Tropeninstitut.de - gesund reisen & gesund heimkehren
Tropeninstitut.de
gesund reisen & gesund heimkehren

Welt: Pauschale Reisewarnung läuft Ende September aus

Meldung vom: 10.09.2020

Schutz vor Corona: Empfehlungen für Ihre Reise

.

.

 Welche Vorschriften und Regeln gelten für mein Reiseziel und meine Rückkehr ?

Ab dem 15. Juni 2020 wurde die generelle Reisewarnung für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie für Schengen-assoziierte Staaten und für das Vereinigte Königreich aufgehoben und durch individuelle Reisehinweise ersetzt.

Am 30. September 2020 wird die pauschale Reisewarnung für mehr als 160 Länder außerhalb der EU und des Schengen-Raums enden. Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts wird es ab 1. Oktober länderspezifische Bewertungen geben, die auf die Lage in den einzelnen Staaten zugeschnitten sind. Wird dann ein Land als Corona-Risikogebiete ausgewiesen, gilt für dieses Land auch automatisch eine Reisewarnung.

 Ihr Reiseziel

.

Aktuelle Informationen über Reisebeschränkungen innerhalb der EU

Reiseziel auswählen auf >> Re-Open EU 

Auf Re-Open EU erfahren Sie

  • ob Sie in Ihr Reiseziel ohne Quarantäne einreisen dürfen.
  • in welchen Situationen Sie Alltagsmasken tragen sollten / müssen.
  • ob Restaurants, Sehenswürdigkeiten und Strände offen sind.

.

Einreise aus verschiedenen Drittstaaten wieder möglich

Seit dem 02. Juli 2020 dürfen Bürger und Bürgerinnen auch aus verschiedenen Drittstaaten wieder nach Deutschland einreisen - also aus Ländern, die nicht zur EU gehören. Laut Bundesinnenministerium ist die Einreise aus diesen Staaten ohne Einschränkungen möglich, da sich die epidemiologische Lage dort entsprechend gebessert hat. Zu diesen Staaten gehören:

  • Australien
  • China
  • Kanada
  • Georgien
  • Japan
  • Neuseeland
  • Ruanda
  • Südkorea
  • Thailand
  • Tunesien
  • Uruguay

Für China sollen die Beschränkungen laut Bundesregierung ebenfalls aufgehoben werden, unter der Voraussetzung, dass China die Einreisemöglichkeiten für deutsche Bürger erweitert.
.

Internationale Risikogebiete

Unten aufgeführte Staaten werden aktuell als Gebiete, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, ausgewiesen (Stand: 25.09.2020, 19:00 Uhr).

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem der u.g. Risikogebiete aufgehalten haben, kann gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer, eine Pflicht zur Absonderung bestehen.
.

Neu seit der letzten Änderung

Luxemburg: Das gesamte Land gilt als Risikogebiet.

Österreich: Es gilt nun auch das Bundesland Tirol als Risikogebiet.

Tschechien: Es gilt nun das gesamte Land (ohne Ausnahmen) als Risikogebiet.

.

Gebiete, die zu einem beliebigen Zeitpunkt in den vergangenen 14 Tagen Risikogebiete waren, aber derzeit KEINE mehr sind:

  • Rumänien - Gebiete („Kreise“) Arges (7. August – 16. September), Dâmbovița (12. August - 16. September)
  • Sri Lanka (15. Juni – 23. September)
  • Kuba (15. Juni – 23. September)
  • Barbados (15. Juni – 23. September)
  • Saint Lucia (15. Juni  – 23. September)
  • Dominica (17. Juni  – 23. September)
  • Grenada (17. Juni – 23. September)
  • Sankt Kitts und Nevis (16. Juni – 23. September)
  • Saint Vincent und die Grenadinen (16. Juni – 23. September)
  • Antigua und Barbuda (17. Juni – 23. September)
  • Seychellen (17. Juli – 23. September)

.Internationale Risikogebiete laut RKI

  • Afghanistan (seit 15. Juni)
  • Ägypten (seit 15. Juni)
  • Albanien (seit 15. Juni)
  • Algerien (seit 15. Juni)
  • Andorra - das Fürstentum Andorra (seit 26. August)
  • Angola (seit 15. Juni)
  • Äquatorialguinea (seit 15. Juni)
  • Argentinien (seit 15. Juni)
  • Armenien (seit 15. Juni)
  • Aserbaidschan (seit 15. Juni)
  • Äthiopien (seit 15. Juni)
  • Bahamas (seit 15. Juni)
  • Bahrain (seit 15. Juni)
  • Bangladesch (seit 15. Juni)
  • Belarus (seit 15. Juni)
  • Belgien –derzeit gelten als Risikogebiete:
    • Region Brüssel (seit 21. August)

  • Belize (seit 15. Juni)
  • Benin (seit 15. Juni)
  • Bhutan (seit 15. Juni)
  • Bolivien (seit 15. Juni)
  • Bosnia und Herzegowina (seit 15. Juni)
  • Brasilien (seit 15. Juni)
  • Bulgarien – die folgenden Verwaltungsbezirke („Oblaste“) gelten derzeit als Risikogebiete:
    • Blagoevgrad (seit 7. August)

  • Burkina Faso (seit 15. Juni)
  • Burundi (seit 15. Juni)
  • Cabo Verde (seit 3. Juli)
  • Chile (seit 15. Juni)
  • Costa Rica (seit 15. Juni)
  • Côte d'Ivoire (seit 15. Juni)
  • Dänemark – die folgenden Regionen gelten derzeit als Risikogebiete:
    • Region Hovedstaden (seit 23. September)

  • Dominikanische Republik (seit 15. Juni)
  • Dschibuti (seit 15. Juni)
  • Ecuador (seit 15. Juni)
  • El Salvador (seit 15. Juni)
  • Eritrea (seit 15. Juni)
  • Eswatini (seit 15. Juni)
  • Frankreich – folgende Überseegebiete/Regionen gelten derzeit als Risikogebiete:
    • Auvergne-Rhone-Alpes (seit 9. September)
    • Bretagne (seit 23. September)
    • Centre-Val de Loire (seit 23. September)
    • Hauts-de-France (seit 16. September)
    • Île-de-France (seit 24. August)
    • Korsika (seit 9. September)
    • Normandie (seit 23. September)
    • Nouvelle-Aquitaine (seit 9. September)
    • Occitanie (seit 9. September)
    • Provence-Alpes-Côte d’Azur (seit 24. August)
    • Überseegebiet: Französisch-Guyana (seit 21. August)
    • Überseegebiet: Guadeloupe (seit 26. August)
    • Überseegebiet: St. Martin (seit 26. August)
    • Überseegebiet: La Réunion (seit 16. September)

  • Gabun (seit 15. Juni)
  • Gambia (seit 15. Juni)
  • Ghana (seit 15. Juni)
  • Guatemala (seit 15. Juni)
  • Guinea (seit 15. Juni)
  • Guinea Bissau (seit 15. Juni)
  • Guyana (seit 15. Juni)
  • Haiti (seit 15. Juni)
  • Honduras (seit 15. Juni)
  • Indien (seit 15. Juni)
  • Indonesien (seit 15. Juni)
  • Irak (seit 15. Juni)
  • Irland – die folgenden Regionen gelten derzeit als Risikogebiete:
    • Region Dublin (seit 23. September)

  • Iran (seit 15. Juni)
  • Israel (seit 3. Juli)
  • Jamaika (seit 15. Juni)
  • Jemen (seit 15. Juni)
  • Kamerun (seit 15. Juni)
  • Kasachstan (seit 15. Juni)
  • Katar (seit 15. Juni)
  • Kenia (seit 15. Juni)
  • Kirgisistan (seit 15. Juni)
  • Kolumbien (seit 15. Juni)
  • Komoren (seit 15. Juni)
  • Kongo DR (seit 15. Juni)
  • Kongo Rep (seit 15. Juni)
  • Korea (Volksrepublik) (seit 15. Juni)
  • Kosovo (seit 15. Juni)
  • Kroatien - die folgenden Gespanschaften gelten derzeit als Risikogebiete:
    • Brod-Posavina (seit 16. September)
    • Dubrovnik-Neretva (seit 9. September)
    • Lika-Senj (seit 23. September)
    • Požega-Slawonien (seit 9. September)
    • Šibenik-Knin (seit 20. August)
    • Split-Dalmatien (seit 20. August)
    • Virovitica-Podravina (seit 16. September)
    • Zadar (seit 2. September)

  • Kuwait (seit 15. Juni)
  • Lesotho (seit 15. Juni)
  • Libanon (seit 15. Juni)
  • Liberia (seit 15. Juni)
  • Libyen (seit 15. Juni)
  • Luxemburg (14. Juli – 20. August und seit 25. September)
  • Madagaskar (seit 15. Juni)
  • Malawi (seit 15. Juni)
  • Malediven (seit 17. Juli)
  • Mali (seit 15. Juni)
  • Marokko (seit 15. Juni)
  • Mauretanien (seit 15. Juni)
  • Mexiko (seit 15. Juni)
  • Mongolei (seit 15. Juni)
  • Montenegro (15. – 19. Juni und seit 17. Juli)
  • Mosambik (seit 15. Juni)
  • Namibia (seit 15. Juni)
  • Nepal (seit 15. Juni)
  • Nicaragua (seit 15. Juni)
  • Niederlande - die folgenden Provinzen, bzw. autonomen Länder gelten derzeit als Risikogebiete:
    • Nordholland (Noord-Holland) (seit 16. September)
    • Südholland (Zuid-Holland) (seit 16. September)
    • Utrecht (seit 23. September)
    • Aruba (seit 26. August)
    • St. Maarten (seit 26. August)

  • Niger (seit 15. Juni)
  • Nigeria (seit 15. Juni)
  • Nordmazedonien (seit 15. Juni)
  • Oman (seit 15. Juni)
  • Österreich – die folgenden Bundesländer gelten derzeit als Risikogebiete:
    • Bundesland Wien (seit 16. September)
    • Bundesland Vorarlberg (seit 23. September)
    • Bundesland Tirol (seit 25. September)

  • Pakistan (seit 15. Juni)
  • Palästinensische Gebiete (seit 3. Juli)
  • Panama (seit 15. Juni)
  • Papua-Neuguinea (seit 17. Juni)
  • Paraguay (seit 15. Juni)
  • Peru (seit 15. Juni)
  • Philippinen (seit 15. Juni)
  • Portugal– die folgenden Regionen gelten derzeit als Risikogebiete:
    •  Region (Großraum) Lissabon (seit 23. September)

  • Republik Moldau (seit 15. Juni)
  • Rumänien – die folgenden Gebiete („Kreise“) gelten derzeit als Risikogebiete:
    • Bacău (seit 12. August)
    • Bihor (seit 7. August)
    • Brăila (seit 12. August)
    • Brașov (seit 12. August)
    • București (seit 12. August)
    • Caras Severin (seit 16. September)
    • Covasna (seit 23. September)
    • Iasi (seit 9. September)
    • Ilfov (seit 12. August)
    • Neamt (seit 16. September)
    • Prahova (seit 12. August)
    • Vâlcea (seit 20. August)
    • Vaslui (seit 12. August)

  • Russische Föderation (seit 15. Juni)
  • Sambia (seit 15. Juni)
  • São Tomé und Príncipe (seit 16. Juni)
  • Saudi Arabien (seit 15. Juni)
  • Schweiz – folgenden Kantone gelten als Risikogebiete:
    • Freiburg (Fribourg) (seit 16. September)
    • Genf (seit 9. September)
    • Waadt (Vaud) (seit 9. September)

  • Senegal (seit 15. Juni)
  • Serbien (seit 15. Juni)
  • Sierra Leone (seit 15. Juni)
  • Simbabwe (seit 15. Juni)
  • Slowenien – folgende Regionen gelten als Risikogebiete:
    • Primorsko-notranjska (Küstenland-Innerkrain ) (seit 23. September)

  • Somalia (seit 15. Juni)
  • Spanien - ganz Spanien, einschl. Kanarische Inseln (seit 2. September)
  • Südafrika (seit 15. Juni)
  • Sudan (seit 15. Juni)
  • Südsudan (seit 15. Juni)
  • Surinam (seit 15. Juni)
  • Syrische Arabische Republik (seit 15. Juni)
  • Tadschikistan (seit 15. Juni)
  • Tansania (seit 15. Juni)
  • Tschechien – ganz Tschechien (seit 25. September)
  • Timor Leste (Osttimor) (seit 17. Juni)
  • Togo (seit 15. Juni)
  • Trinidad Tobago (seit 15. Juni)
  • Tschad (seit 15. Juni)
  • Türkei (seit 15. Juni)
  • Turkmenistan (seit 17. Juni)
  • Ukraine (seit 15. Juni)
  • Ungarn – folgende Regionen gelten als Risikogebiete:
    • Hauptstadt Budapest (seit 16. September)
    • Region Györ-Moson-Sopron (seit 23. September)

  • USA (seit 3. Juli gesamte USA)
  • Usbekistan (seit 15. Juni)
  • Venezuela (seit 15. Juni)
  • Vereinigte Arabische Emirate (seit 23. September)
  • Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland – das folgende britische Überseegebiet gilt derzeit als Risikogebiet:
    • Gibraltar (seit 26. August)

  • Zentralafrikanische Republik (seit 15. Juni)


 Internationale Risikogebiete SARS-CoV-2 / Covid-19 (pdf-Dokument)

 English: Information on the designation of international risk areas (pdf-Dokument)

Mit der Öffnung der Grenze werden einige Länder voraussichtlich ein "Corona-Free Zertifikat" verlangen: Der negative Abstrich darf dann nicht älter als 72 bzw. 96 Stunden sein und kann daher erst kurz vor der Abreise durchgeführt werden. Ob später auch Anti-Körper-Tests und Immunitäts-Ausweise nach einer bereits durchgemachten Infektion akzeptiert werden, ist aktuell noch offen und hängt auch von einer möglichen Mutation des Corona-Virus ab.

Ähnlich wie aktuell bei einem Restaurantbesuch in Deutschland, ist auch in den meisten Reiseländern mit Fragebögen und der Erfassung Ihrer Daten zu rechnen. Die konkreten Regeln für Ihr Reiseziel sowie für die Ein- und Ausreise sollten Sie unbedingt vor Ihrer Reise in Erfahrung bringen, da es je nach Reiseziel unterschiedliche Vorschriften geben kann:

Ihr Reiseziel 

 Ihre Reiseberatung

.

Hygiene-Regeln auf Reisen

Natürlich gilt es, auch im Ausland die geltenden Hygiene-Vorschriften einzuhalten. Reisende sollten die folgende Vorsorge treffen, um sich und andere vor Covid-19 zu schützen:

AHA-Regel: Abstand - Hygiene - Alltagsmasken

Abstand
• In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Hygiene
• Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen und drehen Sie sich weg; halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase oder benutzen Sie ein Taschentuch, das Sie sofort entsorgen.
• Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife, vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund.

Alltagsmasken
• In bestimmten öffentlichen Bereichen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

.

 Ist Reisen in Zeiten von Covid-19 gefährlich?

Mit der schrittweisen Lockerung der weltweiten Corona-Maßnahmen rückt auch das Thema Reisen wieder in den Vordergrund. Die Frage, ob Reisen in Zeiten von Covid-19 besonders gefährlich sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Wieviele Corona-Fälle gibt es in dem Land?
  • Wie stabil ist das dortige Gesundheitssystem?
  • Wie reist man durch das Land und wie verhält man sich dort?

Grundsätzlich gilt: Je geringer die Covid-19-Fallzahlen dort sind und je mehr "Isolation" während der Reise möglich ist, desto sicherer ist die Reise.

Ein Auto ist einem überfüllten Bus vorzuziehen, ein Essen zu zweit im Freien ist sicherer als ein Buffet mit vielen Menschen in einem geschlossenen Raum, ein Abend am Strand birgt weniger Infektionsrisiko als eine Großveranstaltung auf engem Raum mit vielen Menschen.

Bei einem Reiseziel mit geringeren Covid-19 Fallzahlen als in Deutschland und einer Reiseart, die eine entsprechende Isolation und Hygienemaßnahmen ermöglicht, kann das Risiko auf Reisen auch geringer sein als Zuhause. Die Liste der internationalen Risikogebiete finden Sie  hier.

.

  Ist ein Corona-Test vor einer Reise sinnvoll bzw. notwendig?

Verschiedene Länder verlangen für die Einreise den Nachweis eines negativen Corona-Tests. Sie sollten sich bereits vor der Einreise erkundigen, ob diese Forderung auch für Ihr Reiseziel zutrifft. Neben den Reiseländern gibt es auch einige Fluglinien, Kreuzfahrtschiffe und Hotels die einen Nachweis verlangen. Das Test-Zertifikat darf zumeist nicht älter als 72 Stunden sein, zum Teil gilt aber auch nur eine Frist von 48 Stunden. 

.

 Darf ich in ein Land mit Reisewarnung reisen?

Reisewarnungen werden von den Experten im Auswärtigen Amt und den deutschen Auslandsvertretungen erstellt und bieten eine gute Orientierung für die jeweilige Sicherheitslage vor Ort. Eine Reisewarnung ist jedoch nur eine Warnung aber kein Reiseverbot. Sie erhalten also keine Strafe wenn Sie sich nicht an eine Reisewarnung halten. Der Staat kann die Reisefreiheit seiner Bürger nur dann einschränken, wenn dadurch „die innere oder äußere Sicherheit (…) der Bundesrepublik gefährdet wird“ (§ 7 PassG). Die Reisenden können demnach selbst entscheiden, ob Sie in ein Land reisen oder nicht.

.

 Bin ich versichert, wenn ich in ein Land mit Reisewarnung reise oder mich dort bereits aufhalte?

Die Mehrzahl der Reiseversicherungen (Reiserücktritt / Reiseabbruch) schließen den Versicherungsschutz für Ziele mit Reisewarnung aus. Man muss hier jedoch zwei Fälle unterscheiden:

  • Wenn Sie sich bei Bekanntgabe einer Reisewarnung bereits im betroffenen Reiseland befinden, endet der Versicherungsschutz erst 14 Tage nach Bekanntgabe der Reisewarnung. Können Sie die Reise aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht beenden, sind Sie auch über diesen Zeitraum hinaus versichert.
  • Reisen sie dagegen in ein Land, für das bereits zum Zeitpunkt Ihrer Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand, sind Sie nicht versichert.

Entscheidend ist damit, ob eine Reisewarnung bereits bei Einreise besteht oder erst während des Aufenthalts ausgesprochen wird.

.

 Wann muss ich nach meiner Rückkehr in Quarantäne?

Grundsätzlich besteht eine zweiwöchige Quarantänepflicht für Reisende, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Dies gilt jedoch nicht, wenn man durch ein Risikogebiet nur durchgereist ist, sich dort aber nicht aufgehalten hat. Grundsätzlich besteht eine zweiwöchige Quarantänepflicht für Reisende, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Dies gilt jedoch nicht, wenn man durch ein Risikogebiet nur durchgereist ist, sich dort aber nicht aufgehalten hat. Ab dem 23.09.2020 gilt diese Ausnahme für Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben, nicht mehr in allen Bundesländern: Sollte der Auslandsaufenthalt der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient haben, gilt dies auch bei weniger als 48 Stunden als ein Aufenthalt im Risikogebiet mit entsprechender Quarantänepflicht.

Die Liste der internationalen Risikogebiete finden Sie hier.

Seit dem 8. August 2020 gilt für Einreisende aus Risikogebieten eine Corona-Testpflicht, die am Flughafen, am Bahnhof, der Autobahn oder am Hafen durchgeführt wird. Wurde an diesen Orten kein Test durchgeführt, muss der Test nach telefonischer Absprache unter 116117 (ärztlicher Bereitschaftsdienst) erfolgen. 

Entscheidend ist für Sie, ob das Land am Tag Ihrer Rückkehr nach Deutschland auf der Liste des RKI steht. Auch wenn das Land zwischen Ihrem Aufenthalt und Ihrer Rückkehr nach Deutschland auf die Liste gesetzt wurde, müssen Sie in Quarantäne. Die Quarantäne-Pflicht bleibt auch dann bestehen, wenn das Land nach Ihrer Rückkehr von der Liste gestrichen wird.

Ab Anfang November ist geplant, dass sich alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten 14 Tage in Quarantäne begeben. Ab dem 5. Tag nach der Rückkehr kann dann ein Test durchgeführt werden   www.rki.de/covid-19-tests. Falls keine Krankheitssymptome vorliegen, kann bei einem negativen Testergebnis die Quarantäne vorzeitig beendet werden. 

.

 Kann ich die Quarantäne-Zeit mit einem Corona-Test abkürzen bzw. umgehen?

Wenn keine Krankheitssymptome vorliegen, kann die Quarantäne-Zeit durch Vorlage eines negativen Corona-Tests abgekürzt werden:

Wenn Sie einen molekularbiologischen Test (PCR-Test) aus einem akkreditierten Labor nachweisen können  www.rki.de/covid-19-tests, der höchsten 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland durchgeführt wurde, sind Sie von den Quarantäne-Vorschriften befreit. Einzelne Bundesländer verlangen ggf. nach 5-7 Tagen einen Wiederholungstest.

Auch wenn Sie einen Test erst nach Rückkehr nach Deutschland durchführen, sind Sie von von der Quarantänen-Pflicht entbunden, sobald ein negatives Ergebnis vorliegt. Auch hier verlangen einzelne Bundesländer ggf. nach 5-7 Tagen einen Wiederholungstest. Die konkrete Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer.

Seit dem 1. August 2020 werden die Kosten für alles Reise-Rückkehrer vom Bund bzw. vom öffentlichen Gesundheitsdienst der Länder übernommen, sobald innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise aus einem Risikogebiet getestet wird.

Bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses unterliegen die Einreisenden aus Risikogebieten der Quarantäne.

..

Persönlicher Infektionsschutz zuhause und auf Reisen 

Im Rahmen der Corona-Pandemie bedeutet Social Distancing im einfachsten Sinn einen Mindestabstand einzuhalten zwischen sich und allen anderen Menschen, die nicht zur engen Familie gehören.

Hier wird meistens von 1,5m gesprochen, je nach Quelle werden auch nur 1m oder gar 2m Mindestabstand empfohlen. Bei dieser Distanz wird davon ausgegangen, dass es über die Luft nicht zu einer Übertragung von Viren kommt.

Aktuell ist die Datenlage hierzu jedoch recht unvollständig: So ist bspw. nicht abschließend geklärt, wie weit ein Hustenstoß reicht oder wie lange eine Aerosolwolke tatsächlich in der Luft stehen bleibt.  

Im Zusammenhang mit Social Distancing wird auch immer wieder die Kontaktzeit von 15 Minuten erwähnt, die auch eine Rolle bei der Übertragungswahrscheinlichkeit spielt.  

Sollte der Abstand über 1,5m nicht möglich sein - bspw. auf einem Markt oder in öffentlichen Verkehrsmitteln - wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.

Tipp: Der Mund-Nasen-Schutz gehört von nun an in jedes Reisegepäck - ebenso wie Desinfektionsmittel für die Hände. 

.

Händewaschen - unterwegs besonders wichtig! 

Händehygiene ist ein zentraler Punkt der Infektionseindämmung, da Erreger auch über diesen Weg übertragen werden können.

Vor allem durch Händeschütteln oder direkten körperlichen Kontakt (Hand-Hand-Gesicht) aber auch über dazwischen geschobene Oberflächen ist eine Übertragung denkbar.  

Zur Entfernung von Krankheitserregern sollten Hände min. 20-30 Sekunden mit aufgeschäumter Seife und reichlich Wasser gewaschen werden. Zum Abtrocknen empfehlen sich v.a. im öffentlichen Bereich Papierhandtücher oder das eigene Handtuch. Steht keine Möglichkeit zum Händewaschen zur Verfügung, kann Handdesinfektionsmittel (Kennzeichnung beschränkt viruzid) in ausreichender Menge und Einwirkzeit verwendet werden. 

 Fyler: Richtig Händewaschen

.

Hygiene beim Husten und Niesen

Niesetikette bedeutet, dass entweder in ein Taschentuch oder in die Ellenbeuge gehustet oder geniest werden sollte. Auch in diesem Zusammenhang ist Händewaschen wichtig. 

.

 Flächenreinigung und -desinfektion

Flächenreinigung/-desinfektion spielt v.a. in öffentlichen Bereichen mit viel Kundenverkehr eine Rolle. Im privaten Bereich spielt es in Quarantänesituationen eine Rolle, ansonsten ist es am ehesten im Zusammenhang mit Maßnahmen wie Lüften und üblichen Reinigungsmaßnahmen zu sehen. 

.

Mund-Nase-Masken / Communitiy-Masken auf Reisen 

Das Tragen von Masken in der Öffentlichkeit ist für viele Reisende vor allem aus Asien schon ein seit Jahren ein gewohntes Bild. Durch die aktuelle Corona-Pandemie gewöhnen wir uns auch hierzulande immer mehr an diesen Anblick.  

In Zukunft wird eine solche Mund-Nase-Bedeckung auch ein notwendiges Reiseaccessoire sein. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Mundschutz auf Reisen:
.

Welchen Zweck erfüllen Masken? 

Worauf ist bei der Auswahl der Maske zu achten?

Was ist beim An- und Ablegen der Maske zu beachten?

Wie bewahre ich die Maske idealerweise auf Reisen auf?

Welche Arten von Masken gibt es und welche eignet sich für die Reise?

Infografik: Anleitung Mundschutz - aufsetzen & abnehmen

.

Welchen Zweck erfüllen Masken? 

So genannte Mund-Nase-Masken oder Communitiy-Masken, die häufig selbst hergestellt werden, erfüllen einen anderen Zweck als medizinischen Masken und sind kein geprüftes Medizinprodukt. Sie sind ausschließlich für den privaten Gebrauch gedacht.  

Durch das Tragen solcher Masken vor Mund und Nase soll das Austreten von Tröpfchen beim Husten, Niesen oder auch Sprechen reduziert werden. Der erhoffte Effekt ist, Menschen in unmittelbarer Nähe vor einem Infektionsrisiko, dass von einem selbst ausgehen könnte, zu schützen. Damit reiht sich das  Maskentragen in eine Reihe schon wohlbekannter anderer Maßnahmen im Rahmen des Social Distancing und der Händehygiene ein. Das Tragen einer solchen Maske allein darf weder als alleiniger Schutz des Gegenüber noch als wirksamer Eigenschutz gegen eine Infektion gesehen werden. 

Vor allem in Asien ist das Tragen dieser Masken als ein Akt der Höflichkeit anderen Menschen gegenüber einzuordnen. Der Träger möchte vermeiden, andere Menschen anzustecken. Viele Asiaten tragen die Maske dann, wenn Sie bei sich Erkältungssymtome erkennen. Immer häufiger wird die Maske aber generell in der Öffentlichkeit getragen, hier mag dann auch die Luftverschmutzung in Großstädten und der Sonnenschutz eine Rolle spielen. 

Im Hinblick auf den Infektionsschutz sollten demnach auch Reisende in einigen Situationen auf eine Maske zurückgreifen können. Sinnvoll ist diese Maßnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln, aber auch beim engen Anstehen, auf überfüllten Straßen oder Märkten. 

.

Worauf ist bei der Auswahl der Maske zu achten?

Für die Beschaffenheit der Masken gibt es einige Empfehlungen, die vor allem bei DIY-Masken beachtet werden sollten. Die Maske muss immer Mund und Nase bedecken. Das Außenmaterial sollte möglichst wasserabweisend / hydrophob sein, das Innenmaterial hingegen wegen der feuchten Atemluft eher aufsaugend. Das Material muss Maschinenwäschen bis 60, besser 95 Grad aushalten. Beide Lagen zusammen sollten aber noch Luft zum Atmen gewähren. Der Sitz der Maske kann durch einen entfernbaren Drahtbügel über der Nase und längenverstellbare Gummis/Bänder angepasst werden. Brillenträger sollten versuchen, den Brillenrahmen über die Maske zu setzen. 

.

Was ist beim An- und Ablegen der Maske zu beachten?

Beim An- und Ablegen der Maske ist einiges zu beachtenCommunitiy-Masken sollten nur sauber und trocken verwendet werden. Der Einsatz von Wollschals oder Halstüchern wird von vielen Experten nicht empfohlen. Vor dem Aufsetzen sollten Sie Ihre Hände gründlich waschen. Grundsätzlich sollte die Maske nur an den Bändern angefasst werden, das Berühren der Innenseite sollte komplett vermieden werden. Wenn Sie die Maske außen berührt haben, sollten Sie sich nach dem Anziehen erneut die Hände waschen oder desinfizieren. Der Sitz sollte gleich kontrolliert und ggf. korrigiert werden, so vermeiden Sie häufiges ins Gesicht Greifen, wenn die Maske nicht sitzt. 

Beim Absetzen der Maske gelten die gleichen Regeln, auch danach sollten die Hände wieder gewaschen oder desinfiziert werden.  

 Fyler: Empfehlungen Mundschutz

.

Wie bewahre ich die Maske idealerweise auf Reisen auf?

Die Aufbewahrung der Maske ist v.a. unterwegs nicht unproblematisch, da man sie nicht einfach in die Tasche stecken sollte. Hier stößt die Verwendung von Communitiy-Masken leider auch an ihre praktischen Grenzen. Die Maske sollte eigentlich nur einmalig verwendet und dann gewaschen werden. Das ist v.a. auf Reisen nicht realisierbar. Hier sollte wenigstens darauf geachtet werden, die Maske so zu falten, dass die Innenseite geschützt ist und sie dann einem Beutel oder in einer sauberen Tüte zu transportieren. Auch das Aufhängen im Hotelzimmer wäre eine Möglichkeit der Aufbewahrung. 

.

Welche Arten von Masken gibt es und welche eignet sich für die Reise?

Vom Tragen medizinischer Masken (FFP2/FFP3-Masken) wie sie zur persönlichen Schutzausrüstung für medizinisches Personal gehören, wird für die Normalbevölkerung ohne Risikofaktoren abgeraten. Zum einen sind diese Masken bei längerem Tragen nicht komfortabel, zum anderen sollten sie in der aktuellen Situation dem Medizinpersonal vorbehalten bleiben. 

Im Rahmen der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) stehen drei Maskentypen zur Verfügung. 

Mund-Nase-Schutz (MNS) sind Einweg-Masken aus Vlies wie sie bei Operationen oder medizinischen Maßnahmen zum Schutz vor großen Partikeln (Blut, Urin, Speichel, etc.) verwendet werden. Sie dienen nur sehr begrenzt zum persönlichen Schutz vor Ansteckung, nicht aber zum Schutz vor kleinen Partikeln wie Viren. Fremdschutz ist ebenfalls bedingt gegeben, wobei die Barrierefunktion bei nicht durchfeuchteter OP-Maske wohl höher ist als bei den oben beschriebenen Communitiy-Masken. 

FFP2-Masken und FFP3-Masken (filtering facepiece) sind Medizinprodukte und Teil der sog. Persönlichen Schutzausrüstung, wie sie für einige Tätigkeiten im medizinischen Bereich und im Umgang mit Schadstoffen vorgeschrieben ist.  

Wenn diese Masken enganliegend getragen werden, bieten Sie durch eine Filterfunktion dem Träger Schutz vor dem Eindringen von Bakterien und Viren über Nase und Mund. Weitere Bestandteile der Schutzausrüstung sind Kittel, Schutzbrille und auch ein Visier. Diese Materialen sind aktuell aufgrund des hohen Bedarfs sehr knapp und somit den medizinischen Berufen vorbehalten. 

Diese Masken sind ebenfalls Einmalprodukte, sie dürfen nur fachmännisch und unter ganz bestimmten Bedingungen wiederaufbereitet werden. Für das Anlegen und Tragen gelten im Prinzip die gleichen Regeln wie für die Communitiy-Maske, wobei v.a. im medizinischen Bereich erweiterte Vorgaben gelten.  

Sowohl FFP2- als auch FFP3-Masken werden mit und ohne Ventil angeboten. Hierbei ergibt sich ein entscheidender Unterschied. Ohne Ventil bieten diese Masken ähnlich MNS oder Communitiy-Maske auch einen gewissen Schutz gegen Fremdinfektionen. Mit Ventil wird die Atemluft durch das Ventil ausgeatmet, somit ist Fremdschutz hier nicht gewährleistet. 

FFP3- und FFP2-Masken werden für die gesunde Normalbevölkerung nicht empfohlen. Zu erwägen sind sie allerdings für Personen aus den Risikogruppen, die sich einer Infektionsgefahr aussetzen müssen. Es kann demnach z.B. für Personen unter Immunsuppression oder mit schweren Grunderkrankungen sinnvoll sein, diese Masken zu tragen, wenn sie sich in der Öffentlichkeit (Einkaufen, Arztbesuch, etc.) bewegen müssen. 

.

Mundschutz anlegen

.

 Coronavirus - Covid-19 Häufige Fragen & Antworten

.

Autor

10.09.2020, Dr. med. Andrea Gontard (AG), Fachärztin für Allgemeinmedizin

 

 

 

 

 

Ihre reisemedizinische Beratung – bequem von zu Hause


Lassen Sie sich bequem von zu Hause von erfahrenen Fachärzten des CRV - Centrum für reisemedizinische Vorsorge* beraten und fordern Sie Ihre reisemedizinische Beratung jetzt einfach online an:

Für Ihre individuelle Beratung steht Ihnen online ein Fragebogen zur schriftlichen Reiseberatung (empfohlene Impfungen und Vorsorgemaßnahmen für Ihr Reiseziel) zur Verfügung. Zur Beantwortung Ihrer reisemedizinischen Fragen können Sie auch einen Telefontermin mit einem Facharzt vereinbaren. 

.

reiseberatung

...


Oder finden Sie einen stationären Arzt in Ihrer Nähe: Über die Arztsuche der KBV – Kassenärztlichen Bundesvereinigung, können Sie Ärzte in der Nähe eines gewünschten Ortes suchen sowie über den Terminservice der KBV einen Arzttermin vor Ort buchen. 

.

.
*      CRV – Centrum für reisemedizinische Vorsorge ist eine Firmierung der Praxis Dr. med. Andrea Gontard.

**    Sie werden bei Betätigung des Buttons auf die Seite des vom CRV - Centrum für reisemedizinische Vorsorge* betriebenen Internetangebots weitergeleitet.

***  Sie werden bei Betätigung des Buttons auf die Seite des von der KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung betriebenen Internetangebots weitergeleitet.