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Welt: Aktualisierte Liste der Corona Risikogebiete

Meldung vom: 24.09.2021

Corona - Aktuelle Meldungen, Risikogebiete und Empfehlungen für Ihre Reise
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 Aktuelle Meldungen zu Corona / Covid-19

 

WHO Update vom 26. September 2021

Das afrikanische Regionalbüro der WHO gab bekannt, dass sich die COVID-19-Fälle in den letzten acht Wochen verlangsamt haben. Der rückläufige Trend ist jedoch aufgrund der anhaltenden Auswirkungen von Virusvarianten langsamer als in den vorherigen Wellen.

Südafrika meldet weiterhin mehr als die Hälfte aller neuen Fälle in der Region, gefolgt von Äthiopien.

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Russland verzeichnet aktuell eine hohe Zahl an Todesopfern. Dies ist auf die Auswirkungen der Delta-Variante sowie suboptimaler Impfraten zurückzuführen.

In Japan erfolgt mit dem Ende der Pandemie eine schrittweise Lockerung der Beschränkungen.

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Die Impfraten sind weltweit rückläufig:

Schätzungen zufolge haben knapp 45 Prozent der Weltbevölkerung eine Dosis eines COVID-19-Impfstoffs erhalten und rund ein Drittel gilt als vollständig geimpft. Afrikas Durchimpfungsrate liegt jedoch erst bei knapp über vier Prozent.

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- Am 23. September veröffentlichte ATAGI eine Erklärung über die Notwendigkeit zusätzlicher Dosen von COVID-19-Impfstoffen für Australien.

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 Welche Vorschriften und Regeln gelten für mein Reiseziel und meine Rückkehr ?

Ab dem 15. Juni 2020 wurde die generelle Reisewarnung für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie für Schengen-assoziierte Staaten und für das Vereinigte Königreich aufgehoben und durch individuelle Reisehinweise ersetzt. Am 30. September 2020 endete auch die pauschale Reisewarnung für mehr als 160 Länder außerhalb der EU und des Schengen-Raums. So gelten ab dem 1. Oktober weltweit wieder differenzierte Reisehinweise, die auf die Lage in den einzelnen Staaten zugeschnitten sind.

 Ihr Reiseziel

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Corona Urlaub  Internationale Virusvarianten- und Hochrisikogebiete

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Aktuelle Virusvarianten- und Hochrisikogebiete - Stand: 24.09.2021, 11:45 Uhr

Unten aufgeführte Staaten werden aktuell als Hochrisikogebiete ausgewiesen, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Eine Reisewarnung wird für die Länder ausgesprochen, die den Grenzwert von deutlich über 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschreiten.

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem der u.g. Risiko- oder Hochrisikogebiete aufgehalten haben, besteht gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer, eine Pflicht zur Absonderung.
  Wann muss ich mich in Quarantäne begeben?
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Neu seit der letzten Aktualisierung
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Welt Corona

Die neu ausgewiesenen „Virusvarianten-Gebiete“ und „Hochinzidenzgebiete“ sowie Gebiete, die derzeit nicht mehr als Risikogebiete gelten (s. unten stehend „neu seit der letzten Änderung“) sind wirksam ab Sonntag, den 26. September 2021, um 0:00 Uhr:

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1. Neue Virusvarianten-Gebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten

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2. Neue Hochrisikogebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2Keine neuen Virusvariantengebiete seit der letzten Änderung (s. aktuelle Liste unten). 

  • Äthiopien
  • Burundi

  • Frankreich – das französische Überseegebiet Neukaledonien

  • St. Vincent und die Grenadinen

  • Slowenien


    3. Länder und Gebiete, die nicht mehr als Hochrisikogebiete gelten:

    • Frankreich – die Region Provence-Alpes-Côte d´Azur

    • Japan

    • Senegal

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    Risikogebiete: Virusvarianten- und Hochrisikogebiete

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    1. Folgende Staaten gelten aktuell als Virusvarianten-Gebiete mit verbreitetem Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten:

    • Keine Staaten/Regionen gelten derzeit als Virusvariantengebiete.
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     2. Folgende Staaten gelten aktuell als Hochrisikogebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko:

        • Ägypten (Hochrisikogebiet seit 24. Januar 2021)
        • Albanien (Hochrisikogebiet seit 5. September 2021)
        • Algerien (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
        • Antigua und Barbuda (Hochrisikogebiet seit 19. September 2021)
        • Armenien (Hochrisikogebiet seit 19. September 2021)
        • Aserbaidschan (Hochrisikogebiet seit 5. September 2021)
        • Äthiopien (Hochrisikogebiet seit 26. September 2021)
        • Barbados (Hochrisikogebiet seit 19. September 2021)
        • Belize (Hochrisikogebiet seit 19. September 2021)
        • Bosnien und Herzegowina (Hochrisikogebiet seit 12. September 2021)
        • Burundi (Hochrisikogebiet seit 26. September 2021)
        • Costa Rica (Hochrisikogebiet seit 9. Mai 2021)
        • Dominica (Hochrisikogebiet seit 22. August 2021)
        • Fidschi (Hochrisikogebiet seit 11. Juli 2021)
        • Frankreich – die folgenden Regionen und französischen Überseegebiete gelten als Hochrisikogebiete:

          • Guadeloupe (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
          • Martinique (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
          • St. Barthélemy (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
          • St. Martin (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
          • Französisch-Guayana (Hochrisikogebiet seit 15. August 2021)
          • Französisch-Polynesien (Hochrisikogebiet seit 15. August 2021)
          • Neukaledonien (Hochrisikogebiet seit 26. September 2021)

        • Georgien (Hochrisikogebiet seit 25. Juli 2021)
        • Grenada (Hochrisikogebiet seit 12. September 2021)
        • Guyana (Hochrisikogebiet seit 19. September 2021)
        • Guatemala (Hochrisikogebiet seit 5. September 2021)
        • Haiti (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
        • Honduras (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
        • Indonesien (Hochrisikogebiet seit 18. Juli 2021)
        • Irak (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
        • Iran (Hochrisikogebiet seit 24. Januar 2021)
        • Irland - die folgenden Regionen gelten als Hochrisikogebiete:

          • Border (Hochrisikogebiet seit 22. August 2021)

        • Israel (Hochrisikogebiet seit 15. August 2021) inklusive der Palästinensischen Gebiete (Hochrisikogebiet seit 5. September 2021)
        • Jamaika (Hochrisikogebiet seit 29. August 2021)
        • Kasachstan (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
        • Kenia (Hochrisikogebiet seit 15. August 2021)
        • Kolumbien (Hochrisikogebiet seit 24. Januar 2021)
        • Korea (Demokratische Volksrepublik) (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
        • Kosovo (Hochrisikogebiet seit 22. August 2021)
        • Kuba (Hochrisikogebiet seit 18. Juli 2021)
        • Libyen (Hochrisikogebiet seit 18. Juli 2021)
        • Malaysia (Hochrisikogebiet seit 13. Juni 2021)
        • Marokko (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
        • Mexiko (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
        • Moldau, Republik (Hochrisikogebiet seit 19. September 2021)
        • Mongolei (Hochrisikogebiet seit 13. Juni 2021)
        • Montenegro (Hochrisikogebiet seit 15. August 2021)
        • Mosambik (Hochrisikogebiet seit 1. August 2021)
        • Myanmar (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
        • Nicaragua (Hochrisikogebiet seit 12. September 2021)
        • Niederlande – die folgenden überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande gelten als Hochrisikogebiete:

          • Aruba (Hochrisikogebiet seit 27. Juli 2021)
          • Curaçao (Hochrisikogebiet seit 27. Juli 2021)
          • Bonaire (Hochrisikogebiet seit 27. Juli 2021)
          • Sint Eustatius (Hochrisikogebiet seit 27. Juli 2021)
          • Sint Maarten (Hochrisikogebiet seit 27. Juli 2021)
          • Saba (Hochrisikogebiet seit 27. Juli 2021)

        • Nordmazedonien (Hochrisikogebiet seit 22. August 2021)
        • Norwegen - die folgenden Provinzen gelten als Hochrisikogebiete:

          • Oslo (Hochrisikogebiet seit 12. September 2021)
          • Viken (Hochrisikogebiet seit 12. September 2021)

        • Papua-Neuguinea (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
        • Philippinen (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
        • Russische Föderation (Hochrisikogebiet seit 7. Juli 2021)
        • St. Kitts und Nevis (Hochrisikogebiet seit 29. August 2021)
        • St. Lucia (Hochrisikogebiet seit 29. August 2021)
        • St. Vincent und die Grenadinen (Hochrisikogebiet seit 26. September 2021)
        • Serbien (Hochrisikogebiet seit 5. September 2021)
        • Seychellen (Hochrisikogebiet seit 14. Februar 2021)
        • Slowenien (Hochrisikogebiet seit 26. September 2021)
        • Sri Lanka (Hochrisikogebiet seit 5. September 2021)
        • Sudan (Hochrisikogebiet seit 31. Januar 2021)
        • Suriname (Hochrisikogebiet seit 23. Mai 2021)
        • Syrische Arabische Republik (Hochrisikogebiet seit 31. Januar 2021)
        • Tadschikistan (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
        • Tansania (Hochrisikogebiet seit 14. März 2021)
        • Thailand (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
        • Trinidad und Tobago (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
        • Türkei (Hochrisikogebiet seit 17. August 2021)
        • Tunesien (Hochrisikogebiet seit 25. April 2021)
        • Turkmenistan (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
        • Usbekistan (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021)
        • Venezuela, Bolivarische Republik (Hochrisikogebiet seit 19. September 2021)
        • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland inkl. der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete (Hochrisikogebiet seit 7. Juli 2021)
        • Vereinigte Staaten von Amerika (Hochrisikogebiet seit 15. August 2021)
        • Vietnam (Hochrisikogebiet seit 15. August 2021)
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        Achtung: Ab dem 1. August 2021 um 0:00 Uhr, ist die geänderte Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft getreten:

        Ab diesem Zeitpunkt gilt aufgrund der zunehmenden weltweiten Verbreitung von leicht übertragbaren SARS-CoV-2-Varianten (insb. der Delta-Variante), eine generelle Nachweispflicht. Die bedeutet, dass Personen ab 12 Jahren grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen müssen. Die generelle Nachweispflicht gilt unabhängig von der Art des Verkehrsmittels und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat. Daneben sind bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet eine spezielle Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht zu beachten. Bei Einreise aus Virusvariantengebieten gilt – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen – ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.

        Risikogebiete werden seit dem 1. August 2021 nur noch in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete ist entfallen.Das Entfallen der Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete bedeutet nicht, dass für diese Gebiete kein Risiko mehr besteht. Es besteht vielmehr weltweit ein relevantes erhöhtes Infektionsrisiko.

        Wann muss ich mich in Quarantäne begeben? 

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         pdf-Dokument: Internationale Risikogebiete SARS-CoV-2 / Covid-19 - deutsch

         pdf-Dokument: Information on the designation of international risk areas - englisch

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        Mit der Öffnung der Grenze werden einige Länder voraussichtlich ein "Corona-Free Zertifikat" verlangen: Der negative Abstrich darf dann nicht älter als 72 bzw. 96 Stunden sein und kann daher erst kurz vor der Abreise durchgeführt werden. Ob auch ein Impf-Nachweis, Anti-Körper-Tests oder Immunitäts-Ausweise nach einer bereits durchgemachten Infektion akzeptiert werden, ist aktuell noch offen und hängt auch von einer möglichen Mutation des Corona-Virus ab.

        In den meisten Reiseländern ist mit Fragebögen und der Erfassung Ihrer Daten zu rechnen. Die konkreten Regeln für Ihr Reiseziel sowie für die Ein- und Ausreise sollten Sie unbedingt vor Ihrer Reise in Erfahrung bringen, da es je nach Reiseziel unterschiedliche Vorschriften geben kann:

        Wann muss ich mich in Quarantäne begeben?

        Ihr Reiseziel 

         Ihre Reiseberatung

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        Aktuelle Informationen über Reisebeschränkungen innerhalb der EU

        Reiseziel auswählen auf  Re-Open EU 

        Auf Re-Open EU erfahren Sie

        • ob Sie in Ihr Reiseziel ohne Quarantäne einreisen dürfen.
        • in welchen Situationen Sie Alltagsmasken tragen sollten / müssen.
        • ob Restaurants, Sehenswürdigkeiten und Strände offen sind.

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         Ist Reisen in Zeiten von Covid-19 gefährlich?

        Mit der schrittweisen Lockerung der weltweiten Corona-Maßnahmen rückt auch das Thema Reisen wieder in den Vordergrund. Die Frage, ob Reisen in Zeiten von Covid-19 besonders gefährlich sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

        • Wieviele Corona-Fälle gibt es in dem Land?
        • Wie stabil ist das dortige Gesundheitssystem?
        • Wie reist man durch das Land und wie verhält man sich dort?

        Grundsätzlich gilt: Je geringer die Covid-19-Fallzahlen dort sind und je mehr "Isolation" während der Reise möglich ist, desto sicherer ist die Reise.

        Ein Auto ist einem überfüllten Bus vorzuziehen, ein Essen zu zweit im Freien ist sicherer als ein Buffet mit vielen Menschen in einem geschlossenen Raum, ein Abend am Strand birgt weniger Infektionsrisiko als eine Großveranstaltung auf engem Raum mit vielen Menschen.

        Bei einem Reiseziel mit geringeren Covid-19 Fallzahlen als in Deutschland und einer Reiseart, die eine entsprechende Isolation und Hygienemaßnahmen ermöglicht, kann das Risiko auf Reisen auch geringer sein als Zuhause. Die Liste der internationalen Risikogebiete finden Sie  hier.

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        Hygiene-Regeln auf Reisen

        Natürlich gilt es, auch im Ausland die geltenden Hygiene-Vorschriften einzuhalten. Reisende sollten die folgende Vorsorge treffen, um sich und andere vor Covid-19 zu schützen:

        AHA-Regel: Abstand - Hygiene - Alltagsmasken

        Abstand
        • In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

        Hygiene
        • Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen und drehen Sie sich weg; halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase oder benutzen Sie ein Taschentuch, das Sie sofort entsorgen.
        • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife, vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund.

        Alltagsmasken
        • In bestimmten öffentlichen Bereichen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

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          Ist ein Corona-Test vor einer Reise sinnvoll bzw. notwendig?

        Verschiedene Länder verlangen für die Einreise den Nachweis eines negativen Corona-Tests. Sie sollten sich bereits vor der Einreise erkundigen, ob diese Forderung auch für Ihr Reiseziel zutrifft. Neben den Reiseländern gibt es auch einige Fluglinien, Kreuzfahrtschiffe und Hotels die einen Nachweis verlangen. Das Test-Zertifikat darf zumeist nicht älter als 72 Stunden sein, zum Teil gilt aber auch nur eine Frist von 48 Stunden. 

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         Darf ich in ein Land mit Reisewarnung reisen?

        Reisewarnungen werden von den Experten im Auswärtigen Amt und den deutschen Auslandsvertretungen erstellt und bieten eine gute Orientierung für die jeweilige Sicherheitslage vor Ort. Eine Reisewarnung ist jedoch nur eine Warnung aber kein Reiseverbot. Sie erhalten also keine Strafe wenn Sie sich nicht an eine Reisewarnung halten. Der Staat kann die Reisefreiheit seiner Bürger nur dann einschränken, wenn dadurch „die innere oder äußere Sicherheit (…) der Bundesrepublik gefährdet wird“ (§ 7 PassG). Die Reisenden können demnach selbst entscheiden, ob Sie in ein Land reisen oder nicht.

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         Bin ich versichert, wenn ich in ein Land mit Reisewarnung reise oder mich dort bereits aufhalte?

        Die Mehrzahl der Reiseversicherungen (Reiserücktritt / Reiseabbruch) schließen den Versicherungsschutz für Ziele mit Reisewarnung aus. Man muss hier jedoch zwei Fälle unterscheiden:

        • Wenn Sie sich bei Bekanntgabe einer Reisewarnung bereits im betroffenen Reiseland befinden, endet der Versicherungsschutz erst 14 Tage nach Bekanntgabe der Reisewarnung. Können Sie die Reise aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht beenden, sind Sie auch über diesen Zeitraum hinaus versichert.
        • Reisen sie dagegen in ein Land, für das bereits zum Zeitpunkt Ihrer Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand, sind Sie nicht versichert.

        Entscheidend ist damit, ob eine Reisewarnung bereits bei Einreise besteht oder erst während des Aufenthalts ausgesprochen wird.

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         Wann muss ich nach meiner Rückkehr in Quarantäne?

        Wenn Ihr Reiseziel zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland nicht als Virusvarianten- bzw. Hochrisikogebiet ausgewiesen ist, gibt es bei Ihrer Rückkehr auch keine Quarantänevorschriften zu beachten. 

        Haben Sie sich jedoch innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Virusvarianten - oder Hochrisikogebiet aufgehalten, müssen Sie folgendes berücksichtigen:.

        • Eine generelle Testnachweispflicht für Einreisende im Luftverkehr. 
          Personen die mit dem Flugzeug einreisen, müssen grundsätzlich – unabhängig davon, ob sie sich in einem Hochrisikogebiet und Virusvarianten-Gebiet) aufgehalten haben - vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis vorlegen.

        • Spezielle Test- und Nachweispflichten sowie Quarantänepflicht für Einreisende nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Hochrisiko- oder Virusvarianten-Gebiet.
          • Über einen Testnachweis unmittelbar bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland müssen Personen verfügen, wenn sie aus einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet einreisen.
          • Einreisende aus einem Risikogebiet (nicht Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet), müssen spätestens 48 Stunden nach Ankunft einen entsprechenden Testnachweis vorweisen können.
          • Bezüglich der Quarantänepflicht besteht die Möglichkeit zur „Freitestung“ bei Voraufenthalt in einem Risikogebiet (nicht Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet), durch Vorlage eines negativen Testnachweises bei der zuständigen Behörde. Bei Voraufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet darf die zugrundeliegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. Nach Voraufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet besteht keine Möglichkeit zur Verkürzung der Absonderungsdauer (Quarantäne). Die Regelung zur Quarantänepflicht nach Einreise aus Risikogebieten gilt vorerst bis zum 30. Juni 2021.

        • Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und befreien von der Einreisequarantäne. Dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet.

        • Bereits vor der Einreise muss die digitale Einreiseanmeldung vorgenommen werden, wenn Sie sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben. Auf dem Einreiseportal https://einreiseanmeldung.de  geben Sie die Informationen zu Ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage an. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhalten Sie eine PDF-Datei als Bestätigung.
          Ihr Beförderer wird in der Regel vor der Beförderung kontrollieren, ob Sie eine Bestätigung vorweisen können.
          Von der Anmeldepflicht ausgenommen sind Personen, die lediglich ohne Aufenthalt durch ein Risikogebiet durchgereist sind und sich dort weniger als 24 Stunden aufgehalten haben, etwa beim kleinen Grenzverkehr.

        Unter den nachfolgenden Links finden Sie Informationen zu den Quarantänevorschriften der einzelnen Bundesländer:

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         Kann ich die Quarantäne-Zeit mit einem Corona-Test abkürzen bzw. umgehen?

        Bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses unterliegen die Einreisenden aus Hochrisikogebieten der Quarantäne. Wenn keine Krankheitssymptome vorliegen, kann die Quarantäne-Zeit auch nach dem Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet durch Vorlage eines negativen Corona-Tests abgekürzt werden:

        Nach frühestens fünf Tagen der Quarantäne können sich die Einreisenden auf SARS-CoV-2 testen lassen, um die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis zu beenden

        Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet.


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        Mundschutz anlegen

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         Coronavirus - Covid-19 Häufige Fragen & Antworten

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        Autor

        28.09.2021, Dr. med. Andrea Gontard (AG), Fachärztin für Allgemeinmedizin

         

         

         

         

         

         

         

         

         

         

         

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