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Welt: Liste der Corona Risiko- und Hochrisikogebiete

Meldung vom: 19.05.2021

Corona - Aktuelle Meldungen, Risikogebiete und Empfehlungen für Ihre Reiseplanung
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 Aktuelle Meldungen zu Corona / Covid-19

 

Weniger Neuerkrankungen in Europa und Amerika - mehr Fälle in Japan und Malaysia

Laut dem epi-Update der WHO vom 18. Mai war der größte Rückgang an neuen COVID-19-Fällen in dieser Woche in Europa zu verzeichnen.

Auch wenn die Fallzahlen in Argentinien, Brasilien und Kolumbien angestiegen sind, setzt sich der Abwärtstrend auch in Amerika entsprechend fort.

In den letzten zwei Wochen stellte die WHO fest, dass die wöchentlichen Fall- und Todesfälle in der Region Westpazifik angestiegen sind. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf die Zunahme neuer Fälle in Japan, mit einem Plus von 26 Prozent, und Malaysia mit plus 16% zurückzuführen.

Sowohl in Singapur als auch in Taiwan gab es neue Beschränkungen für Versammlungen und neue Homeoffice-Regeln als Reaktion auf die Zunahme von Fällen.

weitere Infos 

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Weitere Nachrichten
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- Nach der Zulassung des ACIP wurden Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 15 Jahren in den USA bereits mehr als 600.000 BioNTech-Pfizer-Impfstoffe verabreicht. 

weitere Infos 

- Der CHMP der Europäischen Arzneimittel-Behörde hat eine Verlängerung der Lagerzeit des Pfizer / BioNTech-Impfstoffs Comirnaty mit einer ungeöffneten aufgetauten Durchstechflasche genehmigt: Statt den zuvor empfohlenen fünf Tagen bei normalen Kühlkettentemperatur (2-8 ° C) darf der Impfstoff jetzt bis zu 31 Tage aufbewahrt werden.

weitere Infos 

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Weitere globale Neuigkeiten zu Covid-19 im Epi-Update der WHO vom 18. Mai 2021  

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 Welche Vorschriften und Regeln gelten für mein Reiseziel und meine Rückkehr ?

Ab dem 15. Juni 2020 wurde die generelle Reisewarnung für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie für Schengen-assoziierte Staaten und für das Vereinigte Königreich aufgehoben und durch individuelle Reisehinweise ersetzt. Am 30. September 2020 endete auch die pauschale Reisewarnung für mehr als 160 Länder außerhalb der EU und des Schengen-Raums.

So gelten ab dem 1. Oktober weltweit wieder differenzierte Reisehinweise, die auf die Lage in den einzelnen Staaten zugeschnitten sind. Wird ein Land als Corona-Risikogebiete oder Hochrisikogebiet ausgewiesen, gilt für dieses Land auch automatisch eine Reisewarnung. 

 Ihr Reiseziel

 Länder die aktuell kein Risikogebiet (mehr) sindCorona Urlaub

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Die folgenden Länder sind aktuell kein Risikogebiet (Stand: 14.05.2021)

  • Albanien
  • Algarve (Portugal)
  • Antigua und Barbuda
  • Australien
  • Bahamas
  • Balearen
  • Barbados
  • Britische Jungferninseln (BVI)
  • Brunei Darussalam
  • China
  • Cookinseln
  • Dominica
  • Dominikanische Republik
  • Fidschi
  • Französisch-Polynesien
  • Grenada
  • Guadeloupe
  • Hong Kong
  • Ibiza (Balearen)
  • Island
  • Israel
  • Japan
  • Kambodscha
  • Kiribati
  • Laos
  • Mallorca (Balearen)
  • Malta
  • Martinique
  • Mauritius
  • Menorca (Balearen)
  • Mikronesien
  • Marschallinseln
  • Myanmar
  • Nauru
  • Neuseeland
  • Nordirland
  • Palau
  • Ruanda
  • Salomonen
  • Samoa
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • Singapur
  • Südkorea
  • Taiwan
  • Thailand
  • Tonga
  • Tuvalu
  • Tunesien
  • Uganda
  • Vanuatu
  • Vietnam

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Hinweis: Auch in Ländern die nicht als Risikogebiet eingestuft werden, kann es zu Einreisebeschränkungen oder eingeschränktem Reiseverkehr kommen. Dies sollte von den Reisenden im Vorfeld entsprechend geprüft werden.

Welt Corona

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Internationale Risikogebiete und Hochrisikogebiete mit Reisewarnung

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Aktuelle Risiko- und Hochrisikogebiete - Stand: 14.05.2021, 17:30 Uhr

Unten aufgeführte Staaten werden aktuell als Risikogebiete ausgewiesen, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Eine Reisewarnung wird für die Länder ausgesprochen, die den Grenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschreiten. 

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem der u.g. Risiko- oder Hochrisikogebiete aufgehalten haben, besteht gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer, eine Pflicht zur Absonderung  Wann muss ich mich in Quarantäne begeben?
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Neu seit der letzten Aktualisierung
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Die neu ausgewiesenen „Virusvarianten-Gebiete“, „Hochinzidenzgebiete“, „Risikogebiete“ sowie Gebiete, die derzeit nicht mehr als Risikogebiete gelten (s. unten stehend „neu seit der letzten Änderung“) sind wirksam ab Sonntag, den 09. Mai 2021, um 0:00 Uhr:

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1. Neue Virusvarianten-Gebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten

  • Nepal gilt nun als Virusvarianten-Gebiet.

2. Neue Hochinzidenzgebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

  • Keine neuen Hochinzidenzgebiete seit der letzten Änderung (s. aktuelle Liste unten)

3. Neue Risikogebiete - Gebiete mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko

  • Bosnien und Herzegowina  gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).

  • Estland gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).

  • Jordanien gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).

  • Kosovo gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).

  • Libanon gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).

  • Nordmazedonien gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).

  • Die Palästinensischen Gebiete gelten nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).

  • Serbien gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).

  • Sri Lanka gilt nun als Risikogebiet.

  • Die Ukraine gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).

  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland inkl. der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete gilt nun als Risikogebiet.

    Hinweis: Die Einstufung erfolgt trotz einer 7-Tagesinzidenz von unter 50/100.000 Einwohner/innen aufgrund des zumindest eingeschränkten Vorkommens der Varianten B.1.617.2  im Vereinigten Königreich. Die Variante B.1.617.2 (zuerst in Indien nachgewiesen) wurde von der WHO mittlerweile als besorgniserregend eingestuft („Variant of Concern“) Bei der Einstufung von Risikogebieten werden regelmäßig, neben den Inzidenzwerten, auch qualitative Kriterien berücksichtigt.

4. Länder und Gebiete, die zu einem beliebigen Zeitpunkt in den vergangenen 10 Tagen Risikogebiete waren, aber derzeit KEINE mehr sind:

  • Spanien – die Kanarischen Inseln und die autonome Stadt Ceuta gelten nicht mehr als Risikogebiete.

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Hochrisikogebiete: Virusvarianten- und Hochinzidenzgebiete

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1. Folgende Staaten gelten aktuell als Virusvarianten-Gebiete mit verbreitetem Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten:

  • Botsuana (Virusvarianten-Gebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 22. November 2020 Risikogebiet)
  • Brasilien (Virusvarianten-Gebiet seit 19. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 Risikogebiet)
  • Eswatini (Virusvarianten-Gebiet seit 31. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 Risikogebiet)
  • Indien (Virusvarianten-Gebiet seit 26. April 2021; Hochinzidenzgebiet am 25. April 2021; bereits seit 15. Juni 2020 Risikogebiet)
  • Lesotho (Virusvarianten-Gebiet seit 31. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 Risikogebiet)
  • Malawi (Virusvarianten-Gebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 Risikogebiet)
  • Mosambik (Virusvarianten-Gebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 Risikogebiet)
  • Nepal (Virusvarianten-Gebiet seit 16. Mai 2021; bereits seit 9. Mai 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 Risikogebiet)
  • Sambia (Virusvarianten-Gebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 Risikogebiet)
  • Simbabwe (Virusvarianten-Gebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 Risikogebiet)
  • Südafrika (Virusvarianten-Gebiet seit 13. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 Risikogebiet)

 2. Folgende Staaten gelten aktuell als Hochinzidenzgebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko:

  • Ägypten (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021)
  • Andorra (Fürstentum Andorra) (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021)
  • Argentinien (Hochinzidenzgebiet seit 18. April 2021)
  • Bahrain (Hochinzidenzgebiet seit 14. Februar 2021)
  • Bolivien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021)
  • Cabo Verde (Hochinzidenzgebiet seit 25. April 2021)
  • Chile (Hochinzidenzgebiet seit 3. April 2021)
  • Costa Rica (Hochinzidenzgebiet seit 9. Mai 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Ecuador (Hochinzidenzgebiet seit 31. Januar 2021)
  • Frankreich inkl. aller Übersee-Departments (Hochinzidenzgebiet seit 28. März 2021) sowie das Département Moselle (Hochinzidenzgebiet seit 2. Mai 2021; Virusvarianten-Gebiet vom 2. März 2021 – 1. Mai 2021)
  • Georgien (Hochinzidenzgebiet seit 9. Mai 2021; bereits seit 7. Oktober 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Iran (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021)
  • Katar (Hochinzidenzgebiet seit 25. April 2021)
  • Kolumbien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021)
  • Kroatien (Hochinzidenzgebiet seit 11. April 2021)
  • Kuwait (Hochinzidenzgebiet seit 21. März 2021)
  • Litauen (Hochinzidenzgebiet seit 2. Mai 2021)
  • Malediven (Hochinzidenzgebiet seit 9. Mai 2021; bereits seit 17. Juli 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Mexiko (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021)
  • Mongolei (Hochinzidenzgebiet seit 2. Mai 2021)
  • Niederlande inkl. der autonomen Länder und der überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande (Hochinzidenzgebiet seit 6. April 2021)
  • Oman (Hochinzidenzgebiet seit 25. April 2021)
  • Paraguay (Hochinzidenzgebiet seit 21. März 2021)
  • Peru (Hochinzidenzgebiet seit 3. April 2021)
  • Schweden (Hochinzidenzgebiet seit 7. März 2021)
  • Seychellen (Hochinzidenzgebiet seit 14. Februar 2021)
  • Slowenien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021)
  • Sudan (Hochinzidenzgebiet seit 31. Januar 2021)
  • Syrische Arabische Republik (Hochinzidenzgebiet seit 31. Januar 2021)
  • Tansania (Hochinzidenzgebiet seit 14. März 2021)
  • Tunesien (Hochinzidenzgebiet seit 25. April 2021)
  • Türkei (Hochinzidenzgebiet seit 11. April 2021)
  • Uruguay (Hochinzidenzgebiet seit 21. März 2021)
  • Zypern (Hochinzidenzgebiet seit 21. März 2021)

Wann muss ich mich in Quarantäne begeben? 

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Internationale Risikogebiete laut RKI (keine Hochrisikogebiete)

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Folgende Staaten und Regionen gelten aktuell als Risikogebiete:

  • Afghanistan (seit 21. Februar 2021)
  • Algerien (seit 15. Juni 2020)
  • Angola (seit 15. Juni 2020)
  • Äquatorialguinea (seit 15. Juni 2020)
  • Armenien (seit 9. Mai 2021; Hochinzidenzgebiet vom 11. April 2021 – 8. Mai 2021)
  • Aserbaidschan (seit 15. Juni 2020)
  • Äthiopien (seit 15. Juni 2020)
  • Bahamas (seit 25. April 2021)
  • Bangladesch (seit 15. Juni 2020)
  • Belarus (seit 15. Juni 2020)
  • Belgien (seit 30. September 2020)
  • Belize (seit 15. Juni 2020)
  • Benin (seit 15. Juni 2020)
  • Bhutan (seit 15. Juni 2020)
  • Bosnien und Herzegowina (seit 16. Mai 2021; Hochinzidenzgebiet vom 24. Januar 2021 – 15 Mai 2021)
  • Bulgarien (seit 2. Mai 2021)
  • Burkina Faso (seit 15. Juni 2020)
  • Burundi (seit 15. Juni 2020)
  • Côte d'Ivoire (seit 15. Juni 2020)
  • Dänemark – das gesamte Land (seit 28. März 2021); Ausgenommen sind die Färöer und Grönland
  • Dschibuti (seit 15. Juni 2020)
  • El Salvador (seit 15. Juni 2020)
  • Eritrea (seit 15. Juni 2020)
  • Estland (seit 16. Mai 2021; Hochinzidenzgebiet vom 24. Januar 2021 – 15. Mai 2021)
  • Finnland – die folgenden Regionen gelten derzeit als Risikogebiete:

    • Päijät-Häme (seit 28. März 2021)

  • Gabun (seit 15. Juni 2020)
  • Gambia (seit 15. Juni 2020)
  • Ghana (seit 15. Juni 2020)
  • Griechenland (seit 7. März 2021)
  • Guatemala (seit 15. Juni 2020)
  • Guinea (seit 15. Juni 2020)
  • Guinea-Bissau (seit 15. Juni 2020)
  • Guyana (seit 15. Juni 2020)
  • Haiti (seit 15. Juni 2020)
  • Honduras (seit 15. Juni 2020)
  • Indonesien (seit 15. Juni 2020)
  • Irak (seit 15. Juni 2020)
  • Irland (seit 21. März 2021), die folgenden Regionen gelten derzeit als Risikogebiete

    • Border (seit 21. März 2021)
    • Dublin (seit 21. März 2021)
    • Mid-East (seit 21. März 2021)
    • Midland (seit 21. März 2021)

  • Italien (seit 8. November 2020)
  • Jamaika (seit 15. Juni 2020)
  • Jemen (seit 15. Juni 2020)
  • Jordanien (seit 16. Mai 2021; Hochinzidenzgebiet vom 7. März 2021 – 15. Mai 2021)
  • Kanada (seit 15. November 2020)
  • Kamerun (seit 15. Juni 2020)
  • Kasachstan (seit 15. Juni 2020)
  • Kenia (seit 15. Juni 2020)
  • Kirgisistan (seit 15. Juni 2020)
  • Komoren (seit 15. Juni 2020)
  • Kongo DR (seit 15. Juni 2020)
  • Kongo Rep (seit 15. Juni 2020)
  • Korea (Volksrepublik) (seit 15. Juni 2020)
  • Kosovo (seit 16. Mai 2021; Hochinzidenzgebiet vom 24. Januar 2021 – 15. Mai 2021)
  • Kuba (seit 28. Februar 2021)
  • Lettland (seit 11. April 2021)
  • Libanon (seit 16. Mai 2021; Hochinzidenzgebiet vom 24. Januar 2021 – 15. Mai 2021)
  • Liberia (seit 15. Juni 2020)
  • Libyen (seit 15. Juni 2020)
  • Liechtenstein (seit 24. Oktober 2020)
  • Luxemburg (14. Juli 2020 – 20. August 2020 und seit 25. September 2020)
  • Madagaskar (seit 15. Juni 2020)
  • Malaysia (seit 9. Mai 2021)
  • Mali (seit 15. Juni 2020)
  • Marokko (seit 15. Juni 2020)
  • Mauretanien (seit 15. Juni 2020)
  • Moldau, Republik (seit 25. April 2021)
  • Monaco (seit 1. November 2020)
  • Montenegro (seit 9. Mai 2021, Hochinzidenzgebiet vom 24. Januar 2021 – 8. Mai 2021)
  • Namibia (seit 14. Februar 2021
  • Nicaragua (seit 15. Juni 2020)
  • Niger (seit 15. Juni 2020)
  • Nigeria (seit 15. Juni 2020)
  • Nordmazedonien (seit 16. Mai 2021; Hochinzidenzgebiet vom 24. Januar 2021 – 15. Mai 2021)
  • Norwegen - die folgenden Provinzen gelten derzeit als Risikogebiete:

    • Oslo (seit 8. November 2020)
    • Viken (seit 15. November 2020)
    • Agder (seit 2. Mai 2021)
    • Vestfold og Telemark (seit 9. Mai 2021)

  • Österreich – das gesamte Land mit Ausnahme der Gemeinden Jungholz und Mittelberg / Kleinwalsertal (seit 1. November 2020)
  • Pakistan (seit 15. Juni 2020)
  • Palästinensische Gebiete (seit 16. Mai 2021; Hochinzidenzgebiet vom 24. Januar 2021 – 15. Mai 2021)
  • Panama (seit 28. Februar 2021)
  • Papua-Neuguinea (seit 17. Juni 2020)
  • Philippinen (seit 15. Juni 2020)
  • Polen (seit 9. Mai 2021; Hochinzidenzgebiet vom 21. März 2021 – 8. Mai 2021)
  • Portugal – die folgenden Regionen gelten derzeit als Risikogebiete:

    • Madeira (autonome Region) (seit 14. März 2021)
    • Azoren (autonome Region) (seit 18. April 2021)

  • Rumänien (seit 7. Oktober 2020)
  • Russische Föderation (seit 15. Juni 2020)
  • San Marino (seit 1. November 2020)
  • São Tomé und Príncipe (seit 16. Juni 2020)
  • Saudi-Arabien (seit 15. Juni 2020)
  • Schweiz (seit 24. Oktober 2020)
  • Senegal (seit 15. Juni 2020)
  • Serbien (seit 16. Mai 2021; Hochinzidenzgebiet vom 24. Januar 2021 – 15. Mai 2021)
  • Sierra Leone (seit 15. Juni 2020)
  • Slowakei (seit 11. April 2021)
  • Somalia (seit 15. Juni 2020)
  • Spanien – die folgenden autonomen Gemeinschaften und Städte gelten derzeit als Risikogebiete:

    • Andalusien (seit 14. August 2020)
    • Aragon (seit 31. Juli 2020)
    • Asturien (seit 14. August 2020)
    • Kantabrien (seit 14. August 2020)
    • Kastilien-La Mancha (seit 18. April 2021)
    • Kastilien und León (seit 14. August 2020)
    • Katalonien (seit 31. Juli 2020)
    • Extremadura (seit 11. April 2021)
    • Madrid (seit 14. August 2020)
    • Melilla (seit 14. August 2020)
    • Navarra (seit 31. Juli 2020)
    • Baskenland (seit 14. August 2020)
    • La Rioja (seit 3. April. 2021)

  • Sri Lanka (seit 16. Mai 2021)
  • Südsudan (seit 15. Juni 2020)
  • Surinam (seit 15. Juni 2020)
  • Tadschikistan (seit 15. Juni 2020)
  • Timor Leste (Osttimor) (seit 17. Juni 2020)
  • Togo (seit 15. Juni 2020)
  • Trinidad Tobago (seit 15. Juni 2020)
  • Tschad (seit 15. Juni 2020)
  • Tschechien (seit 2. Mai 2021)
  • Turkmenistan (seit 17. Juni 2020)
  • Ukraine (seit 16. Mai 2021; Hochinzidenzgebiet vom 11. April 2021 – 15. Mai 2021)
  • Ungarn (seit 9 Mai 2021; Hochinzidenzgebiet vom 7. März 2021 – 8. Mai 2021)
  • USA (seit 7. März 2021)
  • Usbekistan (seit 15. Juni 2020)
  • Vatikanstadt (seit 1. November 2020)
  • Venezuela (seit 15. Juni 2020)
  • Vereinigte Arabische Emirate (seit 18. April 2021)
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland inkl. der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete (seit 16. Mai 2021)
  • Zentralafrikanische Republik (seit 15. Juni 2020)
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 pdf-Dokument: Internationale Risikogebiete SARS-CoV-2 / Covid-19 - deutsch

 pdf-Dokument: Information on the designation of international risk areas - englisch

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Mit der Öffnung der Grenze werden einige Länder voraussichtlich ein "Corona-Free Zertifikat" verlangen: Der negative Abstrich darf dann nicht älter als 72 bzw. 96 Stunden sein und kann daher erst kurz vor der Abreise durchgeführt werden. Ob auch ein Impf-Nachweis, Anti-Körper-Tests oder Immunitäts-Ausweise nach einer bereits durchgemachten Infektion akzeptiert werden, ist aktuell noch offen und hängt auch von einer möglichen Mutation des Corona-Virus ab.

In den meisten Reiseländern ist mit Fragebögen und der Erfassung Ihrer Daten zu rechnen. Die konkreten Regeln für Ihr Reiseziel sowie für die Ein- und Ausreise sollten Sie unbedingt vor Ihrer Reise in Erfahrung bringen, da es je nach Reiseziel unterschiedliche Vorschriften geben kann:

Wann muss ich mich in Quarantäne begeben?

Ihr Reiseziel 

 Ihre Reiseberatung

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Aktuelle Informationen über Reisebeschränkungen innerhalb der EU

Reiseziel auswählen auf  Re-Open EU 

Auf Re-Open EU erfahren Sie

  • ob Sie in Ihr Reiseziel ohne Quarantäne einreisen dürfen.
  • in welchen Situationen Sie Alltagsmasken tragen sollten / müssen.
  • ob Restaurants, Sehenswürdigkeiten und Strände offen sind.

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 Ist Reisen in Zeiten von Covid-19 gefährlich?

Mit der schrittweisen Lockerung der weltweiten Corona-Maßnahmen rückt auch das Thema Reisen wieder in den Vordergrund. Die Frage, ob Reisen in Zeiten von Covid-19 besonders gefährlich sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Wieviele Corona-Fälle gibt es in dem Land?
  • Wie stabil ist das dortige Gesundheitssystem?
  • Wie reist man durch das Land und wie verhält man sich dort?

Grundsätzlich gilt: Je geringer die Covid-19-Fallzahlen dort sind und je mehr "Isolation" während der Reise möglich ist, desto sicherer ist die Reise.

Ein Auto ist einem überfüllten Bus vorzuziehen, ein Essen zu zweit im Freien ist sicherer als ein Buffet mit vielen Menschen in einem geschlossenen Raum, ein Abend am Strand birgt weniger Infektionsrisiko als eine Großveranstaltung auf engem Raum mit vielen Menschen.

Bei einem Reiseziel mit geringeren Covid-19 Fallzahlen als in Deutschland und einer Reiseart, die eine entsprechende Isolation und Hygienemaßnahmen ermöglicht, kann das Risiko auf Reisen auch geringer sein als Zuhause. Die Liste der internationalen Risikogebiete finden Sie  hier.

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Hygiene-Regeln auf Reisen

Natürlich gilt es, auch im Ausland die geltenden Hygiene-Vorschriften einzuhalten. Reisende sollten die folgende Vorsorge treffen, um sich und andere vor Covid-19 zu schützen:

AHA-Regel: Abstand - Hygiene - Alltagsmasken

Abstand
• In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Hygiene
• Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen und drehen Sie sich weg; halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase oder benutzen Sie ein Taschentuch, das Sie sofort entsorgen.
• Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife, vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund.

Alltagsmasken
• In bestimmten öffentlichen Bereichen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

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  Ist ein Corona-Test vor einer Reise sinnvoll bzw. notwendig?

Verschiedene Länder verlangen für die Einreise den Nachweis eines negativen Corona-Tests. Sie sollten sich bereits vor der Einreise erkundigen, ob diese Forderung auch für Ihr Reiseziel zutrifft. Neben den Reiseländern gibt es auch einige Fluglinien, Kreuzfahrtschiffe und Hotels die einen Nachweis verlangen. Das Test-Zertifikat darf zumeist nicht älter als 72 Stunden sein, zum Teil gilt aber auch nur eine Frist von 48 Stunden. 

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 Darf ich in ein Land mit Reisewarnung reisen?

Reisewarnungen werden von den Experten im Auswärtigen Amt und den deutschen Auslandsvertretungen erstellt und bieten eine gute Orientierung für die jeweilige Sicherheitslage vor Ort. Eine Reisewarnung ist jedoch nur eine Warnung aber kein Reiseverbot. Sie erhalten also keine Strafe wenn Sie sich nicht an eine Reisewarnung halten. Der Staat kann die Reisefreiheit seiner Bürger nur dann einschränken, wenn dadurch „die innere oder äußere Sicherheit (…) der Bundesrepublik gefährdet wird“ (§ 7 PassG). Die Reisenden können demnach selbst entscheiden, ob Sie in ein Land reisen oder nicht.

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 Bin ich versichert, wenn ich in ein Land mit Reisewarnung reise oder mich dort bereits aufhalte?

Die Mehrzahl der Reiseversicherungen (Reiserücktritt / Reiseabbruch) schließen den Versicherungsschutz für Ziele mit Reisewarnung aus. Man muss hier jedoch zwei Fälle unterscheiden:

  • Wenn Sie sich bei Bekanntgabe einer Reisewarnung bereits im betroffenen Reiseland befinden, endet der Versicherungsschutz erst 14 Tage nach Bekanntgabe der Reisewarnung. Können Sie die Reise aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht beenden, sind Sie auch über diesen Zeitraum hinaus versichert.
  • Reisen sie dagegen in ein Land, für das bereits zum Zeitpunkt Ihrer Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand, sind Sie nicht versichert.

Entscheidend ist damit, ob eine Reisewarnung bereits bei Einreise besteht oder erst während des Aufenthalts ausgesprochen wird.

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 Wann muss ich nach meiner Rückkehr in Quarantäne?

Wenn Ihr Reiseziel zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland nicht als Risikogebiet ausgewiesen ist, gibt es bei Ihrer Rückkehr auch keine Quarantänevorschriften zu beachten. 

Haben Sie sich jedoch innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risiko- oder Hochrisikogebiet aufgehalten, müssen Sie folgendes berücksichtigen:

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Rückkehr aus einem Risikogebiet

Ab 8.November gilt für Ein-bzw. Rückreisende aus dem Ausland ab Vollendung des sechsten Lebensjahres, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung sich unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Außerdem müssen sich Einreisende künftig vor ihrer Ankunft in Deutschland auf  https://www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen.

Nach spätestens 48 Stunden muss der Einreisende über einen Testergebnis verfügen und dieses auf Anforderung den zuständigen Behörden vorlegen. Die zehntägige Quarantäne kann frühestens nach dem fünften Tag nach Einreise durch ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beendet werden.

Grundsätzlich besteht eine zehntägige Quarantänepflicht für Reisende, die sich innerhalb der letzten 10 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Dies gilt jedoch nicht, wenn man durch ein Risikogebiet nur durchgereist ist, sich dort aber nicht aufgehalten hat. Ab dem 23.09.2020 gilt diese Ausnahme für Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben, nicht mehr in allen Bundesländern: Sollte der Auslandsaufenthalt der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient haben, gilt dies auch bei weniger als 48 Stunden als ein Aufenthalt im Risikogebiet mit entsprechender Quarantänepflicht.

Gemäß der Verordnung muss in den anderen Fällen der gesamte Auslandsaufenthalt, also der Aufenthalt außerhalb Deutschlands, weniger als 48 Stunden betragen. Auf die Dauer des Aufenthaltes im konkreten Risikogebiet kommt es nicht an.

Die Liste der internationalen Risikogebiete finden Sie  hier

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Rückkehr aus einem Virusvarianten-Gebiet bzw. Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko

Für Einreisende aus Hochrisikogebieten sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Die Reisenden sind verpflichtet, bereits bei Einreise einen Nachweis über ein negatives Testergebnis oder entsprechendes ärztliches Zeugnis über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mitzuführen und auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen. Dieser Test darf frühestens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein oder muss bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen werden.

  • Wenn den zu befördernden Personen die Erlangung eines Nachweises nicht möglich ist, können Beförderer vor Abreise Tests durchführen und im Fall einer Negativtestung eine Beförderung vornehmen. Die Tests (Abstrich) durch den Beförderer darf bei Einreisen aus einem Virusvarianten-Gebiet höchstens 12 Stunden vor Abreise erfolgen.

  • Der Nachweis über ein negatives Testergebnis oder entsprechendes ärztliches Zeugnis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Der durchgeführte Test muss die unter https://www.rki.de/tests genannten Anforderungen erfüllen.

Die Liste der internationalen Hochrisikogebiete finden Sie  hier

Unter den nachfolgenden Links finden Sie Informationen zu den Quarantänevorschriften der einzelnen Bundesländer:

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 Kann ich die Quarantäne-Zeit mit einem Corona-Test abkürzen bzw. umgehen?

Wenn keine Krankheitssymptome vorliegen, kann die Quarantäne-Zeit durch Vorlage eines negativen Corona-Tests abgekürzt werden:

Nach frühestens fünf Tagen der Quarantäne können sich die Einreisenden auf SARS-CoV-2 testen lassen, um die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis zu beenden (molekularbiologische PCR-Test aus einem akkreditierten Labor  www.rki.de/covid-19-tests). 

Bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses unterliegen die Einreisenden aus Risikogebieten / Hochrisikogebieten der Quarantäne.

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Persönlicher Infektionsschutz zuhause und auf Reisen 

Im Rahmen der Corona-Pandemie bedeutet Social Distancing im einfachsten Sinn einen Mindestabstand einzuhalten zwischen sich und allen anderen Menschen, die nicht zur engen Familie gehören.

Hier wird meistens von 1,5m gesprochen, je nach Quelle werden auch nur 1m oder gar 2m Mindestabstand empfohlen. Bei dieser Distanz wird davon ausgegangen, dass es über die Luft nicht zu einer Übertragung von Viren kommt.

Aktuell ist die Datenlage hierzu jedoch recht unvollständig: So ist bspw. nicht abschließend geklärt, wie weit ein Hustenstoß reicht oder wie lange eine Aerosolwolke tatsächlich in der Luft stehen bleibt.  

Im Zusammenhang mit Social Distancing wird auch immer wieder die Kontaktzeit von 15 Minuten erwähnt, die auch eine Rolle bei der Übertragungswahrscheinlichkeit spielt.  

Sollte der Abstand über 1,5m nicht möglich sein - bspw. auf einem Markt oder in öffentlichen Verkehrsmitteln - wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.

Hinweis für Ihre Reise: Der Mund-Nasen-Schutz gehört von nun an in jedes Reisegepäck - ebenso wie Desinfektionsmittel für die Hände. 

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Händewaschen - unterwegs besonders wichtig! 

Händehygiene ist ein zentraler Punkt der Infektionseindämmung, da Erreger auch über diesen Weg übertragen werden können.

Vor allem durch Händeschütteln oder direkten körperlichen Kontakt (Hand-Hand-Gesicht) aber auch über dazwischen geschobene Oberflächen ist eine Übertragung denkbar.  

Zur Entfernung von Krankheitserregern sollten Hände min. 20-30 Sekunden mit aufgeschäumter Seife und reichlich Wasser gewaschen werden. Zum Abtrocknen empfehlen sich v.a. im öffentlichen Bereich Papierhandtücher oder das eigene Handtuch. Steht keine Möglichkeit zum Händewaschen zur Verfügung, kann Handdesinfektionsmittel (Kennzeichnung beschränkt viruzid) in ausreichender Menge und Einwirkzeit verwendet werden. 

 Fyler: Richtig Händewaschen

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Hygiene beim Husten und Niesen

Niesetikette bedeutet, dass entweder in ein Taschentuch oder in die Ellenbeuge gehustet oder geniest werden sollte. Auch in diesem Zusammenhang ist Händewaschen wichtig. 

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 Flächenreinigung und -desinfektion

Flächenreinigung/-desinfektion spielt v.a. in öffentlichen Bereichen mit viel Kundenverkehr eine Rolle. Im privaten Bereich spielt es in Quarantänesituationen eine Rolle, ansonsten ist es am ehesten im Zusammenhang mit Maßnahmen wie Lüften und üblichen Reinigungsmaßnahmen zu sehen. 

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Mund-Nase-Masken / Communitiy-Masken auf Reisen 

Das Tragen von Masken in der Öffentlichkeit ist für viele Reisende vor allem aus Asien schon ein seit Jahren ein gewohntes Bild. Durch die aktuelle Corona-Pandemie gewöhnen wir uns auch hierzulande immer mehr an diesen Anblick.  

In Zukunft wird eine solche Mund-Nase-Bedeckung auch ein notwendiges Reiseaccessoire sein. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Mundschutz auf Reisen:
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Welchen Zweck erfüllen Masken? 

Worauf ist bei der Auswahl der Maske zu achten?

Was ist beim An- und Ablegen der Maske zu beachten?

Wie bewahre ich die Maske idealerweise auf Reisen auf?

Welche Arten von Masken gibt es und welche eignet sich für die Reise?

Infografik: Anleitung Mundschutz - aufsetzen & abnehmen

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Welchen Zweck erfüllen Masken? 

So genannte Mund-Nase-Masken oder Communitiy-Masken, die häufig selbst hergestellt werden, erfüllen einen anderen Zweck als medizinischen Masken und sind kein geprüftes Medizinprodukt. Sie sind ausschließlich für den privaten Gebrauch gedacht.  

Durch das Tragen solcher Masken vor Mund und Nase soll das Austreten von Tröpfchen beim Husten, Niesen oder auch Sprechen reduziert werden. Der erhoffte Effekt ist, Menschen in unmittelbarer Nähe vor einem Infektionsrisiko, dass von einem selbst ausgehen könnte, zu schützen. Damit reiht sich das  Maskentragen in eine Reihe schon wohlbekannter anderer Maßnahmen im Rahmen des Social Distancing und der Händehygiene ein. Das Tragen einer solchen Maske allein darf weder als alleiniger Schutz des Gegenüber noch als wirksamer Eigenschutz gegen eine Infektion gesehen werden. 

Vor allem in Asien ist das Tragen dieser Masken als ein Akt der Höflichkeit anderen Menschen gegenüber einzuordnen. Der Träger möchte vermeiden, andere Menschen anzustecken. Viele Asiaten tragen die Maske dann, wenn Sie bei sich Erkältungssymtome erkennen. Immer häufiger wird die Maske aber generell in der Öffentlichkeit getragen, hier mag dann auch die Luftverschmutzung in Großstädten und der Sonnenschutz eine Rolle spielen. 

Im Hinblick auf den Infektionsschutz sollten demnach auch Reisende in einigen Situationen auf eine Maske zurückgreifen können. Sinnvoll ist diese Maßnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln, aber auch beim engen Anstehen, auf überfüllten Straßen oder Märkten. 

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Worauf ist bei der Auswahl der Maske zu achten?

Für die Beschaffenheit der Masken gibt es einige Empfehlungen, die vor allem bei DIY-Masken beachtet werden sollten. Die Maske muss immer Mund und Nase bedecken. Das Außenmaterial sollte möglichst wasserabweisend / hydrophob sein, das Innenmaterial hingegen wegen der feuchten Atemluft eher aufsaugend. Das Material muss Maschinenwäschen bis 60, besser 95 Grad aushalten. Beide Lagen zusammen sollten aber noch Luft zum Atmen gewähren. Der Sitz der Maske kann durch einen entfernbaren Drahtbügel über der Nase und längenverstellbare Gummis/Bänder angepasst werden. Brillenträger sollten versuchen, den Brillenrahmen über die Maske zu setzen. 

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Was ist beim An- und Ablegen der Maske zu beachten?

Beim An- und Ablegen der Maske ist einiges zu beachtenCommunitiy-Masken sollten nur sauber und trocken verwendet werden. Der Einsatz von Wollschals oder Halstüchern wird von vielen Experten nicht empfohlen. Vor dem Aufsetzen sollten Sie Ihre Hände gründlich waschen. Grundsätzlich sollte die Maske nur an den Bändern angefasst werden, das Berühren der Innenseite sollte komplett vermieden werden. Wenn Sie die Maske außen berührt haben, sollten Sie sich nach dem Anziehen erneut die Hände waschen oder desinfizieren. Der Sitz sollte gleich kontrolliert und ggf. korrigiert werden, so vermeiden Sie häufiges ins Gesicht Greifen, wenn die Maske nicht sitzt. 

Beim Absetzen der Maske gelten die gleichen Regeln, auch danach sollten die Hände wieder gewaschen oder desinfiziert werden.  

 Fyler: Empfehlungen Mundschutz

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Wie bewahre ich die Maske idealerweise auf Reisen auf?

Die Aufbewahrung der Maske ist v.a. unterwegs nicht unproblematisch, da man sie nicht einfach in die Tasche stecken sollte. Hier stößt die Verwendung von Communitiy-Masken leider auch an ihre praktischen Grenzen. Die Maske sollte eigentlich nur einmalig verwendet und dann gewaschen werden. Das ist v.a. auf Reisen nicht realisierbar. Hier sollte wenigstens darauf geachtet werden, die Maske so zu falten, dass die Innenseite geschützt ist und sie dann einem Beutel oder in einer sauberen Tüte zu transportieren. Auch das Aufhängen im Hotelzimmer wäre eine Möglichkeit der Aufbewahrung. 

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Welche Arten von Masken gibt es und welche eignet sich für die Reise?

Vom Tragen medizinischer FFP3-Masken wie sie zur persönlichen Schutzausrüstung für medizinisches Personal gehören, wird für die Normalbevölkerung ohne Risikofaktoren abgeraten. Zum einen sind diese Masken bei längerem Tragen nicht komfortabel, zum anderen sollten sie in der aktuellen Situation dem Medizinpersonal vorbehalten bleiben. 

Im Rahmen der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) stehen drei Maskentypen zur Verfügung. 

  • Community-Masken, die häufig selbst hergestellt werden, sind kein geprüftes Medizinprodukt und ausschließlich für den privaten Gebrauch gedacht. Durch das Tragen solcher Masken vor Mund und Nase soll das Austreten von Tröpfchen beim Husten, Niesen oder auch Sprechen reduziert werden. Der erhoffte Effekt ist, Menschen in unmittelbarer Nähe vor einem Infektionsrisiko, dass von einem selbst ausgehen könnte, zu schützen. Das Tragen einer solchen Maske allein darf weder als alleiniger Schutz des Gegenüber noch als wirksamer Eigenschutz gegen eine Infektion gesehen werden.

  • Mund-Nase-Schutz (MNS) sind Einweg-Masken aus Vlies wie sie bei Operationen oder medizinischen Maßnahmen zum Schutz vor großen Partikeln (Blut, Urin, Speichel, etc.) verwendet werden. Sie dienen nur sehr begrenzt zum persönlichen Schutz vor Ansteckung, nicht aber zum Schutz vor kleinen Partikeln wie Viren. Fremdschutz ist ebenfalls bedingt gegeben, wobei die Barrierefunktion bei nicht durchfeuchteter OP-Maske wohl höher ist als bei den oben beschriebenen Community-Masken. 
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  • FFP2-Masken und FFP3-Masken (filtering facepiece) sind Medizinprodukte und Teil der sog. Persönlichen Schutzausrüstung, wie sie für einige Tätigkeiten im medizinischen Bereich und im Umgang mit Schadstoffen vorgeschrieben ist. Wenn diese Masken enganliegend getragen werden, bieten Sie durch eine Filterfunktion dem Träger guten Schutz vor dem Eindringen von Bakterien und Viren über Nase und Mund. 

    FFP3-Masken werden für die gesunde Normalbevölkerung nicht empfohlen.
    FFP2-Masken s
    ind insbesondere für Personen aus den Risikogruppen geeignet, die sich einer Infektionsgefahr aussetzen müssen. Es ist demnach z.B. für Personen unter Immunsuppression oder mit schweren Grunderkrankungen sinnvoll sein, FFP-2 Masken zu tragen, wenn sie sich in der Öffentlichkeit (Einkaufen, Arztbesuch, etc.) bewegen müssen. .

  • Sowohl FFP2- als auch FFP3-Masken werden mit und ohne Ventil angeboten. Hierbei ergibt sich ein entscheidender Unterschied:
    Ohne Ventil bieten diese Masken auch einen Schutz gegen Fremdinfektionen. Mit Ventil wird die Atemluft durch das Ventil ausgeatmet, somit ist Fremdschutz hier nicht gewährleistet. 

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Mundschutz anlegen

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 Coronavirus - Covid-19 Häufige Fragen & Antworten

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Autor

19.05.2021, Dr. med. Andrea Gontard (AG), Fachärztin für Allgemeinmedizin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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