Tropeninstitut.de - gesund reisen & gesund heimkehren
Tropeninstitut.de
gesund reisen & gesund heimkehren

Welt: Aktualisierte Liste der Corona Risiko- und Hochrisikogebiete

Meldung vom: 06.03.2021

Corona Risiko- und Hochrisikogebiete
.

.

 Welche Vorschriften und Regeln gelten für mein Reiseziel und meine Rückkehr ?

Ab dem 15. Juni 2020 wurde die generelle Reisewarnung für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie für Schengen-assoziierte Staaten und für das Vereinigte Königreich aufgehoben und durch individuelle Reisehinweise ersetzt. Am 30. September 2020 endete auch die pauschale Reisewarnung für mehr als 160 Länder außerhalb der EU und des Schengen-Raums.

So gelten ab dem 1. Oktober weltweit wieder differenzierte Reisehinweise, die auf die Lage in den einzelnen Staaten zugeschnitten sind. Wird ein Land als Corona-Risikogebiete oder Hochrisikogebiet ausgewiesen, gilt für dieses Land auch automatisch eine Reisewarnung. 

 Ihr Reiseziel

 Länder die aktuell kein Risikogebiet (mehr) sindCorona Urlaub

.

Die folgenden Länder sind aktuell kein Risikogebiet (Stand: 05.03.2021)

  • Antigua und Barbuda
  • Australien
  • Brunei Darussalam
  • China
  • Cookinseln
  • Curaçaо
  • Dominica
  • Fidschi
  • Französisch-Polynesien
  • Grenada
  • Guadeloupe
  • Hong Kong
  • Island
  • Japan
  • Kambodscha
  • Kiribati
  • Laos
  • Martinique
  • Mauritius
  • Mikronesien
  • Marschallinseln
  • Myanmar
  • Nauru
  • Neuseeland
  • Palau
  • Ruanda
  • Salomonen
  • Samoa
  • St. Kitts und Nevis
  • Singapur
  • Sri Lanka
  • Südkorea
  • Taiwan
  • Thailand
  • Tonga
  • Tuvalu
  • Tunesien
  • Uganda
  • Vanuatu
  • Vietnam

.

Hinweis: Auch in Ländern die nicht als Risikogebiet eingestuft werden, kann es zu Einreisebeschränkungen oder eingeschränktem Reiseverkehr kommen. Dies sollte von den Reisenden im Vorfeld entsprechend geprüft werden.

Welt Corona

.

Internationale Risikogebiete und Hochrisikogebiete mit Reisewarnung

.

Aktuelle Risiko- und Hochrisikogebiete - Stand: 05.03.2021, 13:15 Uhr

Unten aufgeführte Staaten werden aktuell als Risikogebiete ausgewiesen, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Eine Reisewarnung wird für die Länder ausgesprochen, die den Grenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschreiten. 

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem der u.g. Risiko- oder Hochrisikogebiete aufgehalten haben, besteht gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer, eine Pflicht zur Absonderung  Wann muss ich mich in Quarantäne begeben?
.

.

Neu seit der letzten Aktualisierung
.

1. Neue Virusvarianten-Gebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten

  • Keine neuen Virusvarianten-Gebiete seit der letzten Änderung (s. aktuelle Liste unten)

2. Neue Hochinzidenzgebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

  • Jordanien – das gesamte Land Jordanien gilt nun als Hochinzidenzgebiet
  • Schweden – das gesamte Land Schweden gilt nun als Hochinzidenzgebiet
  • Ungarn – das gesamte Land Ungarn gilt nun als Hochinzidenzgebiet

3. Neue Risikogebiete - Gebiete mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko

  • Griechenland – das gesamte Land Griechenland gilt nun als Risikogebiet
  • Norwegen – die Provinz Agder gilt nun auch als Risikogebiet
  • USA – das gesamte Land USA gilt nun als Risikogebiet (KEIN Hochinzidenzgebiet mehr)

4. Länder und Gebiete, die zu einem beliebigen Zeitpunkt in den vergangenen 10 Tagen Risikogebiete waren, aber derzeit KEINE mehr sind:

  • Finnland – die Region Mittelfinnland gilt nun nicht mehr als Risikogebiet.
  • Kroatien – die Gespanschaften Bjelovar-Bilogora, Istrien, Krapina-Zagorje und Požega-Slawonien gelten nun nicht mehr als Risikogebiete

Hochrisikogebiete: Virusvarianten- und Hochinzidenzgebiete

.

1. Folgende Staaten gelten aktuell als Virusvarianten-Gebiete mit verbreitetem Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten:

  • Botsuana (Virusvarianten-Gebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 22. November 2020 Risikogebiet)
  • Brasilien (Virusvarianten-Gebiet seit 19. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 Risikogebiet)
  • Eswatini (Virusvarianten-Gebiet seit 31. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 Risikogebiet)
  • Frankreich- das Département Moselle (Virusvarianten-Gebiet seit 2. März 2021; bereits seit 9. Januar 2021 Risikogebiet)
  • Irland (Virusvarianten-Gebiet seit 13. Januar 2021; bereits seit 9. Januar 2021 Risikogebiet)
  • Lesotho (Virusvarianten-Gebiet seit 31. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 Risikogebiet)
  • Malawi (Virusvarianten-Gebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 Risikogebiet)
  • Mosambik (Virusvarianten-Gebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 Risikogebiet)
  • Österreich – das Bundesland Tirol (Virusvarianten-Gebiet seit 14. Februar 2021; bereits seit 25. September 2020 Risikogebiet); Ausgenommen sind der politische Bezirk Lienz (Osttirol), die Gemeinde Jungholz, sowie das Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee
  • Portugal (Virusvarianten-Gebiet seit 27. Januar 2021 inkl. aller autonomen Regionen; bereits seit 24. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 8. November 2020 Risikogebiet)
  • Sambia (Virusvarianten-Gebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 Risikogebiet)
  • Simbabwe (Virusvarianten-Gebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 Risikogebiet)
  • Slowakei (Virusvarianten-Gebiet seit 14. Februar 2021; bereits seit 17. Oktober 2020 Risikogebiet)
  • Südafrika (Virusvarianten-Gebiet seit 13. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 Risikogebiet)
  • Tschechien (Virusvarianten-Gebiet seit 14. Februar 2021; Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 25. September 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Virusvarianten-Gebiet seit 13. Januar 2021 inkl. aller Überseegebiete, Isle of Man sowie aller Kanalinseln; bereits seit 15. November 2020 Risikogebiet)

 2. Folgende Staaten gelten aktuell als Hochinzidenzgebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko:

  • Ägypten (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Albanien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Andorra (Fürstentum Andorra) (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 26. August 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Bahrain (Hochinzidenzgebiet seit 14. Februar 2021, bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Bolivien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Bosnien und Herzegowina (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Ecuador (Hochinzidenzgebiet seit 31. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Estland (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 26. Dezember 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Iran (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Israel (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 3. Juli 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Jordanien (Hochinzidenzgebiet seit 7. März 2021; bereits seit 7. Oktober 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Kolumbien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Kosovo (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Lettland (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 22. November 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Libanon (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Malta (Hochinzidenzgebiet seit 28. Februar 2021; bereits seit 17. Oktober 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Mexiko (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Montenegro (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 17. Juli 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Nordmazedonien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Palästinensische Gebiete (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 3. Juli 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Schweden (Hochinzidenzgebiet seit 7. März 2021; bereits seit 15. November 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Serbien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Seychellen (Hochinzidenzgebiet seit 14. Februar 2021; bereits seit 17. Januar 2021 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Slowenien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 1. November 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • St. Lucia (Hochinzidenzgebiet seit 14. Februar 2021; bereits seit 7. Februar 2021 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Sudan (Hochinzidenzgebiet seit 31. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Syrische Arabische Republik (Hochinzidenzgebiet seit 31. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Ungarn (Hochinzidenzgebiet seit 7. März 2021; bereits seit 1. November 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Vereinigte Arabische Emirate (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 23. September 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

Wann muss ich mich in Quarantäne begeben?

.

Internationale Risikogebiete laut RKI (keine Hochrisikogebiete)

.

Neu seit der letzten Änderung - die neu ausgewiesenen Risikogebiete sind wirksam ab Sonntag, 07.März 2021, um 0:00 Uhr.

  • Finnland – die Region Satakunta gilt nun auch als Risikogebiet.

  • Frankreich – das französische Übersee-Departement Réunion gilt nun auch als Risikogebiet.

  • Griechenland – die Region Peloponnes gilt nun auch als Risikogebiet.

  • Kuba – das gesamte Land Kuba gilt nun als Risikogebiet.

  • Panama – das gesamte Land Panama gilt nun als Risikogebiet (KEIN Hochinzidenzgebiet mehr).

  • St. Vincent und die Grenadinen – das gesamte Land St. Vincent und die Grenadinen gilt nun als Risikogebiet (KEIN Hochinzidenzgebiet mehr).

.

Folgende Staaten und Regionen gelten aktuell als Risikogebiete:

    • Afghanistan (seit 21. Februar 2021; Hochinzidenzgebiet vom 31. Januar 2021 – 20. Februar 2021)
    • Algerien (seit 15. Juni 2020)
    • Angola (seit 15. Juni 2020)
    • Antigua und Barbuda (seit 21. Februar 2021)
    • Äquatorialguinea (seit 15. Juni 2020)
    • Argentinien (seit 15. Juni 2020)
    • Armenien (seit 15. Juni 2020)
    • Aserbaidschan (seit 15. Juni 2020)
    • Äthiopien (seit 15. Juni 2020)
    • Bahamas (seit 15. Juni 2020)
    • Bangladesch (seit 15. Juni 2020)
    • Barbados (seit 17. Januar 2021)
    • Belarus (seit 15. Juni 2020)
    • Belgien (seit 30. September 2020)
    • Belize (seit 15. Juni 2020)
    • Benin (seit 15. Juni 2020)
    • Bhutan (seit 15. Juni 2020)
    • Bulgarien (seit 1. November 2020)
    • Burkina Faso (seit 15. Juni 2020)
    • Burundi (seit 15. Juni 2020)
    • Cabo Verde (seit 3. Juli 2020)
    • Chile (seit 15. Juni 2020)
    • Costa Rica (seit 15. Juni 2020)
    • Côte d'Ivoire (seit 15. Juni 2020)
    • Dänemark – das gesamte Land (seit 8. November 2020); Ausgenommen sind die Färöer und Grönland sowie die Region Midtjylland
    • Dominikanische Republik (seit 15. Juni 2020)
    • Dschibuti (seit 15. Juni 2020)
    • El Salvador (seit 15. Juni 2020)
    • Eritrea (seit 15. Juni 2020)
    • Finnland – die folgenden Regionen gelten derzeit als Risikogebiete:

      • Uusimaa (hierzu gehört auch die Stadt Helsinki) (seit 22. November 2020)
      • Varsinais-Suomi (seit 20. Dezember 2020)
      • Österbotten (seit 14. Februar 2021)
      • Satakunta (seit 28. Februar 2021)

    • Frankreich – die folgenden Regionen gelten derzeit als Risikogebiete:

      • Gesamt Kontinentalfrankreich (seit 9. Januar 2021);
        Hinweis: Das Département Moselle gilt seit 2. März 2021 als Virusvarianten-Gebiet.
      • Übersee-Departement: Französisch-Guyana (seit 21. August 2020)
      • Übersee-Departement: St. Martin (seit 26. August 2020)
      • Übersee-Departement: Mayotte (seit 24. Januar 2021)
      • Übersee-Departement: La Réunion (seit 28. Februar 2021)
      • Übersee-Departement: Saint-Barthélemy (seit 24. Januar 2021)

    • Gabun (seit 15. Juni 2020)
    • Gambia (seit 15. Juni 2020)
    • Georgien (seit 7. Oktober 2020)
    • Ghana (seit 15. Juni 2020)
    • Griechenland (seit 7. März 2021)

      Hinweis: Die folgenden Regionen gelten derzeit als Risikogebiete (ab 7. März jedoch das gesamte Land):

      • Zentralmakedonien (seit 8. November 2020)
      • Attika (seit 7. Februar 2021)
      • Mittelgriechenland (seit 7. Februar 2021)
      • Westgriechenland (seit 14. Februar 2021)
      • Peloponnes (seit 28. Februar 2021)

    • Guatemala (seit 15. Juni 2020)
    • Guinea (seit 15. Juni 2020)
    • Guinea-Bissau (seit 15. Juni 2020)
    • Guyana (seit 15. Juni 2020)
    • Haiti (seit 15. Juni 2020)
    • Honduras (seit 15. Juni 2020)
    • Indien (seit 15. Juni 2020)
    • Indonesien (seit 15. Juni 2020)
    • Irak (seit 15. Juni 2020)
    • Italien (seit 8. November)
    • Jamaika (seit 15. Juni 2020)
    • Jemen (seit 15. Juni 2020)
    • Kanada (seit 15. November 2020)
    • Kamerun (seit 15. Juni 2020)
    • Kasachstan (seit 15. Juni 2020)
    • Katar (seit 15. Juni 2020)
    • Kenia (seit 15. Juni 2020)
    • Kirgisistan (seit 15. Juni 2020)
    • Komoren (seit 15. Juni 2020)
    • Kongo DR (seit 15. Juni 2020)
    • Kongo Rep (seit 15. Juni 2020)
    • Korea (Volksrepublik) (seit 15. Juni 2020)
    • Kroatien (seit 1. November 2020); ausgenommen sind die folgenden Gespanschaften:

      • Bjelovar-Bilogora (seit 7. März 2021)
      • Istrien (seit 7. März 2021)
      • Krapina-Zagorje (seit 7. März 2021)
      • Požega-Slawonien (seit 7. März 2021)

    • Kuba (seit 28. Februar 2021)
    • Kuwait (seit 15. Juni 2020)
    • Liberia (seit 15. Juni 2020)
    • Libyen (seit 15. Juni 2020)
    • Liechtenstein (seit 24. Oktober 2020)
    • Litauen (seit 21. Februar 2021; Hochinzidenzgebiet vom 24. Januar 2021 – 20. Februar 2021)
    • Luxemburg (14. Juli 2020 – 20. August 2020 und seit 25. September)
    • Madagaskar (seit 15. Juni 2020)
    • Malaysia (seit 24. Januar 2021)
    • Malediven (seit 17. Juli 2020)
    • Mali (seit 15. Juni 2020)
    • Marokko (seit 15. Juni 2020)
    • Mauretanien (seit 15. Juni 2020)
    • Moldau, Republik (seit 15. Juni 2020)
    • Monaco (seit 1. November 2020)
    • Mongolei (seit 15. Juni 2020)
    • Namibia (seit 14. Februar 2021; Hochinzidenzgebiet vom 31. Januar 2021 – 13. Februar 2021)
    • Nepal (seit 15. Juni 2020)
    • Nicaragua (seit 15. Juni 2020)
    • Niederlande – das gesamte Land (inkl. der autonomen Länder und der karibischen Teile der Niederlande) (seit 17. Oktober 2020) mit Ausnahme des überseeischen Teils des Königreichs der Niederlande Curaçaо (seit 21. Februar 2021)
    • Niger (seit 15. Juni 2020)
    • Nigeria (seit 15. Juni 2020)
    • Norwegen - die folgenden Provinzen gelten derzeit als Risikogebiete:

      • Oslo (seit 8. November 2020)
      • Viken (seit 15. November 2020)
      • Agder (seit 7. März 2021)

    • Oman (seit 15. Juni 2020)
    • Österreich – das gesamte Land mit Ausnahme der Gemeinden Jungholz und Mittelberg / Kleinwalsertal (seit 1. November 2020).
      Hinweis: Das Bundesland Tirol  gilt als Virusvarianten-Gebiet seit 14. Februar 2021 – mit Ausnahme des politischen Bezirks Lienz (Osttirol), der Gemeinde Jungholz, sowie des Rißtals im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee).
    • Pakistan (seit 15. Juni 2020)
    • Panama (seit 28. Februar 2021; Hochinzidenzgebiet vom 24. Januar 2021 – 27. Februar 2021)
    • Papua-Neuguinea (seit 17. Juni 2020)
    • Paraguay (seit 15. Juni 2020)
    • Peru (seit 15. Juni 2020)
    • Philippinen (seit 15. Juni 2020)
    • Polen (seit 24. Oktober 2020)
    • Rumänien (seit 7. Oktober 2020)
    • Russische Föderation (seit 15. Juni 2020)
    • San Marino (seit 1. November 2020)
    • São Tomé und Príncipe (seit 16. Juni 2020)
    • Saudi-Arabien (seit 15. Juni 2020)
    • Schweiz (seit 24. Oktober 2020)
    • Senegal (seit 15. Juni 2020)
    • Sierra Leone (seit 15. Juni 2020)
    • Somalia (seit 15. Juni 2020)
    • Spanien – das gesamte Land Spanien inklusive der Kanarischen Inseln und den Balearen (seit 21. Februar 2021; Hochinzidenzgebiet vom 24. Januar 2021 – 20. Februar 2021)
    • St. Vincent und die Grenadinen (seit 28. Februar 2021; Hochinzidenzgebiet vom 14. Februar 2021 – 27. Februar 2021)
    • Süd-Sudan (seit 15. Juni 2020)
    • Surinam (seit 15. Juni 2020)
    • Tadschikistan (seit 15. Juni 2020)
    • Tansania (seit 15. Juni 2020)
    • Timor Leste (Osttimor) (seit 17. Juni 2020)
    • Togo (seit 15. Juni 2020)
    • Trinidad Tobago (seit 15. Juni 2020)
    • Tschad (seit 15. Juni 2020)
    • Tunesien (seit 7. Oktober 2020)
    • Türkei (seit 15. Juni 2020)
    • Turkmenistan (seit 17. Juni 2020)
    • Ukraine (seit 15. Juni 2020)
    • Uruguay (seit 20. Dezember 2020)
    • USA (seit 7. März 2021; Hochinzidenzgebiet vom 24. Januar 2021 – 6. März 2021)
    • Usbekistan (seit 15. Juni 2020)
    • Vatikanstadt (seit 1. November 2020)
    • Venezuela (seit 15. Juni 2020)
    • Zentralafrikanische Republik (seit 15. Juni 2020)
    • Zypern (seit 1. November 2020)


    Gebiete, die zu einem beliebigen Zeitpunkt in den vergangenen 10 Tagen Risikogebiete waren, aber derzeit KEINE mehr sind:

    • Finnland – die Region Mittelfinnland gilt nun nicht mehr als Risikogebiet.
    • Kroatien – die Gespanschaften Bjelovar-Bilogora, Istrien, Krapina-Zagorje und Požega-Slawonien gelten nun nicht mehr als Risikogebiete

    .

     pdf-Dokument: Internationale Risikogebiete SARS-CoV-2 / Covid-19 - deutsch

     pdf-Dokument: Information on the designation of international risk areas - englisch

    .
    Mit der Öffnung der Grenze werden einige Länder voraussichtlich ein "Corona-Free Zertifikat" verlangen: Der negative Abstrich darf dann nicht älter als 72 bzw. 96 Stunden sein und kann daher erst kurz vor der Abreise durchgeführt werden. Ob auch ein Impf-Nachweis, Anti-Körper-Tests oder Immunitäts-Ausweise nach einer bereits durchgemachten Infektion akzeptiert werden, ist aktuell noch offen und hängt auch von einer möglichen Mutation des Corona-Virus ab.

    In den meisten Reiseländern ist mit Fragebögen und der Erfassung Ihrer Daten zu rechnen. Die konkreten Regeln für Ihr Reiseziel sowie für die Ein- und Ausreise sollten Sie unbedingt vor Ihrer Reise in Erfahrung bringen, da es je nach Reiseziel unterschiedliche Vorschriften geben kann:

    Wann muss ich mich in Quarantäne begeben?

    Ihr Reiseziel 

     Ihre Reiseberatung

    .

    Aktuelle Informationen über Reisebeschränkungen innerhalb der EU

    Reiseziel auswählen auf  Re-Open EU 

    Auf Re-Open EU erfahren Sie

    • ob Sie in Ihr Reiseziel ohne Quarantäne einreisen dürfen.
    • in welchen Situationen Sie Alltagsmasken tragen sollten / müssen.
    • ob Restaurants, Sehenswürdigkeiten und Strände offen sind.

    .

     Ist Reisen in Zeiten von Covid-19 gefährlich?

    Mit der schrittweisen Lockerung der weltweiten Corona-Maßnahmen rückt auch das Thema Reisen wieder in den Vordergrund. Die Frage, ob Reisen in Zeiten von Covid-19 besonders gefährlich sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

    • Wieviele Corona-Fälle gibt es in dem Land?
    • Wie stabil ist das dortige Gesundheitssystem?
    • Wie reist man durch das Land und wie verhält man sich dort?

    Grundsätzlich gilt: Je geringer die Covid-19-Fallzahlen dort sind und je mehr "Isolation" während der Reise möglich ist, desto sicherer ist die Reise.

    Ein Auto ist einem überfüllten Bus vorzuziehen, ein Essen zu zweit im Freien ist sicherer als ein Buffet mit vielen Menschen in einem geschlossenen Raum, ein Abend am Strand birgt weniger Infektionsrisiko als eine Großveranstaltung auf engem Raum mit vielen Menschen.

    Bei einem Reiseziel mit geringeren Covid-19 Fallzahlen als in Deutschland und einer Reiseart, die eine entsprechende Isolation und Hygienemaßnahmen ermöglicht, kann das Risiko auf Reisen auch geringer sein als Zuhause. Die Liste der internationalen Risikogebiete finden Sie  hier.

    .

    Hygiene-Regeln auf Reisen

    Natürlich gilt es, auch im Ausland die geltenden Hygiene-Vorschriften einzuhalten. Reisende sollten die folgende Vorsorge treffen, um sich und andere vor Covid-19 zu schützen:

    AHA-Regel: Abstand - Hygiene - Alltagsmasken

    Abstand
    • In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

    Hygiene
    • Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen und drehen Sie sich weg; halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase oder benutzen Sie ein Taschentuch, das Sie sofort entsorgen.
    • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife, vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund.

    Alltagsmasken
    • In bestimmten öffentlichen Bereichen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

    .

      Ist ein Corona-Test vor einer Reise sinnvoll bzw. notwendig?

    Verschiedene Länder verlangen für die Einreise den Nachweis eines negativen Corona-Tests. Sie sollten sich bereits vor der Einreise erkundigen, ob diese Forderung auch für Ihr Reiseziel zutrifft. Neben den Reiseländern gibt es auch einige Fluglinien, Kreuzfahrtschiffe und Hotels die einen Nachweis verlangen. Das Test-Zertifikat darf zumeist nicht älter als 72 Stunden sein, zum Teil gilt aber auch nur eine Frist von 48 Stunden. 

    .

     Darf ich in ein Land mit Reisewarnung reisen?

    Reisewarnungen werden von den Experten im Auswärtigen Amt und den deutschen Auslandsvertretungen erstellt und bieten eine gute Orientierung für die jeweilige Sicherheitslage vor Ort. Eine Reisewarnung ist jedoch nur eine Warnung aber kein Reiseverbot. Sie erhalten also keine Strafe wenn Sie sich nicht an eine Reisewarnung halten. Der Staat kann die Reisefreiheit seiner Bürger nur dann einschränken, wenn dadurch „die innere oder äußere Sicherheit (…) der Bundesrepublik gefährdet wird“ (§ 7 PassG). Die Reisenden können demnach selbst entscheiden, ob Sie in ein Land reisen oder nicht.

    .

     Bin ich versichert, wenn ich in ein Land mit Reisewarnung reise oder mich dort bereits aufhalte?

    Die Mehrzahl der Reiseversicherungen (Reiserücktritt / Reiseabbruch) schließen den Versicherungsschutz für Ziele mit Reisewarnung aus. Man muss hier jedoch zwei Fälle unterscheiden:

    • Wenn Sie sich bei Bekanntgabe einer Reisewarnung bereits im betroffenen Reiseland befinden, endet der Versicherungsschutz erst 14 Tage nach Bekanntgabe der Reisewarnung. Können Sie die Reise aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht beenden, sind Sie auch über diesen Zeitraum hinaus versichert.
    • Reisen sie dagegen in ein Land, für das bereits zum Zeitpunkt Ihrer Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand, sind Sie nicht versichert.

    Entscheidend ist damit, ob eine Reisewarnung bereits bei Einreise besteht oder erst während des Aufenthalts ausgesprochen wird.

    .

     Wann muss ich nach meiner Rückkehr in Quarantäne?

    Wenn Ihr Reiseziel zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland nicht als Risikogebiet ausgewiesen ist, gibt es bei Ihrer Rückkehr auch keine Quarantänevorschriften zu beachten. 

    Haben Sie sich jedoch innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risiko- oder Hochrisikogebiet aufgehalten, müssen Sie folgendes berücksichtigen:

    .

    Rückkehr aus einem Risikogebiet

    Ab 8.November gilt für Ein-bzw. Rückreisende aus dem Ausland ab Vollendung des sechsten Lebensjahres, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung sich unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Außerdem müssen sich Einreisende künftig vor ihrer Ankunft in Deutschland auf  https://www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen.

    Nach spätestens 48 Stunden muss der Einreisende über einen Testergebnis verfügen und dieses auf Anforderung den zuständigen Behörden vorlegen. Die zehntägige Quarantäne kann frühestens nach dem fünften Tag nach Einreise durch ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beendet werden.

    Grundsätzlich besteht eine zehntägige Quarantänepflicht für Reisende, die sich innerhalb der letzten 10 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Dies gilt jedoch nicht, wenn man durch ein Risikogebiet nur durchgereist ist, sich dort aber nicht aufgehalten hat. Ab dem 23.09.2020 gilt diese Ausnahme für Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben, nicht mehr in allen Bundesländern: Sollte der Auslandsaufenthalt der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient haben, gilt dies auch bei weniger als 48 Stunden als ein Aufenthalt im Risikogebiet mit entsprechender Quarantänepflicht.

    Gemäß der Verordnung muss in den anderen Fällen der gesamte Auslandsaufenthalt, also der Aufenthalt außerhalb Deutschlands, weniger als 48 Stunden betragen. Auf die Dauer des Aufenthaltes im konkreten Risikogebiet kommt es nicht an.

    Die Liste der internationalen Risikogebiete finden Sie  hier

    .

    Rückkehr aus einem Virusvarianten-Gebiet bzw. Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko

    Für Einreisende aus Hochrisikogebieten sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

    • Die Reisenden sind verpflichtet, bereits bei Einreise einen Nachweis über ein negatives Testergebnis oder entsprechendes ärztliches Zeugnis über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mitzuführen und auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen. Dieser Test darf frühestens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein oder muss bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen werden.

    • Wenn den zu befördernden Personen die Erlangung eines Nachweises nicht möglich ist, können Beförderer vor Abreise Tests durchführen und im Fall einer Negativtestung eine Beförderung vornehmen. Die Tests (Abstrich) durch den Beförderer darf bei Einreisen aus einem Virusvarianten-Gebiet höchstens 12 Stunden vor Abreise erfolgen.

    • Der Nachweis über ein negatives Testergebnis oder entsprechendes ärztliches Zeugnis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Der durchgeführte Test muss die unter https://www.rki.de/tests genannten Anforderungen erfüllen.

    Die Liste der internationalen Hochrisikogebiete finden Sie  hier

    Unter den nachfolgenden Links finden Sie Informationen zu den Quarantänevorschriften der einzelnen Bundesländer:

    .

     Kann ich die Quarantäne-Zeit mit einem Corona-Test abkürzen bzw. umgehen?

    Wenn keine Krankheitssymptome vorliegen, kann die Quarantäne-Zeit durch Vorlage eines negativen Corona-Tests abgekürzt werden:

    Nach frühestens fünf Tagen der Quarantäne können sich die Einreisenden auf SARS-CoV-2 testen lassen, um die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis zu beenden (molekularbiologische PCR-Test aus einem akkreditierten Labor  www.rki.de/covid-19-tests). 

    Bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses unterliegen die Einreisenden aus Risikogebieten / Hochrisikogebieten der Quarantäne.

    .

    Persönlicher Infektionsschutz zuhause und auf Reisen 

    Im Rahmen der Corona-Pandemie bedeutet Social Distancing im einfachsten Sinn einen Mindestabstand einzuhalten zwischen sich und allen anderen Menschen, die nicht zur engen Familie gehören.

    Hier wird meistens von 1,5m gesprochen, je nach Quelle werden auch nur 1m oder gar 2m Mindestabstand empfohlen. Bei dieser Distanz wird davon ausgegangen, dass es über die Luft nicht zu einer Übertragung von Viren kommt.

    Aktuell ist die Datenlage hierzu jedoch recht unvollständig: So ist bspw. nicht abschließend geklärt, wie weit ein Hustenstoß reicht oder wie lange eine Aerosolwolke tatsächlich in der Luft stehen bleibt.  

    Im Zusammenhang mit Social Distancing wird auch immer wieder die Kontaktzeit von 15 Minuten erwähnt, die auch eine Rolle bei der Übertragungswahrscheinlichkeit spielt.  

    Sollte der Abstand über 1,5m nicht möglich sein - bspw. auf einem Markt oder in öffentlichen Verkehrsmitteln - wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.

    Hinweis für Ihre Reise: Der Mund-Nasen-Schutz gehört von nun an in jedes Reisegepäck - ebenso wie Desinfektionsmittel für die Hände. 

    .

    Händewaschen - unterwegs besonders wichtig! 

    Händehygiene ist ein zentraler Punkt der Infektionseindämmung, da Erreger auch über diesen Weg übertragen werden können.

    Vor allem durch Händeschütteln oder direkten körperlichen Kontakt (Hand-Hand-Gesicht) aber auch über dazwischen geschobene Oberflächen ist eine Übertragung denkbar.  

    Zur Entfernung von Krankheitserregern sollten Hände min. 20-30 Sekunden mit aufgeschäumter Seife und reichlich Wasser gewaschen werden. Zum Abtrocknen empfehlen sich v.a. im öffentlichen Bereich Papierhandtücher oder das eigene Handtuch. Steht keine Möglichkeit zum Händewaschen zur Verfügung, kann Handdesinfektionsmittel (Kennzeichnung beschränkt viruzid) in ausreichender Menge und Einwirkzeit verwendet werden. 

     Fyler: Richtig Händewaschen

    .

    Hygiene beim Husten und Niesen

    Niesetikette bedeutet, dass entweder in ein Taschentuch oder in die Ellenbeuge gehustet oder geniest werden sollte. Auch in diesem Zusammenhang ist Händewaschen wichtig. 

    .

     Flächenreinigung und -desinfektion

    Flächenreinigung/-desinfektion spielt v.a. in öffentlichen Bereichen mit viel Kundenverkehr eine Rolle. Im privaten Bereich spielt es in Quarantänesituationen eine Rolle, ansonsten ist es am ehesten im Zusammenhang mit Maßnahmen wie Lüften und üblichen Reinigungsmaßnahmen zu sehen. 

    .

    Mund-Nase-Masken / Communitiy-Masken auf Reisen 

    Das Tragen von Masken in der Öffentlichkeit ist für viele Reisende vor allem aus Asien schon ein seit Jahren ein gewohntes Bild. Durch die aktuelle Corona-Pandemie gewöhnen wir uns auch hierzulande immer mehr an diesen Anblick.  

    In Zukunft wird eine solche Mund-Nase-Bedeckung auch ein notwendiges Reiseaccessoire sein. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Mundschutz auf Reisen:
    .

    Welchen Zweck erfüllen Masken? 

    Worauf ist bei der Auswahl der Maske zu achten?

    Was ist beim An- und Ablegen der Maske zu beachten?

    Wie bewahre ich die Maske idealerweise auf Reisen auf?

    Welche Arten von Masken gibt es und welche eignet sich für die Reise?

    Infografik: Anleitung Mundschutz - aufsetzen & abnehmen

    .

    Welchen Zweck erfüllen Masken? 

    So genannte Mund-Nase-Masken oder Communitiy-Masken, die häufig selbst hergestellt werden, erfüllen einen anderen Zweck als medizinischen Masken und sind kein geprüftes Medizinprodukt. Sie sind ausschließlich für den privaten Gebrauch gedacht.  

    Durch das Tragen solcher Masken vor Mund und Nase soll das Austreten von Tröpfchen beim Husten, Niesen oder auch Sprechen reduziert werden. Der erhoffte Effekt ist, Menschen in unmittelbarer Nähe vor einem Infektionsrisiko, dass von einem selbst ausgehen könnte, zu schützen. Damit reiht sich das  Maskentragen in eine Reihe schon wohlbekannter anderer Maßnahmen im Rahmen des Social Distancing und der Händehygiene ein. Das Tragen einer solchen Maske allein darf weder als alleiniger Schutz des Gegenüber noch als wirksamer Eigenschutz gegen eine Infektion gesehen werden. 

    Vor allem in Asien ist das Tragen dieser Masken als ein Akt der Höflichkeit anderen Menschen gegenüber einzuordnen. Der Träger möchte vermeiden, andere Menschen anzustecken. Viele Asiaten tragen die Maske dann, wenn Sie bei sich Erkältungssymtome erkennen. Immer häufiger wird die Maske aber generell in der Öffentlichkeit getragen, hier mag dann auch die Luftverschmutzung in Großstädten und der Sonnenschutz eine Rolle spielen. 

    Im Hinblick auf den Infektionsschutz sollten demnach auch Reisende in einigen Situationen auf eine Maske zurückgreifen können. Sinnvoll ist diese Maßnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln, aber auch beim engen Anstehen, auf überfüllten Straßen oder Märkten. 

    .

    Worauf ist bei der Auswahl der Maske zu achten?

    Für die Beschaffenheit der Masken gibt es einige Empfehlungen, die vor allem bei DIY-Masken beachtet werden sollten. Die Maske muss immer Mund und Nase bedecken. Das Außenmaterial sollte möglichst wasserabweisend / hydrophob sein, das Innenmaterial hingegen wegen der feuchten Atemluft eher aufsaugend. Das Material muss Maschinenwäschen bis 60, besser 95 Grad aushalten. Beide Lagen zusammen sollten aber noch Luft zum Atmen gewähren. Der Sitz der Maske kann durch einen entfernbaren Drahtbügel über der Nase und längenverstellbare Gummis/Bänder angepasst werden. Brillenträger sollten versuchen, den Brillenrahmen über die Maske zu setzen. 

    .

    Was ist beim An- und Ablegen der Maske zu beachten?

    Beim An- und Ablegen der Maske ist einiges zu beachtenCommunitiy-Masken sollten nur sauber und trocken verwendet werden. Der Einsatz von Wollschals oder Halstüchern wird von vielen Experten nicht empfohlen. Vor dem Aufsetzen sollten Sie Ihre Hände gründlich waschen. Grundsätzlich sollte die Maske nur an den Bändern angefasst werden, das Berühren der Innenseite sollte komplett vermieden werden. Wenn Sie die Maske außen berührt haben, sollten Sie sich nach dem Anziehen erneut die Hände waschen oder desinfizieren. Der Sitz sollte gleich kontrolliert und ggf. korrigiert werden, so vermeiden Sie häufiges ins Gesicht Greifen, wenn die Maske nicht sitzt. 

    Beim Absetzen der Maske gelten die gleichen Regeln, auch danach sollten die Hände wieder gewaschen oder desinfiziert werden.  

     Fyler: Empfehlungen Mundschutz

    .

    Wie bewahre ich die Maske idealerweise auf Reisen auf?

    Die Aufbewahrung der Maske ist v.a. unterwegs nicht unproblematisch, da man sie nicht einfach in die Tasche stecken sollte. Hier stößt die Verwendung von Communitiy-Masken leider auch an ihre praktischen Grenzen. Die Maske sollte eigentlich nur einmalig verwendet und dann gewaschen werden. Das ist v.a. auf Reisen nicht realisierbar. Hier sollte wenigstens darauf geachtet werden, die Maske so zu falten, dass die Innenseite geschützt ist und sie dann einem Beutel oder in einer sauberen Tüte zu transportieren. Auch das Aufhängen im Hotelzimmer wäre eine Möglichkeit der Aufbewahrung. 

    .

    Welche Arten von Masken gibt es und welche eignet sich für die Reise?

    Vom Tragen medizinischer FFP3-Masken wie sie zur persönlichen Schutzausrüstung für medizinisches Personal gehören, wird für die Normalbevölkerung ohne Risikofaktoren abgeraten. Zum einen sind diese Masken bei längerem Tragen nicht komfortabel, zum anderen sollten sie in der aktuellen Situation dem Medizinpersonal vorbehalten bleiben. 

    Im Rahmen der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) stehen drei Maskentypen zur Verfügung. 

    • Community-Masken, die häufig selbst hergestellt werden, sind kein geprüftes Medizinprodukt und ausschließlich für den privaten Gebrauch gedacht. Durch das Tragen solcher Masken vor Mund und Nase soll das Austreten von Tröpfchen beim Husten, Niesen oder auch Sprechen reduziert werden. Der erhoffte Effekt ist, Menschen in unmittelbarer Nähe vor einem Infektionsrisiko, dass von einem selbst ausgehen könnte, zu schützen. Das Tragen einer solchen Maske allein darf weder als alleiniger Schutz des Gegenüber noch als wirksamer Eigenschutz gegen eine Infektion gesehen werden.

    • Mund-Nase-Schutz (MNS) sind Einweg-Masken aus Vlies wie sie bei Operationen oder medizinischen Maßnahmen zum Schutz vor großen Partikeln (Blut, Urin, Speichel, etc.) verwendet werden. Sie dienen nur sehr begrenzt zum persönlichen Schutz vor Ansteckung, nicht aber zum Schutz vor kleinen Partikeln wie Viren. Fremdschutz ist ebenfalls bedingt gegeben, wobei die Barrierefunktion bei nicht durchfeuchteter OP-Maske wohl höher ist als bei den oben beschriebenen Community-Masken. 
      .
    • FFP2-Masken und FFP3-Masken (filtering facepiece) sind Medizinprodukte und Teil der sog. Persönlichen Schutzausrüstung, wie sie für einige Tätigkeiten im medizinischen Bereich und im Umgang mit Schadstoffen vorgeschrieben ist. Wenn diese Masken enganliegend getragen werden, bieten Sie durch eine Filterfunktion dem Träger guten Schutz vor dem Eindringen von Bakterien und Viren über Nase und Mund. 

      FFP3-Masken werden für die gesunde Normalbevölkerung nicht empfohlen.
      FFP2-Masken s
      ind insbesondere für Personen aus den Risikogruppen geeignet, die sich einer Infektionsgefahr aussetzen müssen. Es ist demnach z.B. für Personen unter Immunsuppression oder mit schweren Grunderkrankungen sinnvoll sein, FFP-2 Masken zu tragen, wenn sie sich in der Öffentlichkeit (Einkaufen, Arztbesuch, etc.) bewegen müssen. .

    • Sowohl FFP2- als auch FFP3-Masken werden mit und ohne Ventil angeboten. Hierbei ergibt sich ein entscheidender Unterschied:
      Ohne Ventil bieten diese Masken auch einen Schutz gegen Fremdinfektionen. Mit Ventil wird die Atemluft durch das Ventil ausgeatmet, somit ist Fremdschutz hier nicht gewährleistet. 

    .

    Mundschutz anlegen

    .

     Coronavirus - Covid-19 Häufige Fragen & Antworten

    .

    Autor

    05.03.2021, Dr. med. Andrea Gontard (AG), Fachärztin für Allgemeinmedizin

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Ihre reisemedizinische Beratung – bequem von zu Hause


    Lassen Sie sich bequem von zu Hause von erfahrenen Fachärzten des CRV - Centrum für reisemedizinische Vorsorge* beraten und fordern Sie Ihre reisemedizinische Beratung jetzt einfach online an:

    Für Ihre individuelle Beratung steht Ihnen online ein Fragebogen zur schriftlichen Reiseberatung (empfohlene Impfungen und Vorsorgemaßnahmen für Ihr Reiseziel) zur Verfügung. Zur Beantwortung Ihrer reisemedizinischen Fragen können Sie auch einen Telefontermin mit einem Facharzt vereinbaren. 

    .

    reiseberatung

    ...


    Oder finden Sie einen stationären Arzt in Ihrer Nähe: Über die Arztsuche der KBV – Kassenärztlichen Bundesvereinigung, können Sie Ärzte in der Nähe eines gewünschten Ortes suchen sowie über den Terminservice der KBV einen Arzttermin vor Ort buchen. 

    .

    .
    *      CRV – Centrum für reisemedizinische Vorsorge ist eine Firmierung der Praxis Dr. med. Andrea Gontard.

    **    Sie werden bei Betätigung des Buttons auf die Seite des vom CRV - Centrum für reisemedizinische Vorsorge* betriebenen Internetangebots weitergeleitet.

    ***  Sie werden bei Betätigung des Buttons auf die Seite des von der KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung betriebenen Internetangebots weitergeleitet.