Flugreisen nach Operationen

Unmittelbar vorangegangene Operationen schränken die Flugreisetauglichkeit in vielen Fällen und für unterschiedliche Zeiträume ein. Besonders für Lunge, Gehirn und Auge sind die unphysiologischen Druckverhältnisse im Flugzeug problematisch, weswegen hier besondere Vorsicht notwendig ist.
Nach unkomplizierten Heilungsverläufen sollten für die unten genannten Zeiträume auf Flugreisen verzichtet werden.
Hinweis
Die folgenden Zeiten sind grobe Richtwerte. Die Entscheidung wann Sie wieder fliegen können, sollten Sie mit dem behandelnden Arzt treffen.
Operationen allgemein Operationen im Brustraum Operationen am Schädel Operationen an den Venen Knochenbrüche |
Geschäftsreisen nach Operationen
Für beruflich Reisende gelten in der Regel andere und aus Arbeitsschutzgründen zum Teil erheblich längere Zeiträume. Im Einzelfall muss der Arbeitsmediziner unter Berücksichtigung seiner Befunde, der vorgesehenen Reisedauer, der am Reiseziel gegebenen medizinisch möglichen Versorgung sowie der am Reiseziel herrschenden hygienischen Verhältnisse entscheiden.
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Autor
26.09.2020, Dr. med. Andrea Gontard (AG), Fachärztin für Allgemeinmedizin
Reisemedizinische Beratung
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Kosten nach der Gebührenordnung für Ärzte (Ziffer 3 GOÄ 2,8-fach): ab 25,00€ (per Rechnung) |
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Vereinbaren Sie einen Termin für eine ärztliche Beratung zur Beantwortung Ihrer reisemedizinischen Fragen sowie für aktuelle Impfempfehlungen für Ihr Reiseziel. Ein reisemedizinisch erfahrener Arzt/in ruft Sie unter der von Ihnen genannten Telefonnummer zu dem vereinbarten Termin zurück und berät Sie ausführlich.
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