Flugreisen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen
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Bei Klappenfehlern, koronarer Herzkrankheit, Herzschwäche (Herzinsuffizienz) und Herzrhythmusstörungen sollte grundsätzlich vor Antritt einer Reise eine entsprechende Beratung durch den behandelnden Arzt eingeholt werden, da die Entscheidung über die Reisefähigkeit maßgeblich vom Schweregrad der Erkrankung abhängt.
Grundsätzlich entscheidend ist, ob die Erkrankung stabil ist und der Patient sich körperlich ausreichend belasten kann. Bei einer vorbekannten koronaren Herzerkrankung oder Zustand nach Herzinfarkt muß der Patient auch unter Belastung (evtl. Belastungs-EKG) beschwerdefrei sein. Wenn es bei begleitender Herzschwäche schon zu Wassereinlagerungen und Atemnot (Dekompensation) gekommen ist, sollte von einer strapaziösen Reise eher abgesehen werden. Wie beim Bluthochdruck ist auch hier die regelmäßige Einnahme der verschriebenen Medikamente wichtig um eine erneute Dekompensation zu vermeiden.
Hinweis
Direkt nach einem Herzinfarkt sollten Sie mindestens 6 Wochen warten, bis Sie sich zu einer Flugreise aufmachen. Nach einer Bypass-Operation ist ein Flug nach frühestens 3 Wochen möglich.
Stent
Besonders wichtig ist, dass nach Einlage einer Gefäßstütze (Stent) die Blutplättchenhemmer wie empfohlen eingenommen werden. Ein Stentverschluss in einem wenig besiedelten Gebiet kann tödlich sein.
Klappenfehler
Bei Klappenfehlern, die im fortgeschrittenen Stadium auch von Herzschwäche begleitet sein können, ist auf körperliche Schonung zu achten und Reisen in tropische Gebiete sind kontraindiziert.
Auch die Strapazen durch einen längeren Flug und der Einfluß des Druckunterschieds und des geringeren Sauerstoffgehaltes in der Atemluft auf das Kreislaufsystem und die Herzkranzgefäße sind nicht zu unterschätzen.
Rhythmusstörung
Patienten mit Rhythmusstörungen können längere Reisen antreten, wenn Ihre Erkrankung medikamentös gut eingestellt ist und von der Art der Rhythmusstörung keine vitale Bedrohung ausgeht. Da Alkohol Rhythmusstörungen (z.B. Vorhofflimmern) auslösen kann, sollten Patienten mit zurückliegenden Rhythmusstörungen gerade im Flugzeug auf Alkohol verzichten.
Herzschrittmacher
Träger von Herzschrittmachern und internen Kardiovertern können reisen und auch fliegen. Wichtig ist den Schrittmacherausweis mit sich zu führen, die Wartung eines defekten Gerätes ist nur in einem kardiologischen Zentrum möglich. Vor der Röntgenkontrolle im Flughafen sollten Sie das Personal darüber informieren, dass Sie Schrittmacher- / Kardioverterträger sind.
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Hinweis
Bei allen oben beschriebenen Herzerkrankungen ist neben einem ausführlichen Gespräch mit dem behandelnden Arzt vor Abreise besonders wichtig, die Qualität und Verfügbarkeit ärztlicher Versorgung am Reiseziel sicherzustellen.
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Autor
11.12.2019, Prof. Dr. med. Christian Thilo (CT), Facharzt für Kardiologie / Internist
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