihre reisemedizinische Beratung – bequem von zu Hause


Lassen Sie sich bequem von zu Hause von erfahrenen Fachärzten des CRV - Centrum für reisemedizinische Vorsorge* beraten und fordern Sie Ihre reisemedizinische Beratung jetzt einfach online an:

Für Ihre individuelle Beratung steht Ihnen online ein Fragebogen zur schriftlichen Reiseberatung (empfohlene Impfungen und Vorsorgemaßnahmen für Ihr Reiseziel) zur Verfügung. Zur Beantwortung Ihrer reisemedizinischen Fragen können Sie auch einen Telefontermin mit einem Facharzt vereinbaren. 

.

reiseberatung

...


Oder finden Sie einen stationären Arzt in Ihrer Nähe: Über die Arztsuche der KBV – Kassenärztlichen Bundesvereinigung, können Sie Ärzte in der Nähe eines gewünschten Ortes suchen sowie über den Terminservice der KBV einen Arzttermin vor Ort buchen. 

.

.
*      CRV – Centrum für reisemedizinische Vorsorge ist eine Firmierung der Praxis Dr. med. Andrea Gontard.

**    Sie werden bei Betätigung des Buttons auf die Seite des vom CRV - Centrum für reisemedizinische Vorsorge* betriebenen Internetangebots weitergeleitet.

***  Sie werden bei Betätigung des Buttons auf die Seite des von der KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung betriebenen Internetangebots weitergeleitet.