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Welt: Aktualisierte Liste der Corona Risikogebiete

Meldung vom: 09.07.2021

Corona - Aktuelle Meldungen, Risikogebiete und Empfehlungen für Ihre Reise
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 Aktuelle Meldungen zu Corona / Covid-19

 

Verbreitung der Delta-Variante

Durch die Verbreitung der Delta-Variante in mindestens 111 Ländern in allen sechs WHO-Regionen sind die COVID-19-Fallzahlen in der letzten Woche um 10 Prozent gestiegen. Die einzige Region, in der die Inzidenz nicht gestiegen ist, ist Amerika.

Indonesien und Großbritannien melden einen signifikanten Anstieg der Neuerkrankungen mit 40 Prozent bzw. 33 Prozent. Afrika verzeichnete mit 50 Prozent gegenüber der Vorwoche den größten Anstieg der Todesfälle. Fidschi lag bei den gemeldeten Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner an fünfter Stelle nach den Britischen Jungferninseln, den Seychellen, Zypern und Jersey. 

 who.int, 13.07.21

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Weitere Nachrichten.

- Ein NPR-Artikel vom 8. Juli enthält weitere Details zu den VOC, die in den kommenden Monaten weltweit die dominierende Variante werden sollen.

weitere Infos 

- CIDRAP berichtet über eine Studie: Personen, die zwei Wochen bis sechs Monate vor der Ansteckung mit COVID-19 eine Grippeimpfung erhalten haben, sind einem geringeren Risiko für Sepsis, Schlaganfall, tiefe Venenthrombose (TVT) und einer Notfall- oder Intensiverkrankung ausgesetzt. Weiter heißt es in der Studie, dass der Grippeimpfstoff nicht mit einem verringerten Sterberisiko verbunden war und die Notwendigkeit von COVID-19-Impfungen nicht beseitigt.

weitere Infos 

- Ebenfalls von CIDRAP stammt eine Zusammenfassung der Ergebnisse einer israelischen Studie, die diese Woche in JAMA veröffentlicht wurde und in der zwei Dosen des Pfizer/BioNTech-Impfstoffs Comirnaty eine 78-prozentige Wirksamkeit bei der Vorbeugung von Infektionen bei schwangeren Frauen hatte.

weitere Infos 

- Europas digitales COVID-Zertifikat wird seit dem 1. Juli verwendet. Das kostenlose Zertifikat in Papier- oder digitaler Form enthält einen QR-Code zum Nachweis einer Impfung, eines negativen Tests oder einer Genesung von COVID-19 und ist in allen EU-Ländern gültig.

weitere Infos 

- "The Scientist" veröffentlicht Details zu den COVID-19-Impfstoffen, die sich derzeit in klinischen Studien befinden, sowie Daten zur Wirksamkeit und Nebenwirkungen für die Impfstoffe, die genehmigt wurden.

weitere Infos 

- Bisher waren COVID-19-Impfstoffe meist unter den Namen ihrer Entwickler bzw. Hersteller bekannt. Um zukünftig Verwechslungen zu vermeiden, sollen die markenrechtlich geschützten Impfstoffnamen auf den Etiketten der Flaschen stärker hervortreten: Comirnaty (Pfizer/BioNTech), Vaxzevria (AstraZeneca) und Spikevax (Moderna).

weitere Infos 


Weitere globale Neuigkeiten zu Covid-19 im Epi-Update der WHO vom 13. Juni 2021

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 Welche Vorschriften und Regeln gelten für mein Reiseziel und meine Rückkehr ?

Ab dem 15. Juni 2020 wurde die generelle Reisewarnung für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie für Schengen-assoziierte Staaten und für das Vereinigte Königreich aufgehoben und durch individuelle Reisehinweise ersetzt. Am 30. September 2020 endete auch die pauschale Reisewarnung für mehr als 160 Länder außerhalb der EU und des Schengen-Raums.

So gelten ab dem 1. Oktober weltweit wieder differenzierte Reisehinweise, die auf die Lage in den einzelnen Staaten zugeschnitten sind. Wird ein Land als Corona-Risikogebiete oder Hochrisikogebiet ausgewiesen, gilt für dieses Land auch automatisch eine Reisewarnung. 

 Ihr Reiseziel

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 Länder die aktuell kein Risikogebiet (mehr) sindCorona Urlaub

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Die folgenden Länder sind aktuell kein Risikogebiet (Stand: 09.07.2021)

  • Albanien
  • Armenien
  • Aruba
  • Antigua und Barbuda
  • Aserbaidschan
  • Australien
  • Bahamas
  • Balearen
  • Barbados
  • Bonaire
  • Bosnien und Herzegowina
  • Britische Jungferninseln (BVI)
  • Brunei Darussalam
  • Bulgarien
  • China
  • Cookinseln
  • Curaçao
  • Dominica
  • Finnland
  • Französisch-Polynesien
  • Grenada
  • Griechenland
  • Guadeloupe
  • Hong Kong
  • Ibiza (Balearen)
  • Island
  • Israel
  • Italien
  • Jamaika
  • Japan
  • Jordanien
  • Kambodscha
  • Kanada
  • Katar
  • Kiribati
  • Kosovo
  • Laos
  • Lettland
  • Libanon
  • Lichtenstein
  • Litauen
  • Luxenburg
  • Madeira
  • Mallorca (Balearen)
  • Malta
  • Martinique
  • Mauritius
  • Menorca (Balearen)
  • Mikronesien
  • Marschallinseln
  • Monaco
  • Montenegro
  • Myanmar
  • Nauru
  • Neuseeland
  • Niederlande
  • Nordirland
  • Norwegen
  • Palau
  • Polen
  • Ruanda
  • Rumänien
  • Salomonen
  • Samoa
  • San Marino
  • São Tomé und Príncipe
  • Saudi-Arabien
  • Schweiz
  • Serbien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Saint-Barthélemy
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • Singapur
  • Südkorea
  • Taiwan
  • Thailand
  • Tonga
  • Tschechien
  • Tuvalu
  • Tunesien
  • Uganda
  • Ukraine
  • Ungarn
  • USA
  • Vanuatu
  • Vietnam

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Hinweis: Auch in Ländern die nicht als Risikogebiet eingestuft werden, kann es zu Einreisebeschränkungen oder eingeschränktem Reiseverkehr kommen. Dies sollte von den Reisenden im Vorfeld entsprechend geprüft werden.

Welt Corona

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Internationale Risikogebiete und Hochrisikogebiete mit Reisewarnung

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Aktuelle Risiko- und Hochrisikogebiete - Stand: 09.07.2021, 12:00 Uhr

Unten aufgeführte Staaten werden aktuell als Risikogebiete ausgewiesen, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Eine Reisewarnung wird für die Länder ausgesprochen, die den Grenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschreiten. 

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem der u.g. Risiko- oder Hochrisikogebiete aufgehalten haben, besteht gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer, eine Pflicht zur Absonderung
  Wann muss ich mich in Quarantäne begeben?
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Neu seit der letzten Aktualisierung
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Die neu ausgewiesenen „Virusvarianten-Gebiete“, „Hochinzidenzgebiete“, „Risikogebiete“ sowie Gebiete, die derzeit nicht mehr als Risikogebiete gelten (s. unten stehend „neu seit der letzten Änderung“) sind wirksam ab Sonntag, den 11. Juli 2021, um 0:00 Uhr:

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1. Neue Virusvarianten-Gebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten

  • Keine neuen Virusvariantengebiete seit der letzten Änderung (s. aktuelle Liste unten). 
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2. Neue Hochinzidenzgebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

  • Fidschi gilt nun als Hochinzidenzgebiet.

  • Zypern gilt nun als Hochinzidenzgebiet.
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3. Neue Risikogebiete - Gebiete mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko

  • Bahrain gilt nun als einfaches Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).

  • Irland – die Regionen Mid-West und Midland gelten nun als einfache Risikogebiete.

  • Spanien inkl. der Balearen und Kanaren gilt nun als einfaches Risikogebiet.

  • Trinidad und Tobago gilt nun als einfaches Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).

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4. Länder und Gebiete, die zu einem beliebigen Zeitpunkt in den vergangenen 10 Tagen Risikogebiete waren, aber derzeit KEINE mehr sind:

  • Saudi-Arabien gilt nicht mehr als Risikogebiet.

  • Schweden – die Provinz Kronoberg gilt nicht mehr als Risikogebiet.

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Hochrisikogebiete: Virusvarianten- und Hochinzidenzgebiete

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1. Folgende Staaten gelten aktuell als Virusvarianten-Gebiete mit verbreitetem Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten:

  • Botsuana (Virusvariantengebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 22. November 2020 einfaches Risikogebiet)
  • Brasilien (Virusvariantengebiet seit 19. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)
  • Eswatini (Virusvariantengebiet seit 31. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)
  • Lesotho (Virusvariantengebiet seit 31. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)
  • Malawi (Virusvariantengebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)
  • Mosambik (Virusvariantengebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)
  • Namibia (Virusvariantengebiet seit 20. Juni 2021; Hochinzidenzgebiet seit 13. Juni 2021; bereits seit 14. Februar 2021 einfaches Risikogebiet)
  • Sambia (Virusvariantengebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)
  • Simbabwe (Virusvariantengebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)
  • Südafrika (Virusvariantengebiet seit 13. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)
  • Uruguay (Virusvariantengebiet seit 6. Juni 2021; bereit seit 21. März 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 einfaches Risikogebiet)

 2. Folgende Staaten gelten aktuell als Hochinzidenzgebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko:

  • Ägypten (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021)
  • Argentinien (Hochinzidenzgebiet seit 18. April 2021)
  • Bolivien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021)
  • Chile (Hochinzidenzgebiet seit 3. April 2021)
  • Costa Rica (Hochinzidenzgebiet seit 9. Mai 2021)
  • Ecuador (Hochinzidenzgebiet seit 31. Januar 2021)
  • Fidschi (Hochinzidenzgebiet seit 11. Juli 2021; einfaches Risikogebiet von 27. Juni 2021 bis 10. Juli 2021)
  • Indien (Hochinzidenzgebiet seit 7. Juli 2021; Virusvariantengebiet von 26. April 2021 bis 6. Juli 2021)
  • Iran (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021)
  • Kolumbien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021)
  • Kuwait (Hochinzidenzgebiet seit 21. März 2021)
  • Malaysia (Hochinzidenzgebiet seit 13. Juni 2021)
  • Malediven (Hochinzidenzgebiet seit 9. Mai 2021)
  • Mongolei (Hochinzidenzgebiet seit 13. Juni 2021)
  • Nepal (Hochinzidenzgebiet seit 7. Juli 2021; Virusvariantengebiet von 16. Mai 2021 bis 6. Juli 2021)
  • Oman (Hochinzidenzgebiet seit 20. Juni 2021; bereits seit 23. Mai 2021 als einfaches Risikogebiet ausgewiesen)
  • Paraguay (Hochinzidenzgebiet seit 21. März 2021)
  • Peru (Hochinzidenzgebiet seit 3. April 2021)
  • Portugal inkl. der autonomen Regionen Madeira und Azoren - (Hochinzidenzgebiet seit 7. Juli 2021; Virusvariantengebiet von 29. Juni 2021 bis 6. Juli 2021)
  • Russische Föderation (Hochinzidenzgebiet seit 7. Juli 2021; Virusvariantengebiet von 29. Juni 2021 bis 6. Juli 2021)
  • Seychellen (Hochinzidenzgebiet seit 14. Februar 2021)
  • Sri Lanka (Hochinzidenzgebiet seit 13. Juni 2021)
  • Sudan (Hochinzidenzgebiet seit 31. Januar 2021)
  • Suriname (Hochinzidenzgebiet seit 23. Mai 2021)
  • Syrische Arabische Republik (Hochinzidenzgebiet seit 31. Januar 2021)
  • Tansania (Hochinzidenzgebiet seit 14. März 2021)
  • Tunesien (Hochinzidenzgebiet seit 25. April 2021)
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland inkl. der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete (Hochinzidenzgebiet seit 7. Juli 2021, Virusvariantengebiet von 23. Mai 2021 bis 6. Juli 2021)
  • Zypern (Hochinzidenzgebiet seit 11. Juli 2021; einfaches Risikogebiet von 4. Juli 2021 bis 10. Juli 2021)

Wann muss ich mich in Quarantäne begeben? 

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Internationale Risikogebiete laut RKI (keine Hochrisikogebiete)

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Folgende Staaten und Regionen gelten aktuell als Risikogebiete:

  • Afghanistan (seit 21. Februar 2021)
  • Algerien (seit 15. Juni 2020)
  • Andorra (seit 23. Mai 2021)
  • Angola (seit 15. Juni 2020)
  • Äquatorialguinea (seit 15. Juni 2020)
  • Äthiopien (seit 15. Juni 2020)
  • Bahamas (seit 25. April 2021)
  • Bahrain (seit 11. Juli 2021; Hochinzidenzgebiet von 14. Februar 2021 bis 10. Juli 2021)
  • Bangladesch (seit 15. Juni 2020)
  • Belarus (seit 15. Juni 2020)
  • Belize (seit 15. Juni 2020)
  • Benin (seit 15. Juni 2020)
  • Bhutan (seit 15. Juni 2020)
  • Burkina Faso (seit 15. Juni 2020)
  • Burundi (seit 15. Juni 2020)
  • Cabo Verde (seit 20. Juni 2021)
  • Côte d'Ivoire (seit 15. Juni 2020)
  • Dschibuti (seit 15. Juni 2020)
  • Dominikanische Republik (seit 30. Mai 2021)
  • El Salvador (seit 15. Juni 2020)
  • Eritrea (seit 15. Juni 2020)
  • Frankreich – die folgenden Überseegebiete gelten derzeit als einfache Risikogebiete:

    • Réunion (seit 28. Februar 2021)
    • Französisch-Guayana (seit 21. August 2020)
    • St. Martin (seit 26. August 2020)

  • Gabun (seit 15. Juni 2020)
  • Gambia (seit 15. Juni 2020)
  • Georgien (seit 13. Juni 2021)
  • Ghana (seit 15. Juni 2020)
  • Guatemala (seit 15. Juni 2020)
  • Guinea (seit 15. Juni 2020)
  • Guinea-Bissau (seit 15. Juni 2020)
  • Guyana (seit 15. Juni 2020)
  • Haiti (seit 15. Juni 2020)
  • Honduras (seit 15. Juni 2020)
  • Indonesien (seit 15. Juni 2020)
  • Irak (seit 15. Juni 2020)
  • Irland (seit 21. März 2021), die folgenden Regionen gelten derzeit als einfache Risikogebiete

    • Border (seit 21. März 2021)
    • Dublin (seit 21. März 2021)
    • Mid-East (seit 21. März 2021)
    • Mid-West (seit 11. Juli 2021)
    • Midland (seit 11. Juli 2021)

  • Jemen (seit 15. Juni 2020)
  • Kamerun (seit 15. Juni 2020)
  • Kasachstan (seit 15. Juni 2020)
  • Kenia (seit 15. Juni 2020)
  • Kirgisistan (seit 15. Juni 2020)
  • Komoren (seit 15. Juni 2020)
  • Kongo DR (seit 15. Juni 2020)
  • Kongo Rep (seit 15. Juni 2020)
  • Korea (Volksrepublik) (seit 15. Juni 2020)
  • Kroatien, die folgenden Gespanschaften gelten als einfache Risikogebiete:

    • Zadar (seit 27. Juni 2021)

  • Kuba (seit 28. Februar 2021)
  • Liberia (seit 15. Juni 2020)
  • Libyen (seit 15. Juni 2020)
  • Madagaskar (seit 15. Juni 2020)
  • Mali (seit 15. Juni 2020)
  • Marokko (seit 15. Juni 2020)
  • Mauretanien (seit 15. Juni 2020)
  • Mexiko (seit 13. Juni 2021)
  • Nicaragua (seit 15. Juni 2020)
  • Niederlande – die folgenden überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande gelten als einfache Risikogebiete:

    • Sint Maarten (seit 6. Juni 2021)

  • Niger (seit 15. Juni 2020)
  • Nigeria (seit 15. Juni 2020)
  • Norwegen - die folgenden Provinzen gelten derzeit als einfache Risikogebiete:

    • Agder (seit 4. Juli 2021)
    • Rogaland (seit 4. Juli 2021)

  • Pakistan (seit 15. Juni 2020)
  • Panama (seit 28. Februar 2021)
  • Papua-Neuguinea (seit 17. Juni 2020)
  • Philippinen (seit 15. Juni 2020)
  • Ruanda (seit 27. Juni 2021)
  • St. Kitts und Nevis (seit 20. Juni 2021)
  • Schweden - die folgenden Provinzen gelten derzeit als einfache Risikogebiete:

    • Norrbotten (seit 6. Juni 2021)
    • Värmland (seit 6. Juni 2021)

  • Senegal (seit 15. Juni 2020)
  • Sierra Leone (seit 15. Juni 2020)
  • Somalia (seit 15. Juni 2020)
  • Spanien inkl. der Balearen und Kanaren (seit 11. Juli 2021)
  • Südsudan (seit 15. Juni 2020)
  • Tadschikistan (seit 15. Juni 2020)
  • Timor Leste (Osttimor) (seit 17. Juni 2020)
  • Togo (seit 15. Juni 2020)
  • Trinidad und Tobago (seit 11. Juli 2021; Hochinzidenzgebiet von 23. Mai 2021 bis 10. Juli 2021)
  • Tschad (seit 15. Juni 2020)
  • Türkei (seit 6. Juni 2021)
  • Turkmenistan (seit 17. Juni 2020)
  • Uganda (seit 20. Juni 2021)
  • Usbekistan (seit 15. Juni 2020)
  • Venezuela (seit 15. Juni 2020)
  • Vereinigte Arabische Emirate (seit 18. April 2021)
  • Zentralafrikanische Republik (seit 15. Juni 2020)

 pdf-Dokument: Internationale Risikogebiete SARS-CoV-2 / Covid-19 - deutsch

 pdf-Dokument: Information on the designation of international risk areas - englisch

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Mit der Öffnung der Grenze werden einige Länder voraussichtlich ein "Corona-Free Zertifikat" verlangen: Der negative Abstrich darf dann nicht älter als 72 bzw. 96 Stunden sein und kann daher erst kurz vor der Abreise durchgeführt werden. Ob auch ein Impf-Nachweis, Anti-Körper-Tests oder Immunitäts-Ausweise nach einer bereits durchgemachten Infektion akzeptiert werden, ist aktuell noch offen und hängt auch von einer möglichen Mutation des Corona-Virus ab.

In den meisten Reiseländern ist mit Fragebögen und der Erfassung Ihrer Daten zu rechnen. Die konkreten Regeln für Ihr Reiseziel sowie für die Ein- und Ausreise sollten Sie unbedingt vor Ihrer Reise in Erfahrung bringen, da es je nach Reiseziel unterschiedliche Vorschriften geben kann:

Wann muss ich mich in Quarantäne begeben?

Ihr Reiseziel 

 Ihre Reiseberatung

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Aktuelle Informationen über Reisebeschränkungen innerhalb der EU

Reiseziel auswählen auf  Re-Open EU 

Auf Re-Open EU erfahren Sie

  • ob Sie in Ihr Reiseziel ohne Quarantäne einreisen dürfen.
  • in welchen Situationen Sie Alltagsmasken tragen sollten / müssen.
  • ob Restaurants, Sehenswürdigkeiten und Strände offen sind.

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 Ist Reisen in Zeiten von Covid-19 gefährlich?

Mit der schrittweisen Lockerung der weltweiten Corona-Maßnahmen rückt auch das Thema Reisen wieder in den Vordergrund. Die Frage, ob Reisen in Zeiten von Covid-19 besonders gefährlich sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Wieviele Corona-Fälle gibt es in dem Land?
  • Wie stabil ist das dortige Gesundheitssystem?
  • Wie reist man durch das Land und wie verhält man sich dort?

Grundsätzlich gilt: Je geringer die Covid-19-Fallzahlen dort sind und je mehr "Isolation" während der Reise möglich ist, desto sicherer ist die Reise.

Ein Auto ist einem überfüllten Bus vorzuziehen, ein Essen zu zweit im Freien ist sicherer als ein Buffet mit vielen Menschen in einem geschlossenen Raum, ein Abend am Strand birgt weniger Infektionsrisiko als eine Großveranstaltung auf engem Raum mit vielen Menschen.

Bei einem Reiseziel mit geringeren Covid-19 Fallzahlen als in Deutschland und einer Reiseart, die eine entsprechende Isolation und Hygienemaßnahmen ermöglicht, kann das Risiko auf Reisen auch geringer sein als Zuhause. Die Liste der internationalen Risikogebiete finden Sie  hier.

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Hygiene-Regeln auf Reisen

Natürlich gilt es, auch im Ausland die geltenden Hygiene-Vorschriften einzuhalten. Reisende sollten die folgende Vorsorge treffen, um sich und andere vor Covid-19 zu schützen:

AHA-Regel: Abstand - Hygiene - Alltagsmasken

Abstand
• In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Hygiene
• Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen und drehen Sie sich weg; halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase oder benutzen Sie ein Taschentuch, das Sie sofort entsorgen.
• Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife, vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund.

Alltagsmasken
• In bestimmten öffentlichen Bereichen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

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  Ist ein Corona-Test vor einer Reise sinnvoll bzw. notwendig?

Verschiedene Länder verlangen für die Einreise den Nachweis eines negativen Corona-Tests. Sie sollten sich bereits vor der Einreise erkundigen, ob diese Forderung auch für Ihr Reiseziel zutrifft. Neben den Reiseländern gibt es auch einige Fluglinien, Kreuzfahrtschiffe und Hotels die einen Nachweis verlangen. Das Test-Zertifikat darf zumeist nicht älter als 72 Stunden sein, zum Teil gilt aber auch nur eine Frist von 48 Stunden. 

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 Darf ich in ein Land mit Reisewarnung reisen?

Reisewarnungen werden von den Experten im Auswärtigen Amt und den deutschen Auslandsvertretungen erstellt und bieten eine gute Orientierung für die jeweilige Sicherheitslage vor Ort. Eine Reisewarnung ist jedoch nur eine Warnung aber kein Reiseverbot. Sie erhalten also keine Strafe wenn Sie sich nicht an eine Reisewarnung halten. Der Staat kann die Reisefreiheit seiner Bürger nur dann einschränken, wenn dadurch „die innere oder äußere Sicherheit (…) der Bundesrepublik gefährdet wird“ (§ 7 PassG). Die Reisenden können demnach selbst entscheiden, ob Sie in ein Land reisen oder nicht.

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 Bin ich versichert, wenn ich in ein Land mit Reisewarnung reise oder mich dort bereits aufhalte?

Die Mehrzahl der Reiseversicherungen (Reiserücktritt / Reiseabbruch) schließen den Versicherungsschutz für Ziele mit Reisewarnung aus. Man muss hier jedoch zwei Fälle unterscheiden:

  • Wenn Sie sich bei Bekanntgabe einer Reisewarnung bereits im betroffenen Reiseland befinden, endet der Versicherungsschutz erst 14 Tage nach Bekanntgabe der Reisewarnung. Können Sie die Reise aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht beenden, sind Sie auch über diesen Zeitraum hinaus versichert.
  • Reisen sie dagegen in ein Land, für das bereits zum Zeitpunkt Ihrer Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand, sind Sie nicht versichert.

Entscheidend ist damit, ob eine Reisewarnung bereits bei Einreise besteht oder erst während des Aufenthalts ausgesprochen wird.

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 Wann muss ich nach meiner Rückkehr in Quarantäne?

Wenn Ihr Reiseziel zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland nicht als Risikogebiet ausgewiesen ist, gibt es bei Ihrer Rückkehr auch keine Quarantänevorschriften zu beachten. 

Haben Sie sich jedoch innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risiko- oder Hochrisikogebiet aufgehalten, müssen Sie folgendes berücksichtigen:.

  • Eine generelle Testnachweispflicht für Einreisende im Luftverkehr. 
    Personen die mit dem Flugzeug einreisen, müssen grundsätzlich – unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet (inkl. Hochinzidenzgebiet und Virusvarianten-Gebiet) aufgehalten haben - vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis vorlegen.

  • Spezielle Test- und Nachweispflichten sowie Quarantänepflicht für Einreisende nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet.
    • Über einen Testnachweis unmittelbar bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland müssen Personen verfügen, wenn sie aus einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet einreisen.
    • Einreisende aus einem Risikogebiet (nicht Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet), müssen spätestens 48 Stunden nach Ankunft einen entsprechenden Testnachweis vorweisen können.
    • Bezüglich der Quarantänepflicht besteht die Möglichkeit zur „Freitestung“ bei Voraufenthalt in einem Risikogebiet (nicht Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet), durch Vorlage eines negativen Testnachweises bei der zuständigen Behörde. Bei Voraufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet darf die zugrundeliegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. Nach Voraufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet besteht keine Möglichkeit zur Verkürzung der Absonderungsdauer (Quarantäne). Die Regelung zur Quarantänepflicht nach Einreise aus Risikogebieten gilt vorerst bis zum 30. Juni 2021.

  • Bei Einreise aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten gilt ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug aus diesen Ländern.

  • Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet.

  • Bereits vor der Einreise muss die digitale Einreiseanmeldung vorgenommen werden, wenn Sie sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Auf dem Einreiseportal https://einreiseanmeldung.de  geben Sie die Informationen zu Ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage an. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhalten Sie eine PDF-Datei als Bestätigung.
    Ihr Beförderer wird in der Regel vor der Beförderung kontrollieren, ob Sie eine Bestätigung vorweisen können.
    Von der Anmeldepflicht ausgenommen sind Personen, die lediglich ohne Aufenthalt durch ein Risikogebiet durchgereist sind und sich dort weniger als 24 Stunden aufgehalten haben, etwa beim kleinen Grenzverkehr.


Die Liste der internationalen Risikogebiete finden Sie  hier

Die Liste der internationalen Hochrisikogebiete finden Sie  hier

Unter den nachfolgenden Links finden Sie Informationen zu den Quarantänevorschriften der einzelnen Bundesländer:

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 Kann ich die Quarantäne-Zeit mit einem Corona-Test abkürzen bzw. umgehen?

Wenn keine Krankheitssymptome vorliegen, kann die Quarantäne-Zeit durch Vorlage eines negativen Corona-Tests abgekürzt werden:

Nach frühestens fünf Tagen der Quarantäne können sich die Einreisenden auf SARS-CoV-2 testen lassen, um die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis zu beenden (molekularbiologische PCR-Test aus einem akkreditierten Labor  www.rki.de/covid-19-tests). 

Bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses unterliegen die Einreisenden aus Risikogebieten / Hochrisikogebieten der Quarantäne.

Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet.

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Persönlicher Infektionsschutz zuhause und auf Reisen 

Im Rahmen der Corona-Pandemie bedeutet Social Distancing im einfachsten Sinn einen Mindestabstand einzuhalten zwischen sich und allen anderen Menschen, die nicht zur engen Familie gehören.

Hier wird meistens von 1,5m gesprochen, je nach Quelle werden auch nur 1m oder gar 2m Mindestabstand empfohlen. Bei dieser Distanz wird davon ausgegangen, dass es über die Luft nicht zu einer Übertragung von Viren kommt.

Aktuell ist die Datenlage hierzu jedoch recht unvollständig: So ist bspw. nicht abschließend geklärt, wie weit ein Hustenstoß reicht oder wie lange eine Aerosolwolke tatsächlich in der Luft stehen bleibt.  

Im Zusammenhang mit Social Distancing wird auch immer wieder die Kontaktzeit von 15 Minuten erwähnt, die auch eine Rolle bei der Übertragungswahrscheinlichkeit spielt.  

Sollte der Abstand über 1,5m nicht möglich sein - bspw. auf einem Markt oder in öffentlichen Verkehrsmitteln - wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.

Hinweis für Ihre Reise: Der Mund-Nasen-Schutz gehört von nun an in jedes Reisegepäck - ebenso wie Desinfektionsmittel für die Hände. 

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Händewaschen - unterwegs besonders wichtig! 

Händehygiene ist ein zentraler Punkt der Infektionseindämmung, da Erreger auch über diesen Weg übertragen werden können.

Vor allem durch Händeschütteln oder direkten körperlichen Kontakt (Hand-Hand-Gesicht) aber auch über dazwischen geschobene Oberflächen ist eine Übertragung denkbar.  

Zur Entfernung von Krankheitserregern sollten Hände min. 20-30 Sekunden mit aufgeschäumter Seife und reichlich Wasser gewaschen werden. Zum Abtrocknen empfehlen sich v.a. im öffentlichen Bereich Papierhandtücher oder das eigene Handtuch. Steht keine Möglichkeit zum Händewaschen zur Verfügung, kann Handdesinfektionsmittel (Kennzeichnung beschränkt viruzid) in ausreichender Menge und Einwirkzeit verwendet werden. 

 Fyler: Richtig Händewaschen

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Hygiene beim Husten und Niesen

Niesetikette bedeutet, dass entweder in ein Taschentuch oder in die Ellenbeuge gehustet oder geniest werden sollte. Auch in diesem Zusammenhang ist Händewaschen wichtig. 

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 Flächenreinigung und -desinfektion

Flächenreinigung/-desinfektion spielt v.a. in öffentlichen Bereichen mit viel Kundenverkehr eine Rolle. Im privaten Bereich spielt es in Quarantänesituationen eine Rolle, ansonsten ist es am ehesten im Zusammenhang mit Maßnahmen wie Lüften und üblichen Reinigungsmaßnahmen zu sehen. 

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Mund-Nase-Masken / Communitiy-Masken auf Reisen 

Das Tragen von Masken in der Öffentlichkeit ist für viele Reisende vor allem aus Asien schon ein seit Jahren ein gewohntes Bild. Durch die aktuelle Corona-Pandemie gewöhnen wir uns auch hierzulande immer mehr an diesen Anblick.  

In Zukunft wird eine solche Mund-Nase-Bedeckung auch ein notwendiges Reiseaccessoire sein. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Mundschutz auf Reisen:
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Welchen Zweck erfüllen Masken? 

Worauf ist bei der Auswahl der Maske zu achten?

Was ist beim An- und Ablegen der Maske zu beachten?

Wie bewahre ich die Maske idealerweise auf Reisen auf?

Welche Arten von Masken gibt es und welche eignet sich für die Reise?

Infografik: Anleitung Mundschutz - aufsetzen & abnehmen

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Welchen Zweck erfüllen Masken? 

So genannte Mund-Nase-Masken oder Communitiy-Masken, die häufig selbst hergestellt werden, erfüllen einen anderen Zweck als medizinischen Masken und sind kein geprüftes Medizinprodukt. Sie sind ausschließlich für den privaten Gebrauch gedacht.  

Durch das Tragen solcher Masken vor Mund und Nase soll das Austreten von Tröpfchen beim Husten, Niesen oder auch Sprechen reduziert werden. Der erhoffte Effekt ist, Menschen in unmittelbarer Nähe vor einem Infektionsrisiko, dass von einem selbst ausgehen könnte, zu schützen. Damit reiht sich das  Maskentragen in eine Reihe schon wohlbekannter anderer Maßnahmen im Rahmen des Social Distancing und der Händehygiene ein. Das Tragen einer solchen Maske allein darf weder als alleiniger Schutz des Gegenüber noch als wirksamer Eigenschutz gegen eine Infektion gesehen werden. 

Vor allem in Asien ist das Tragen dieser Masken als ein Akt der Höflichkeit anderen Menschen gegenüber einzuordnen. Der Träger möchte vermeiden, andere Menschen anzustecken. Viele Asiaten tragen die Maske dann, wenn Sie bei sich Erkältungssymtome erkennen. Immer häufiger wird die Maske aber generell in der Öffentlichkeit getragen, hier mag dann auch die Luftverschmutzung in Großstädten und der Sonnenschutz eine Rolle spielen. 

Im Hinblick auf den Infektionsschutz sollten demnach auch Reisende in einigen Situationen auf eine Maske zurückgreifen können. Sinnvoll ist diese Maßnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln, aber auch beim engen Anstehen, auf überfüllten Straßen oder Märkten. 

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Worauf ist bei der Auswahl der Maske zu achten?

Für die Beschaffenheit der Masken gibt es einige Empfehlungen, die vor allem bei DIY-Masken beachtet werden sollten. Die Maske muss immer Mund und Nase bedecken. Das Außenmaterial sollte möglichst wasserabweisend / hydrophob sein, das Innenmaterial hingegen wegen der feuchten Atemluft eher aufsaugend. Das Material muss Maschinenwäschen bis 60, besser 95 Grad aushalten. Beide Lagen zusammen sollten aber noch Luft zum Atmen gewähren. Der Sitz der Maske kann durch einen entfernbaren Drahtbügel über der Nase und längenverstellbare Gummis/Bänder angepasst werden. Brillenträger sollten versuchen, den Brillenrahmen über die Maske zu setzen. 

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Was ist beim An- und Ablegen der Maske zu beachten?

Beim An- und Ablegen der Maske ist einiges zu beachtenCommunitiy-Masken sollten nur sauber und trocken verwendet werden. Der Einsatz von Wollschals oder Halstüchern wird von vielen Experten nicht empfohlen. Vor dem Aufsetzen sollten Sie Ihre Hände gründlich waschen. Grundsätzlich sollte die Maske nur an den Bändern angefasst werden, das Berühren der Innenseite sollte komplett vermieden werden. Wenn Sie die Maske außen berührt haben, sollten Sie sich nach dem Anziehen erneut die Hände waschen oder desinfizieren. Der Sitz sollte gleich kontrolliert und ggf. korrigiert werden, so vermeiden Sie häufiges ins Gesicht Greifen, wenn die Maske nicht sitzt. 

Beim Absetzen der Maske gelten die gleichen Regeln, auch danach sollten die Hände wieder gewaschen oder desinfiziert werden.  

 Fyler: Empfehlungen Mundschutz

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Wie bewahre ich die Maske idealerweise auf Reisen auf?

Die Aufbewahrung der Maske ist v.a. unterwegs nicht unproblematisch, da man sie nicht einfach in die Tasche stecken sollte. Hier stößt die Verwendung von Communitiy-Masken leider auch an ihre praktischen Grenzen. Die Maske sollte eigentlich nur einmalig verwendet und dann gewaschen werden. Das ist v.a. auf Reisen nicht realisierbar. Hier sollte wenigstens darauf geachtet werden, die Maske so zu falten, dass die Innenseite geschützt ist und sie dann einem Beutel oder in einer sauberen Tüte zu transportieren. Auch das Aufhängen im Hotelzimmer wäre eine Möglichkeit der Aufbewahrung. 

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Welche Arten von Masken gibt es und welche eignet sich für die Reise?

Vom Tragen medizinischer FFP3-Masken wie sie zur persönlichen Schutzausrüstung für medizinisches Personal gehören, wird für die Normalbevölkerung ohne Risikofaktoren abgeraten. Zum einen sind diese Masken bei längerem Tragen nicht komfortabel, zum anderen sollten sie in der aktuellen Situation dem Medizinpersonal vorbehalten bleiben. 

Im Rahmen der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) stehen drei Maskentypen zur Verfügung. 

  • Community-Masken, die häufig selbst hergestellt werden, sind kein geprüftes Medizinprodukt und ausschließlich für den privaten Gebrauch gedacht. Durch das Tragen solcher Masken vor Mund und Nase soll das Austreten von Tröpfchen beim Husten, Niesen oder auch Sprechen reduziert werden. Der erhoffte Effekt ist, Menschen in unmittelbarer Nähe vor einem Infektionsrisiko, dass von einem selbst ausgehen könnte, zu schützen. Das Tragen einer solchen Maske allein darf weder als alleiniger Schutz des Gegenüber noch als wirksamer Eigenschutz gegen eine Infektion gesehen werden.

  • Mund-Nase-Schutz (MNS) sind Einweg-Masken aus Vlies wie sie bei Operationen oder medizinischen Maßnahmen zum Schutz vor großen Partikeln (Blut, Urin, Speichel, etc.) verwendet werden. Sie dienen nur sehr begrenzt zum persönlichen Schutz vor Ansteckung, nicht aber zum Schutz vor kleinen Partikeln wie Viren. Fremdschutz ist ebenfalls bedingt gegeben, wobei die Barrierefunktion bei nicht durchfeuchteter OP-Maske wohl höher ist als bei den oben beschriebenen Community-Masken. 
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  • FFP2-Masken und FFP3-Masken (filtering facepiece) sind Medizinprodukte und Teil der sog. Persönlichen Schutzausrüstung, wie sie für einige Tätigkeiten im medizinischen Bereich und im Umgang mit Schadstoffen vorgeschrieben ist. Wenn diese Masken enganliegend getragen werden, bieten Sie durch eine Filterfunktion dem Träger guten Schutz vor dem Eindringen von Bakterien und Viren über Nase und Mund. 

    FFP3-Masken werden für die gesunde Normalbevölkerung nicht empfohlen.
    FFP2-Masken s
    ind insbesondere für Personen aus den Risikogruppen geeignet, die sich einer Infektionsgefahr aussetzen müssen. Es ist demnach z.B. für Personen unter Immunsuppression oder mit schweren Grunderkrankungen sinnvoll sein, FFP-2 Masken zu tragen, wenn sie sich in der Öffentlichkeit (Einkaufen, Arztbesuch, etc.) bewegen müssen. .

  • Sowohl FFP2- als auch FFP3-Masken werden mit und ohne Ventil angeboten. Hierbei ergibt sich ein entscheidender Unterschied:
    Ohne Ventil bieten diese Masken auch einen Schutz gegen Fremdinfektionen. Mit Ventil wird die Atemluft durch das Ventil ausgeatmet, somit ist Fremdschutz hier nicht gewährleistet. 

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Mundschutz anlegen

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 Coronavirus - Covid-19 Häufige Fragen & Antworten

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Autor

09.07.2021, Dr. med. Andrea Gontard (AG), Fachärztin für Allgemeinmedizin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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