Schlafkrankheit
Englische Bezeichnung
Trypanosomiasis, sleeping sickness
Definition
Die Schlafkrankheit ist eine ernste Erkrankung des Lymph- und Nervensystems. Erreger sind Parasiten (Protozoen) der Gattung Trypanosoma brucei gambiense undTrypanosoma brucei rhodesiense - zwei morphologisch nicht unterscheidbare Protozoen, die jedoch unterschiedliche epidemiologische und klinische Merkmale aufweisen.
Die Infektion wird durch Stiche infizierter TseTse-Fliegen übertragen.
Das Hauptreservoir für Trypanosoma brucei gambiense ist der Mensch. Hauptreservoir für Trypanosoma brucei rhodesiense sind Rinder, Schafe, Ziegen sowie Wildtiere - Antilopen eingeschlossen.
Vorkommen
Die Schlafkrankheit tritt in 36 Ländern des tropischen Afrika auf, innerhalb des Verbreitungsgebiets der Tsetsefliege (Glossina).
Trypanosoma brucei gambiense herdförmig in den tropischen Ländern West- und Zentralafrikas, Trypanosoma brucei rhodensiense in Ost- und Südafrika - die Verbreitung reicht südwärts bis Botswana.
T. b. gambiense: West- und Zentralafrika, von Senegal bis Angola und östlich bis zu den Großen Seen.
T. b. rhodesiense: Ost- und Südafrika, einschließlich Sudan, Uganda, Tansania und Mosambik.
Die WHO meldete 2022 weniger als 1.000 Fälle weltweit, was auf erfolgreiche Kontrollmaßnahmen zurückzuführen ist. Dennoch bleibt die Krankheit in einigen Regionen ein Problem.
Übertragung und Verlauf
Die Übertragung erfolgt durch den Stich infizierter Tsetsefliegen:
- T. b. gambiense: Übertragung durch Glossina palpalis, die vor allem in Flussgebieten vorkommen und bevorzugt Menschen stechen.
- T. b. rhodesiense: Übertragung durch die zoophile Glossina morsitans-Gruppe in trockenen Savannen; Reservoir sind vor allem Wildtiere.
- Eine Übertragung ist auch konnatal oder durch Bluttransfusionen möglich.
Gefährdet sind:
- Landbevölkerung in Endemiegebieten
- Mitarbeiter von Hilfsorganisationen und Jäger
- Touristen in ostafrikanischen Tierreservaten (geringeres Risiko)
Trypanosoma brucei gambiense verursacht eine chronische Erkrankung, wobei die ersten Symptome nach einer langen Inkubationszeit von Wochen oder Monaten erscheinen.
Bei Trypanosoma brucei rhodesiense kommt es zu einer eher akuten Krankheit mit Beginn wenige Tage bis Wochen nach dem infizierenden Stich. Oft kommt es zu einer auffallenden Läsion im Bereich der Inokulationsstelle (sog. Trypanosomenschanker).
Zu den ersten klinischen Zeichen gehören schwere Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, geschwollene Lymphknoten, Anämie und Hautausschlag. Im Spätstadium der Krankheit kommt es zu fortschreitendem Gewichtsverlust und zur Beeinträchtigung des zentralen Nervensystems. Unbehandelt endet die Krankheit ohne Ausnahme tödlich.
Inkubation
1 - 3 Wochen (Trypanosoma brucei rhodesiense);
Wochen oder Monate (Trypanosoma brucei gambiense)
Diagnostik
Erregernachweis im Gewebe, Liquor und in Blutkulturen, Immunserologie:
- Mikroskopischer Nachweis von Trypomastigoten im Blut (Dicker Tropfen) oder Lymphknotenpunktat
- PCR für spezifischen Erregernachweis
- Lumbalpunktion zur Prüfung einer ZNS-Beteiligung im Stadium II
- Serologische Tests wie CATT (Card Agglutination Test for Trypanosomiasis) bei T. b. gambiense
Therapie
Aufgrund der Toxizität der verfügbaren Medikamente wird die Schlafkrankheit in den meisten Fällen stationär behandelt. Im Stadium II werden Arsenverbindungen eingesetzt, die ausgeprägte Nebenwirkungen auslösen. Die Letalität kann hier bis zu 5% betragen.
Die Behandlung richtet sich nach dem Krankheitsstadium:
- Stadium I: Gabe von Suramin (Trypanosoma brucei rhodesiense/gambiense) oder Pentamidin (Trypanosoma brucei gambiense). Beide Medikamente wirken nicht auf Erreger im Zentralnervensystem, da sie die Blut-Hirn-Schranke nicht überwinden.
- Stadium II: Gabe von Eflornithin (alleine oder kombiniert mit Nifurtimox) bei Trypanosoma brucei gambiense. Melarsoprol bei Trypanosoma brucei. Beide Medikamente wirken gegen Erreger im ZNS, sind jedoch neurotoxisch.
Vorsorge
Keine Impfmöglichkeit; Schutz vor Insektenstichen ist ratsam. Körperbedeckende Kleidung und hochwirksamer Repellents / Moskitomittel zur Vermeidung von Tsetsefliegenstichen.
>> Wirkungsvoller Schutz vor Insekten
Meldepflicht
Keine krankheits- oder erregerspezifische Meldepflicht gemäß IfSG; jedoch ggf. Meldung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5a IfSG bei bedrohlicher Krankheit.
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